Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung überziehen wie zählt man?

3 Antworten

Das kostet beim TÜV keinen Aufpreis.

Nur, wenn du von der Polizei erwischt wurdest, kostet das ein Bußgeld. Solltest du aber nachweisen können, dass der TÜV oder eine autorisierte Werkstatt, wo der TÜV tournusmäßig hin kommt, keinen früheren Termin für dich frei hatte und dir erst für später einen Termin gegeben hat, entfällt auch das dieses Bußgeld.

tofastforyoo 
Fragesteller
 15.09.2018, 12:21

wissen sie wie das gerechnet wird? also ab wann man überschreiter ? ab 01.08 oder ab 01.07

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TransalpTom  15.09.2018, 17:24

Die Antwort stimmt nicht !

1) kostet es in den ersten zwei Monaten Überzug bei "Erwischt werden durch die Polzei" KEIN Bußgeld und auch KEIN Verwarngeld. Für die ersten beiden Monate Überzug sieht der bussgeldkatalog kein Verwanrgeld vor.
Verwarngeld kostet es nur für den 3.-8. Monat Überzug, ab dem 9.Monat Überzug kostet es ein Bußgeld und einen Punkt.

2) Beim TÜV kostet es am dem 3. Monat Überzug einen Zuschlag von 20% der reinen HU Gebühr (ohne AU Anteil) also ca 15 EUR.

Wennman mit abgelaufener HU erwischt wird ist es vollkommen egal, ob man einem Werkstatttermin oder einen TÜV Termin hat, abgelaufne ist abgelaufen, ich weiß nict, wer diesen Volksaberglauben verbreitet hat.

Siehe §29(1) StVZO, dort sind nur zwei Ausnahmen von der HU Frist aufgeführt, 1) Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen und Fahrzuege der Bundespolizei.

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Der Fälligkeitsmonat zählt nicht mit. (Siehe §29(2) StVZO)

Siehe §29(1) StVZO

Nur um auf die Ausnahmen von der Vorführpflicht hinzuweisen, der in einem anderen Beitrag angeführte "... wenn man einen Termin in der Werkstatt hat, gibt es kein Bussgeld ..." ist nälich Qutasch, in Abs 1 stehen die Ausnahmen.

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

1.

Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,

2.

Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein.

Hier findest Du die Regelung, ab wann das zählt:

(2) Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur

1.

Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem Kennzeichen nachzuweisen, es sei denn, es handelt sich um ein Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen,

2.

Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nach Anlage IXb nachzuweisen.

In Deinem Fall hat also die HU spätestens im Juli zu erfogen, Du hattest also den ganzen Juli dafür Zeit, überzogen hast Du erst ab August, dne ersten Monat und jetzt im September den zweiten Monat.

Diesen Monat gibt es also weder ein Verwarngeld durch Polizei oder Ordnungsamt noch einen Gebührenzuschlag der Prüforganisation, das gibt es erst ab 01. Oktober.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Glaub beim TÜV kostet das nichts extra. Wäre nur ein Bußgeld wenn dich die Polizei oder das Ordnungsamt erwischt. Bei uns war auch mal der TÜV abgelaufen, fast ein halbes Jahr. Gab nen Kärtchen vom Ordnungsamt mit der Aufforderung zum Erneuern und Nachweisen, bzw. zzgl. Bußgeld in, ich glaube, Höhe von 25€. Damit hatte sich die Sache dann erledigt.

tofastforyoo 
Fragesteller
 15.09.2018, 11:11

ich kenne mich da null aus aber im internet steht das man dann was auf den tüv zahlen muss

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verreisterNutzer  15.09.2018, 11:18
@tofastforyoo

Gut möglich. Aber dürfte nicht viel gewesen sein, sonst könnte ich mich sicher erinnern- haha.

In jedem Fall. TÜV schnellstmöglich erneuern. Verursacht sonst nur Probleme, gerade im Versicherungsfall.

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