Hofübergabe weichende Erben abfinden?
Unsere Eltern besitzen einen Hof mit einem Haus Baujahr 1995, ca 400qm Wohnfläche, mehrere Gebäude und swhr großen Rasenflächen. Ca 100 ha Acker und Grünflächen und 50ha Wald. Wir sind 4 Kinder. Der Hof wurde stillgelegt, die Flächen verpachtet und der Wald noch eigenständig bewirtschaftet.
Nun soll die Übergabe stattfinden, die familiären Verhältnisse sind schwierig. Unsere Eltern verstehen sich mit der Schwiegertochter des Sohnes, welcher den Hof erben soll, nicht. Aufgrund von Selbstmorddrohungen des Sohnes, sollte er den Hof nicht bekommen, wird die Übergabe trotzdem durchgezogen. Dieser Sohn ist bereits einmal mit seiner Frau ausgezogen, nach Hause zurück gekehrt, da es wieder nicht geklappt hat hat er sich ein Eigenheim gekauft welches er nicht finanzieren konnte und dann durch die Drohungen wieder zu Hause mit seiner Famile einziehen durfte. 3 weichende Erben sollen nun mit einem 5stelligen Betrag abgefertigt werden (in Summe für alle 3 Kinder 5stellig). Diese Summe halte ich für einen Witz, da alleine das Haus schon einen vielfachen Wert hat.
Um den Familienfrieden herzustellen, kann man die Abfindung akzeptieren und wenn Unsere Eltern gestorben sind auf sein restliches Erbe klagen? Macht es Sinn irgendwo (Anwalt, Notar) etwas hinterlegen zu lassen, dass man nur aus Gründen des Familienfriedens zugestimmt hat und die Eltern den Hof unter Druck übergeben haben und nicht aus eigenem Willen? Das sie es nicht aus freien Willen machen kann man aus den 2 Auszügen des Sohnes mit seiner Frau und der Tatsache, dass meine Eltern 70 und 67 sind, der Sohn bereits seit 7 Jahren wieder zu Hause wohnt und mittlerweile auch 49 Jahre ist, ableiten. Würde alles passen, wäre schon längst übergeben worden. Trotzdem wird das Thema Jahr für Jahr verschoben.
Wie sieht es aus wenn man bereits jetzt vor Gericht die gerechte Abfindung einklagt bzw zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmt und das Erbe dann bei Todesfall beider Eltern einklagt? Ich bin mir auch nicht sicher, bei 4 Kindern steht mir 1/8 Pflichtteil zu. Aber von welchen Wert? Es ist Millionen wert, aber es gibt ja Verkehrswert, Einheitswert. Diese Werte spiegeln bei weitem nicht den realen Wert des gesamten Grundstücks wider.
2 Antworten
Das ist alles nach Gesetz geregelt. Dabei geht es bei der Abfindung um das 1,5fache des Einheitwerts vom Hof etc. Davon werden aber noch Verbindlichkeiten abgezogen.
Das mit dem Pflichtteil beim Erben ist auch nur möglich wenn der alte Hofbesitzer innerhalb von 10 Jahren nach der Hofübergabe verstirbt. Ansonsten besteht da kein Anspruch.
Lies dir das mal durch. Das finde ich sehr hilfreich:
https://www.topagrar.com/dl/2/8/6/6/1/4/7/T_036_045_04_11.pdf
bei so einer brut, wäre es am besten, die eltern verkaufen alles vollständig und verprassen den betrag ohne das die kinder irgendwas bekommen.
Ja das sehen 2 von 4 Kinder auch so. Aber verkaufen kommt für meine Eltern nicht in Frage, haben ihr Leben lang dafür hart gearbeitet und es ist verständlich dass man es im Familienbesitz haben will. Auch wenn es nicht fair ist, da man einem Ast im Stammbaum ein Millionenerbe übergibt und die anderen Geschwister nie wieder was mit dem Hof zu tun haben. Für mich macht es keinen Unterschied, ob mein Bruder dem Landwirt beim beackern der verpachteten Flächen zusieht oder ich oder ob die Felder jemand anderen gehören. Ich werde nie wieder was mit dem ganzen Hof zu tun haben und man könnte bei Verkauf 4 Kindern ein (finanziell) sorgenfreies Leben ermöglichen, diese Möglichkeit haben nur ganz wenige Menschen auf der Welt. Und verprassen...soviel Geld können sie nicht ausgeben