Hörgerät nach 4 Wochen schon defekt?

7 Antworten

Hallo,

der Krankenkassenanteil deckt NICHT einen Teil der Kosten des Hörgerätes, sonder beinhaltet unter Anderem auch eine Servicepauschale. Diese Pauschale gewährleistet u.A., dass die reine Überprüfung/Reinigung/Nachstellung ohne Kosten erfogen kann. Wenn die 10,-€ also tatsächlich nur für die Überprüfung angefallen sind, ist dies nicht wirklich in Ordnung. Gilt übrigens für 6 Jahre, unabhängig von der Garantie.

Des Weiteren sollte ein halbwegs guter Akustiker im vorhinein darüber aufklären, wie sich der Eigenanteil am Hörgerät zusammensetzt und nicht erst, wenn die Rechnung kommt.

Die Ladegeräte sind tatsächlich ziemlich teuer, Reinigungstücher bekommt man auch günstiger, bei den Stäbchen hängt es vom Hörgerätehersteller ab.

Schöne grüße von einem Hörakustiker, welcher sich regelmäßig über die schwarzen Schafe in der Branche aufregt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde direkt bei Deiner KK anrufen, die werden das überprüfen.

Hallo Ontario,

eine kleine Info vorab: Ich bin selber selbstständiger Hörgeräteakustikermeister und versuche gerne Licht ins Dunkel zu bringen - auch wenn ich die andere Seite (den Akustikbetrieb) nicht kenne.

Wenn Du bei dem gleichen Akustiker das Gerät zur Reparatur abgegeben hast, bei dem Du es auch gekauft hast, sind 10,- € für eine Überprüfung mehr als unverschämt. Du hast sehr gutes Geld für das bzw. die Hörgerät(e) bezahlt und darfst während der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit erwarten, dass Fehler kostenlos beseitigt werden, solange die Ursache nicht direkt bei Dir liegt (z.B. runterfallen lassen und drauf treten). Wenn ein Gerät zur Reparatur eingeschickt werden muss, geben gute Akustiker für die Zwischenzeit ein Leihgerät aus, damit der Kunde während dieser Zeit nicht ohne "gutem" Gehör unterwegs ist. Hast Du eines kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen?

Was mich nur ein wenig stutzig macht ist Deine Aussage von 2 Jahren Garantie. Hast Du da etwas Schriftliches zu? Von Gesetzes wegen sind es nämlich 2 Jahre Gewährleistung. Je nach Hersteller werden dem Akustiker zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren Garantie gewährt, mitunter allerdings gegen Aufpreis. Ob der Akustiker diese jedoch auch weiter gibt oder ebenfalls Geld dafür verlangt steht auf einem anderen Blatt.

Was die Preise angeht (z.B. eine Dose Reinigungstücher für 20,- €); diese scheinen so dargestellt stark überzogen, jeder Akustiker darf die Preise die er verlangt aber selbst bestimmen. Bei der Beratung muss jedoch klar dargestellt werden, wie hoch der Gesamtpreis bzw. ob der genannte Preis der private Eigenanteil ist. Eine gute Hilfe für faire Hörgerätepreise kann man unter https://hoergeraete-jahnecke.de/de/hoergeraetepreise/ finden. Dort stehen Preise (Privat und nach Abzug der Kassenleistung) für die meisten auf dem deutschen Markt erhältlichen Hörsysteme. Waren die 2.700,- € eigentlich der Eigenanteil für ein oder zwei Geräte?

Nun zu der Frage von Sachverständigen:
Ja, es gibt Sachverständige im Hörakustikerhandwerk, die solche Sachverhalte (notwendige Reparaturen) klären können. Bei der Handwerkskammer vor Ort können die vereidigten Sachverständigten im Hörakustikerhandwerk erfragt werden. Ein allgemein bekannter Sachverständiger ist z.B. unter https://gutachter-hoerakustik.de/ zu finden.

Abschließend ein kleiner Hinweis:
Wenn Du mit Deinem Akustiker nicht zufrieden bist oder Dich unwohl fühlst, hast Du jederzeit die Möglichkeit und das Recht diesen zu wechseln. ;-)

Viele Grüße
TobiasTM

PS: Solltest Du weitere Fragen haben, einfach in den Kommentaren stellen. Ich werde sie gerne beantworten ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ontario 
Fragesteller
 02.11.2020, 18:12

Besten Dank für die ausführlichen Informationen. Hatte mir noch ein zweites Hörgerät gekauft, da ich auf beiden Ohren eine etwas verminderte Hörfähigkeit habe.

Das erste Hörgerät fiel nach 4 Wochen Nutzung aus. Das zweite Hörgerät nun nach 7 Wochen der Nutzung ebenfalls. Ich Mus snun das zweite Hörgerät auch zum Akustiker bringen, um feststellen zu lassen, warum das Gerät nicht funktioniert. Als erstes wird es dann heissen, die Überprüfung kostet 10 Euro.

Ein Ersatzgerät habe ich feierlich keines bekommen, obwohl das erste Gerät ca. 3 Wochen für die Reparatur mir nicht zur Verfügung steht. Wenn nich auch das andere Gerät zur Überprüfung bringe, wird dies sicher auch zur Reparatur eingeschickt.

Habe über 5000.--€ für beide Geräte bezahlt. Hinzu Extrakosten für die Ladestation in Höhe von 200.--€.

Die Geräte werden von mir gepflegt, täglich gesäubert und vorsichtig gehandhabt.

Warum nun auch das zweite Gerät nicht mehr funktioniert, ist mir ein Rätsel.

Könnte mir vorstellen, dass die Ladestation nicht die Richtige für diese Hörgeräte ist. Vielleicht gibt diese Ladestation zuviel Power auf die Hörgeräte ab, was dann zum Ausfall führen könnte.

Das ist eine Vermutung von mir. Als ich die Hörgeräte bekam, wurde ich von dem Akustiker angerufen der mir sagte, er habe mir versehentlich eine falsche Ladestation gegeben. Ich habe dann die vorhandene gegen eine andere umgetauscht. Gehe davon aus, dass man für diese Hörgeräte eine passende Ladestation benötigt. Wäre dem nicht so, wäre ein Tausch nicht erforderlich gewesen.

Meine Frage nach einem Sachverständigen hat den Grund, dass ich, so diese Hörgeräte nach der Reparatur wieder ausfallen sollten, die Hörgeräte und die dazugehörige Ladestation technisch überprüfen lassen werde.

Habe den Eindruck, dass diese Hörgerätefirma eher auf das Geld aus ist, als mich als Kunden zufriedenstellen zu wollen.

Würde sich bei einer technischen Prüfung herausstellen, dass mir wieder ein falsches Ladegerät übergeben wurde und Ursache für den Ausfall ist, dann würde ich die Hörgeräte zurückgeben und mir einen anderen Akustiker suchen.

Hätten mich die beiden Geräte nur 1000.--€ gekostet, hätte ich diese über den Müll entsorgt.

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TobiasTM  03.11.2020, 20:51
@Ontario

Da bin ich nun echt geplättet. 5.000,- € Zuzahlung für zwei Geräte und dann solchen Ärger...

Mein Rat ist (unter der Voraussetzung, dass Du Dir eine Quittung über die 10,- € hast geben lassen), diese umgehend zurückzufordern und auf Dein Recht im Bezug auf fehlerfreie Funktion zu bestehen. Insbesondere in dem Zeitraum von Garantie bzw. Gewährleistung.

Und sollte der Akustiker Dir tatsächlich ein falsches Ladegerät gegeben haben (was eigentlich gar nicht passt), dann würde ich mal dezent fragen, ob die Ursache der Probleme nicht vielleicht auch daran, also seinem Fehler, liegen könnte...

Ansonsten kannst Du den Akustiker auch bitten, Dir den Reparaturbericht vom Hersteller zu zeigen. Sollte er Dir diesen nicht zeigen wollen ist das zwar sein Recht, würde aber zumindest bei mir noch mehr Mistrauen wecken. was ich auch entsprechend äußern würde.

Und selbst bei 1.000,- € Zuzahlung müssen die Hörgeräte funktionieren. Punkt. ;-)

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TobiasTM  04.11.2020, 14:48
@TobiasTM

Bin jetzt erst drauf gekommen, dass wir schon vor fast zwei Monaten miteinander geschrieben haben... :-D

Habe mir die Beiträge von damals nochmal angeschaut. Wenn ich die richtigen Schlüsse gezogen habe, wurdest Du von audibene an den Akustiker vor Ort vermittelt. Dieser hat jedoch eine Reparaturpauschale erhalten um die Überprüfungen sechs Jahre lang kostenlos durchzuführen.

Weigert er sich, würde ich bei audibene anrufen und mich beschweren. Die helfen in der Regel weiter ;-)

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Grundsätzlich muss jeder Hörgeräteakkustiker auch Modelle anbieten, die den Eigenanteil des Versicherten maximal begrenzt haben. Das wären üblicherweise Geräte im Bereich von rd. € 900.--. Das entspricht dem Mindeststandard, den die GKV im Leistungskatalog hat. Der Zuschuß der GKV ist gedeckelt auf etwa € 800.--.

Preis ca. 2700.--€

Das war dann keines davon. Das ist aber Sache des Kunden, welches Modell er wählt.

Dort hat man für die Überprüfung des Gerätes als erstes 10.--€ verlangt.

Das dürfte der gesetzliche Eigenanteil sein; ob die Überprüfung der Geräte innerhalb der Gewährleistung (mit Garantie hat das nichts zu tun) kostenlos zu erfolgen hat, kann ich so nicht sagen.

Man nannte mir den Preis des Gerätes mit 2700.--€, Da ging ich davon aus, dass von diesem Preis der Zuschuss der Krankenkasse abgezogen wird, welchen der Akustiker dann bei der Krankenkasse anfordert.

Nein, das ist nicht der Fall. Genannt wurde der Preis, der durch den Versicherten zu tragen war. Das ist insofern normal, denn die modernen und besseren Geräte liegen preislich etwa bei € 3.500.-- aufwärts.

Ich bekam dann die Rechnung. Die wurde wie folgt ausgestellt. Preis des Gerätes 2700.--€ plus Zuschuss der Krankenkasse., z. B. 600.--€. Dann wurde auf der Rechnung der Zuschuss wieder abgezogen, sodass ich am Ende 2700.--€ für das Gerät zahlte.Ist diese Art der Rechnungsstellung so üblich ?

Ja. Das ist genau so gesetzlich vorgeschrieben.

Ontario 
Fragesteller
 31.10.2020, 12:43

Mir wurden verschiedene Geräte gezeigt. Die billigen Geräte haben weniger Radius um Gespräche gut zu hören, die etwas weiter geführt werden. Z. B. Theater, oder andere Veranstaltungen bei denen Redner auftreten. Was ich ir ausgesucht habe, das waren die teuersten Geräte die man mir anbieten konnte. Freilich gibt es da noch einige Zusatzeinrichtungen wie Kopplung mit dem TV usw.

Was mich eben stört ist die Tatsache, dass ich für die Überprüfung des Gerätes zahlen musste, obwohl sich herausstellte, dass hier ein Funktionsfehler vorlag.

Wenn man mir hätte nachweisen können, dass ich z. B. aufgrund falscher Handhabung selber für den Schaden verantwortlich bin, dann könnte ich die Gebühr für die Überprüfung auch akzeptieren.

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TobiasTM  31.10.2020, 21:27

Lieber FordPrefect,

von den Grundgedanken her kommst Du mit Deinen Ausführungen zwar den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen und der Hilfsmittel-Richtlinie sowie den gesetzlichen Bestimmungen näher, in den Details verstecke sich aber leider Fehler.

Z.B. muss der Hörgeräteakustiker (mit einem k ;-) ) nicht Geräte anbieten, die den Eigenanteil maximal begrenzen. Der Akustiker muss dem Kunden ein individuell geeignetes aufzahlungsfreies Angebot unterbreiten, mit dem das Verstehen im Störgeräusch (je nach Kasse) maximal 5 - 10% schlechter sein darf als mit aufzahlungspflichtigen Geräten.

Auch fällt bei einer Geräteüberprüfung keine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,- € an. Diese darf bzw. muss nur berechnet werden, wenn etwas mit der Krankenkasse abgerechnet wird. Bei einer Reparatur innerhalb der sechs Jahre ist dies jedoch aufgrund der von der Kasse gezahlten Reparaturpauschale nicht der Fall. Jeder Akustiker der soetwas (und dann auch noch innerhalb der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit) macht zieht den Kunden ganz gewaltig über den Tisch und bewegt sich in einer Grauzone.

Und Gerätepreise von 3.500,- € aufwärts? Pro Stück??? Das ist ganz schön heftig. Eine sehr gute Orientierung was Gerätepreise angeht findet man auf https://hoergeraete-jahnecke.de/de/hoergeraetepreise/. Dort liegen die teuersten Geräte bei 2.990,- € abzüglich dem Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich hoffe, dass Du meinen Kommentar nun nicht als persönlichen Angriff, sondern als konstruktive Kritik ansiehst.

Viele Grüße
TobiasTM

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Ontario 
Fragesteller
 01.11.2020, 09:23

Dazu eine Frage, falls Sie diese beantworten können. Ist es möglich, dass das Ladegerät welches mir übergeben wurde, nicht für das Hörgerät das passende ist ?

Evtl.für den Ausfall des Hörgerätes nach 4 Wochen ursächlich sein könnte ?

Ich geh da von der Stromabgabe in das Hörgerät aus. Die Ladestation lädt auf, zeigt an, dass das Hörgerät aufgeladen ist, das Hörgerät jedoch keinerlei Funktion zeigt. Normalerweise ist da beim Einsetzen am Ohr ein leichtes Knistern zu hören.

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