"Höckernase" im dritten Reich?

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Beim Nachweis der Deutschblütigkeit ging es nur um die Abstammung nach der Systematik der Nürnberger Gesetze: Wer höchstens einen jüdischen Großelternteil hatte, war damit ¼-Jude, was als Mischling 2. Grades und damit noch als deutschblütig galt. Wer aber zwei jüdische Großelternteile hatte, galt als Halbjude, was als Jude gewertet wurde.

Wie er aussah, spielte keine Rolle. Reinhard Heydrich etwa hatte auch eine sehr lange römische Nase und erreichte als Leiter des Reichssicherheitshauptamtes eine hohe Stellung im Dritten Reich. Die Rassenkunde spielte zwar ideologisch, nicht aber direkt politisch (legislativ) eine Rolle.