hilft mir das jugendamt mit 18 noch das ich ausziehen kann zum beipiel wenn ich rausgeschmissen werde?

3 Antworten

Die helfen dir nur, wenn du ernsthafte Probleme zu Hause hast, z. B . Misshandlungen etc. Dann stehst du aber auch unter deren "Kontrolle". Das ist nicht empfehlenswert. Ich sehe bei deinem geschilderten Sachverhalt auch gar keine Intervention seitens des Jugendamtes als erforderlich. Zieh doch einfach zum Studium aus. Dazu musst du nur deinen Hintern hoch kriegen. Vermutlich ist dir das aber wohl zu anstrengend und du willst lieber weiter wie ein Baby betreut werden.

Als Student kannst du Antrag auf BAföG stellen, das Kindergeld mit Abzweigungsantrag bekommen und dir eine eigene Bude oder ein WG-Zimmer suchen. Das Geld reicht zum Leben aus, wenn man gelernt hat, mit Geld umzugehen. Dazu suchst du dir dann noch einen Job neben dem Studium und du kannst dann auf eigenen Beinen stehen.

Das fällt natürlich nicht alles vom Himmel. Dazu musst du wissen, was du willst und den Hintern hoch kriegen.

y00nbum1 
Fragesteller
 10.04.2022, 05:44

ich habe doch gesagt das sie mich velleicht rausschmeißen will damit meinte ich nicht irgentwann sondern heute oder morgen oder so. weil das waschbecken wegen mir eine kleine macke hat weil mir da was draufgefallen ist und deswegen lässt sie mich jetzt auch nicht mehr duschen das ist offensichtlich sehr schlecht ich muss ja duschen. außer behandelt sie mich immer noch scheiße es ist nicht so schlimm wie früher sie beleidigt und droht mir jetzt nur noch es ist jetzt selten das die mir weh tut aber das ist auch scheiße

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y00nbum1 
Fragesteller
 10.04.2022, 05:52
@Vor10Minuten

was ist falsch mit dir du verstehst wirklich gar nichts

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y00nbum1 
Fragesteller
 10.04.2022, 06:02
@Vor10Minuten

sie hat uns beide übgrigens mal fast mit absicht umgebracht als wir auto gefahren sind aber für dich ist das ja nur kindergarten überhaupt kein problem

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y00nbum1 
Fragesteller
 10.04.2022, 05:50

wie kann man so sehr das thema verfehlen hast du meine frage überhaupt gelesen

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Das Jugendamt kann dir bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres noch hilfreich zur Seite stehen, aber nicht mehr für dich tätig werden, dass musst Du dann schon selber machen.

Also Antrag beim Jobcenter auf ALG - 2 oder besser Hartz - lV stellen und um die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum bitten und bei Bewilligung bei Bedarf auch um eine Erstausstattung der Wohnung und um ein zinsloses Darlehen für die Kaution der Wohnung.

Das Jugendamt kann dir dann z.B. ein entsprechendes Schreiben fürs Jobcenter erstellen, damit hat man dann auf jeden Fall als unter 25 jähriges Kind bessere Chancen das der Antrag dann bewilligt wird.

y00nbum1 
Fragesteller
 10.04.2022, 10:49

ich könnte nur sozialhilfe bekommen weil ich ja noch nicht gearbeitet habe. ich habe einen nebenjob aber ich glaube das zählt da nicht

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isomatte  10.04.2022, 13:50
@y00nbum1

Für ALG - 2 muss man keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dass ist nur beim ALG - 1 von der Agentur für Arbeit notwendig.

Sozialhilfe vom Sozialamt ist für nicht arbeitsfähige Person gedacht und für z.B. Altersrentner mit wenig Rente.

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y00nbum1 
Fragesteller
 15.04.2022, 02:09
@isomatte

in der schule hatte ich das irgentwie anders gelernt

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isomatte  15.04.2022, 04:10
@y00nbum1

Dann hast Du nicht aufgepasst !

ALG - 1 ist eine Versicherungsleistung, dafür muss man innerhalb von 30 Monaten im Regelfall min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Dann hätte man min.einen Anspruch von 6 Monaten und bei min. 24 Monaten mit Beiträgen dann unter 50 Jahren max.einen Anspruch von 12 Monaten.

Ab 50 kann der Anspruch dann je nach Alter und Beitragszeiten max. 24 Monate betragen.

Der Anspruch berechnet sich im Regelfall aus dem Einkommen der letzten 12 Monate und davon würde man dann z.B.als Single 60 % ALG - 1 bekommen.

Bestünde für min.ein Kind Anspruch auf Kindergeld, dann läge der Anspruch bei 67 % ALG - 1.

Beim ALG - 2 oder besser Hartz - lV ist das keine Voraussetzung, da muss man in erster Linie bedürftig uns arbeitsfähig sein, dass wäre man ab Vollendung des 15 Lebensjahres und wenn man an min. 5 Tagen die Woche min.für 3 Stunden täglich arbeiten könnte.

Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung, diese ist in ganz Deutschland gleich, es gibt nur Unterschiede bei der angemessenen Warmmiete, die ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch.

Einem Single z.B. stünden derzeit min. 449 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu min.noch die angemessene Warmmiete.

Dazu könnte dann ggf.noch ein zustehender Mehrbedarf kommen, der Beitrag für die Krankenversicherung würde auch gezahlt.

Eigene Einkommen würden entsprechend der Verordnungen auf die Leistungen angerechnet.

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Nein. Das Jugendamt ist dann nichtmehr für dich zuständig es sei denn die Zuständigkeitszeit wurde verlängert.

Sollte das nicht der Fall sein werden und können die nichts machen.

isomatte  10.04.2022, 06:41

Das Jugendamt kann bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres noch hilfreich zur Seite stehen, aber nicht mehr direkt für das Kind bzw. jungen Erwachsenen tätig werden.

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