Hilfe für Celine?
Das Jugendamt hat meine achtjährige Tochter in Obhut genommen am 24.1.Grund war das mein Kind sagte ich hätte sie geschlagen. Dieser Vorwurf wurde laut Rechtsmedizin vom Tisch genommen. Mein Kind ist Verhaltensauffällig und ich bin mit ihr deshalb auch in Behandlung. Ich war beim Anwalt ( der nichts taugt) und mein Kind will nur noch nach Hause. Ich durfte sie in der ganzen Zeit zweimal sehen und ich darf sie nicht anrufen. Es zerreißt mir das Herz und mein Kind leidet. Weil sie angeblich weggelaufen ist, brachte man sie auch noch in die Psychiatrie. Das Jugendamt will mir das Sorgerecht wegnehmen. Was kann ich noch tun? Kann mir jemand helfen bitte?
5 Antworten
Hallo Kerstin,
was ist denn verkehrt daran wenn Dein Kind in der Psychiatrie ist? Dort wird man endlich zu einer fundierteren Bewertung der Probleme Deines Kindes kommen und ggf. zu einem Lösungsansatz. Sie von dort weg zu nehmen wäre vermutlich genau das Falsche. Mein Bruder war als Kind auch in der Psychiatrie, und das hat ihm enorm geholfen.
Aber ganz wichtig ist dass Du nicht nachlässt Dich weiterhin um Besuchsrechte, Gespräche mit den Ärzten in der Psychatrie, Telefongespräche, Päckchen mit kleinen Geschenken mit und für Deine Tochter bemühst und Dir einen neuen Anwalt nimmst.
Sonst würde Dir das später vor Gericht als mangelndes Interesse ausgelegt, wenn es zu einer Sorgerechtsverhandlung kommt. Insgesamt sind Deine Chancen sehr gut dass Du sie zurück bekommst, und vielleicht gibt Dir die Psychiatrie Verhaltensregeln an die Hand die Euch erleichtern friedvoll miteinander klar zu kommen.
Sie ist in der Psychatrie, damit sie sich nicht selbst entlassen kann. Die Bewertung ist nicht das Ziel und sollten sich ehrliche Gutachten und Diagnosen einschleichen, werden sie ignoriert.
Vielleicht hat die Trennung sogar einen sehr positiven Effekt, indem nämlich Celine spürt dass ihr das Zuhause fehlt und die Mama auch, was sie vorher durch ihre ganze Wut gar nicht spüren konnte
Hallo Kerstin,
hier der Paragraf, der in Deutschland die Inobhutnahme von Kindern regelt: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__42.html
Da steht soweit alles Wichtige drin. Es ist vermutlich in so einer Situation schwer, sich sachlich und nüchtern mit Gesetzesformulierungen auseinanderzusetzen, daher fasse ich mal kurz das Nötigste zusammen:
Das Jugendamt kann das Kind u. a. dann in Obhut nehmen, wenn es eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes erkennt. Wenn deine Tochter erzählt hat, dass du sie schlagen würdest (was ja vom Rechtsmediziner zurückgewiesen wurde), ist das so eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Widersprechen die Erziehungsberechtigten jedoch ausdrücklich der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt das Kind entweder an diese herauszugeben oder - wenn es eine weitere Gefährdung zu sehen meint - eine Entscheidung des örtlich zuständigen Familiengerichtes herbeizuführen.
Soll also heißen: Wenn dir das Jugendamt deine Tochter auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin trotzdem nicht wiedergeben will, muss es eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeiführen. Dazu ist es gesetzlich verpflichtet.
Gab es denn überhaupt schon einen Gerichtsbeschluss? Wenn nein, kannst du sie einfach wieder mitnehmen.
Wenn ja, kannst und solltest du dir unbedingt sofort einen Anwalt nehmen.
Vielen Dank für Deine Antwort. Nein es gibt noch keinen Beschluss. Und Celine war auch nur 5 Tage in der Psychiatrie. Dort wurde sie auch nicht behandelt. Jetzt ist sie wieder in der Obhutnahmestelle ( im IKW). Wir hatten in Absprache mit der Ärztin besprochen einen vierwöchigen Kurs in der Klinik mit Celine zusammen zu machen. Sie sagte das dies Sinn macht und sie auch nichts besseres kennt. Doch das Amt gibt mein Kind nicht raus.
Dann darfst du sie mit der Polizei da raus holen lassen. Das jugendamt selber hat keinerlei Zwangsbefugnisse. Nur mit einem Gerichtsbeschluss darf man sie einbehalten.
Aber allgemein: Holt euch unbedingt einen Anwalt. Wenn ihr euch keinen leisten könnt, holt euch einen Beratungsschein.
Vielen lieben Dank 😊 Ich werde es morgen versuchen
Anwalt. Glaub mir, macht beim Jugendamt immer einen Unterschied wie Tag und Nacht. Die bluffen schrecklich gerne, aber sobald es vor Gericht geht, verlieren sie auch öfter.
ist doch gar nicht so schlecht wenn sie jetzt in der Psychiatrie ist. Dort schaut man sich das Kind genau an und beurteilt wie es ihr geht und was gerade das Beste für sie wäre. Darfst du Kontakt zur Psychiatrie haben? Dann arbeite dort aktiv mit, dann wird deren Gutachten auch die Rückführung zu dir befürworten.
Danke für Deine Antwort. Nein sie ist nicht mehr dort. Es war laut Ärztin nur ein Krisenaufenthalt bei der nichts gemacht wurde und Celine ist wieder in der Obhutnahmestelle. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und mein Kind will nur nach Hause.
Na ja, dein Kind hat das alles losgetrete, nun erlebt es das ihr Verhalten Folgen hat und das ihre Aussagen ernst genommen werden.
Wenn das Kind die Aussage wieder zurück nimmt, warum bleibt das Jugendamt dann bei dem Weg?
du kannst alles daran setzen mit dem jugendamt zusammenzuarbeiten. das sorgerecht wird dir nur entzogen, wenn du nicht kooperierst. zu hoffen ist, dass deine tochter lernt das es massive konsequenzen hat, wenn man behauptungen aufstellt.
Hallo und vielen lieben Dank für die Antwort. Celine war nur 5 Tage in der Psychiatrie und wurde dort auch nicht behandelt. Ich bin mit ihr jede Woche zur Psychologin gefahren. Alles was von mir vorgeschlagen wird beim Amt wird kategorisch abgelehnt. Ich durfte sie in 4 Wochen nur einmal sehen und anrufen darf ich auch nicht. Die Ärztin sagte mir, dass Celine die Konsequenzen gar nicht absehen konnte. Sie weint und will nach Hause