darf das Jugendamt das Kindergeld einforder?
Ich war vom 02.02.18bis 14.2.18im Krankenhaus ,(als Notfall ) meine Schwester hat das Jugendamt angerufen um sich angeblich Hilfe zu suchen .Da keiner in der Familie sich um ein Kind mit Down Syndrom Kümmern wollte. (Ohne mit mir darüber zu sprechen)der Junge war vom 05.02. 18 bis 18.02.18 (am 19 kam er nach Hause )IN Obhut der Jugendamtes. nun habe die das Kindergeld an sich genommen . Dürfen die das ? hab in Netz mal gelesen in so einem Fall nicht ,nur wenn das Kind für immer weg ist oder länger als 2 Wochen .Bin etwas verunsichert , die möchten auch das Pflegegeld aus dem Pflegegrad für sich versuchen zu beanspruchen ,Wäre er in die Kurzzeitpflege wäre es nur für die 13 Tage berechnet worden .Habe erst 4 Tage später erfahre wo er ist da meine Tochter (21)ins Krankenhaus musste bei der er angeblich war nur so kam es raus
DANKE FÜR HIELFREICH ANTWORTEN
3 Antworten
Ich würde da nicht lange fakeln sondern gleich nach einem Fachanwalt Kindesunterhalt Pflegegrad schauen.
In einer anderen Gruppe habe ich mitbekommen, dass wohl das eine und das andere JA übergriffig ist bezüglich Gelder.
Selbstverständlich steht nur jenes Geld zu, welches auch abgearbeitet wurde bzw. für welches Leistung erbracht wurde. Da gehört dann aber tatsächlich anteilig auch das Pflegegeld zu.
Alternativ sendest Du dem JA ein Einwurfeinschreiben - bitte NICHT mit Rückschein sondern Einwurfeinschreiben. In diesem schilderst Du die Situation und verlangst binnen 14 Tagen sowohl eine Erklärung als auch Korrektur der falschen Angabe gegenüber der Kindergeldkasse als auch Abrechnung unter Berücksichtigung bereits erhaltener Zahlungen dank deren mit Dir NICHT abgesprochener eigenständiger Einforderung.
Betone gerne im Anschluss, dass Du nach dieser doch üblen Erfahrung mit der Verwandtschaft und auch allgemein einer FRUCHTBAREN Zusammenarbeit mit dem JA gegenüber stehst. Dass es aber auf gar keinen Fall zum Wohle des Kindes sein kann, wenn das Amt das dem KIND zustehende Geld einbehält.
wenn sie das kind in pflege gibt, dann hat das jugendamt anspruch, dass die kosten dafür gedeckt werden. heißt das pflegegeld steht ihr nicht zu für das kind und auch nicht das kindergeld. sie muss hier mit dem bearbeiter des jugendamtes sprechen
Wie kommt denn das Jugendamt an das Kindergeld von deinem Konto?
die haben das Vohl direkt beider Kindergeldkasse so geordert .hatte heute nur das für meinen Großen Sohn auf dem Konto