Ich wurde konfessionslos geboren und habe mir bewusst meinen jetzige Glaubensrichtung nach einem längerwierigen Vergleich verschiedener Religionen ausgesucht. Er hilft mir dabei, mich aktiv mit meinem Innersten und der Welt um mich herum auseinanderzusetzen.

Darüber hinaus denke ich nicht, dass andere Religionen falsch sind, solange sie Halt geben und dabei helfen ein guter und anständiger Mensch zu sein.

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Hallo,

ich sehe hier in erster Linie das Problem des Alters: wenn du das in naher Zukunft vorhast und erst 14 bist - und das Mädchen ebenfalls - dann seid ihr beide beschränkt geschäftsfähig und könnt ohne Einwilligung eurer gesetzlichen Vertreter keine Verträge abschließen, die rechtlich wirksam wären (§§ 106/107 BGB). So bitter das klingt, aber im Zweifel müssten eure Eltern den Vertrag mit unterschreiben ;-)

Abgesehen davon brauchst du keine Angst vor solchen Vorwürfen zu haben. Wenn du ein Mädchen oder eine junge Frau eine Weile lang gut kennst und ihr offen über das Thema gesprochen habt, wird es da im Nachhinein auch keine Probleme geben.

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Das bedeutet tatsächlich ganz einfach, dass bei der Ente der Hals mit dabei ist. Der ist ziemlich lecker und kann gut abgeknabbert werden. Den kannst du einfach mit in den Bräter legen zu dem Rest der Ente.

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Hallo Olivia16391,

wenn du das Gefühl hast, dass mit deinem Arm etwas nach dem Biss nicht stimmt, du nicht ohne Weiteres zu einem Arzt kommst und deine Eltern mit dir nicht zu einem fahren wollen, kannst du die Telefonnummer 116117 wählen. Das ist der kassenärztliche Bereitschaftsdienst. Die führen mit dir am Telefon eine medizinische Ersteinschätzung der Symptome durch und schicken dir dann im Laufe des Abends einen Arzt nach Hause (war früher auch oft bei meiner Oma so, wenn sie keinen Krankenwagen rufen wollte).

Das scheint mir ein guter Mittelweg zu sein.

Beste Grüße

Jaro87

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In diesem Zusammenhang müsste man sich die Frage stellen, wer denn alles ein BGE erhalten soll. Nur Menschen, die derzeit "Hartz IV" oder Sozialhilfe erhalten? Einfach jeder, der sich in Deutschland aufhält? Nur Staatsbürger? Und soll da ggf. eine Einkommensobergrenze eingeführt werden, dass jene die durch ihre Erwerbstätigkeit ohnehin schon 3.000, 4.000, 5.000 Euro im Monat verdienen davon ausgenommen werden? Und wie hoch soll das BGE sein?

Die Folgen eines BGE für alle sollten überlegt sein:

Wenn jeder plötzlich 1.000 Euro mehr im Monat hat, würde es doch nicht lange dauern, bis auch die Preise anziehen, weil jeder mehr Kaufkraft hat. Die Mieten würden sich prozentual anpassen usw. Plötzlich stünde man wieder am Anfang, weil die 1.000 Euro mehr im Portemonnaie nicht mehr dem Gegenwert von vorher entsprechen.

Kurz: Hartz IV reformieren, ggf. sogar abschaffen? Sicherlich - und durch etwas Sinnvolles ersetzen, bei dem Fördern und Fordern auch wirklich gelebt wird und man nicht von einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur nächsten gereicht wird. Aber die Konsequenzen eines BGE halte ich für zu unvorhersehbar.

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Was kann ich noch arbeiten?

Aloha,

Seit Monaten stell ich mir die Frage was ich wohl noch tun kann. Ich hatte September 2019 eine OP am Rücken, derzeit links und Rechts am Fuß einen Fersenspor habe, Arthrose in den Fuß und kniegelenken habe und seither nichts an Arbeit. Zum einen weil die Kassen sowie mein Orthopäde sagen ich darf nicht und zum anderen weiß ich auch nicht wirklich was ich tun soll.

Ich Arbeite leidenschaftlich und gerne und will nicht weiter Rum lungern und Zuhause sitzen.

Ich hab kein Schulabschluss und keine Ausbildung, fühle mich aber auch nicht gut genug um jetzt noch den Abschluss zu machen. Warum? Ich war auf einer Förderschule und als letztes haben wir den Stoff aus der 5. Kl. Durchgenommen. Heißt das ich nicht bloß viel lernen muss, sondern das ich mehr als das muss. Darunter käme das ich Frau und Kind habe M30 bin und bisher nur auf Baustelle gearbeitet habe und nicht so wirklich weiß bei welcher Arbeit ich mich bewerben kann die genug Geld einbringt das meine Frau Kind und ich davon leben können.

Jetzt kommt noch hinzu, meine Frau geht zzt. Auch nicht arbeiten da im März unser Sohn zur Welt gekommen ist und sie vom Job Center eine Maßnahme will wo sie eine Umschulung zur Bürokauffrau bekommt. Gehe ich jetzt also Vollzeit Arbeiten mit ca. 1200 Netto, würde unterm Strich das Job Center mehr Geld zahlen ohne Job als mit.

Erschwerend kommt hinzu, das ich eigentlich die nächsten 6 Monate Reha Sport machen soll. Bloß dauert es mir zu lang weil ich ja wie gesagt den Wunsch habe wieder arbeiten zu gehen.

Ich hoffe mir kann da irgendwer ein wenig weiterhelfen da ja Altenhein usw komplett entfällt. Falls das hilft, ich wollte schon immer mit Psychisch Kranken Menschen Arbeiten und denen eine Perspektive geben da ich im privaten Umfeld schon mehreren geholfen habe.

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Hallo Snake705,

zunächst einmal ist es wichtig, dass du körperlich wieder einigermaßen beschwerdefrei wirst. Da du aber anscheinend den dringenden Wunsch hast, dennoch neben dem Rehasport zu arbeiten, muss es wohl eine Tätigkeit sein, bei der man nicht zu lange stehen und nicht hart körperlich arbeiten muss.

Mir fällt da auf Anhieb Telefonist ein, in irgendeinem Callcenter oder Meinungsforschungsinstitut. Die sind zwar immer sehr nervig für alle anderen :-) stellen aber nicht zu hohe Ansprüche an ihre Mitarbeiter.

Wenn du einen Führerschein hast, könntest du vielleicht als Kraftfahrer oder Taxifahrer arbeiten. Wenn du keinen hast, frag doch mal bei der Agentur für Arbeit, ob die das als Maßnahme anerkennen würden.

Eventuell ginge noch eine geringfügige Beschäftigung im Supermarkt. Allerdings müsste sich der Geschäftsführer darauf einlassen, dass du nur an der Kasse sitzt und nicht Regale einräumen musst.

Du siehst, ein paar Möglichkeiten gibt es schon.

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Ich habe auch erst eine Berufsausbildung abgeschlossen, gearbeitet und relativ spät noch mal studiert. Ich kann dir also sagen, dass es möglich ist und sich lohnt.

Beachte aber unbedingt, dass es ab dem 30. Lebensjahr schwierig wird, noch BAFÖG zu bekommen. Bei mir wurde es auch mitten im Studium nicht weiterbewilligt. Du /dein Bruder sollte daher von Anfang an neben dem Studium arbeiten.

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Hallo Didarius,

inhaltlich sind die beiden Berufe nicht so verschieden, als Stadtsekretäranwärter wird man nach der absolvierten Ausbildung jedoch verbeamtet. Als Verwaltungsfachangestellter arbeitet man nach der Ausbildung als Angestellter.

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Hallo,

da du mit 18 Jahren grundsätzlich erstmal als erwerbsfähig gilst, wäre das Jobcenter für dich zuständig. Dort wird man dir aber vermutlich sagen, dass du zurück zu deinen Eltern ziehen sollst, weil man als arbeitslose Person erst mit 25 Jahren eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft darstellt.

Du schreibst, dass du ein Gutachten hast, das dir bescheinigt, dass du zurzeit nicht arbeiten kannst. Ist dieses Gutachten lediglich vom Jugendamt oder von der Deutschen Rentenversicherung? Falls es von der letztgenannten sein sollte, kannst du beim Sozialamt Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen.

Solltest du aufgrund deiner psychischen Probleme im Moment nicht in der Lage sein, deine Angelegenheiten zu ordnen, kannst du beim Betreuungsgericht für ein halbes Jahr eine/n Betreuer/in beantragen. Er oder sie wird dich dann bei deinen Problemen unterstützen.

Beste Grüße

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Klingt so, als wäre deine Nasenschleimhaut von irgendwas gereizt. Hast du vielleicht zu viel abschwellendes Nasenspray verwendet?

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Tatsächlich ist der Barbetrag nach § 27b SGB XII für den notwendigen Lebensunterhalt angedacht - jedenfalls soweit dieser nicht vom Pflegeheim gedeckt wird (z. B. durch Mahlzeiten oder ähnliches). Allerdings darf das Heim das Geld nicht einfach pauschal einfordern, denn der Barbetrag ist ein höchstpersönliches Recht und steht nur dem Heimbewohner zu. Wenn dieser oder der Betreuer es freiwillig dem Pflegeheim überlassen, ist das was anderes.

Von der Medikamentenzuzahlung kann man den Heimbewohner befreien lassen, wenn er mehr als 2% der Bruttoeinnahmen für solche Zuzahlungen aufbringen muss. Der Barbetrag ist laut Rechtsprechung nicht dafür gedacht, Zuzahlungen hiervon zu leisten. Generell sind die meisten Heimbewohner Zuzahlungsbefreit, es sei denn, von ihrer Rente bleibt nach Abzug der Heimkosten noch mehr übrig, als der Barbetrag.

Die Inkontinenzmaterialien kann man sich ärztlich verschreiben lassen. Dann zahlt die Krankenkasse eine monatliche Pauschale an das Pflegeheim, die die Grundversorgung mit Windeln/ Binden etc. abdeckt.

Zur Physiotherapie kann ich nichts sagen. Wenn sie ärztlich verordnet ist, dürften keine Kosten anfallen. Wenn sie vom Pflegeheim aus angeboten wird müsste man sich die Frage nach der Notwendigkeit stellen. Einen Zwang zur Teilnahme darf es jedenfalls nicht geben.

Jedem Heimbewohner steht übrigens eine Bekleidungspauschale vom Sozialhilfeträger zu - jedenfalls solange er Sozialhilfe erhält oder seine verbleibende Rente nicht die Höhe des Barbetrages überschreitet. Manchmal kann das zusätzliche Geld hieraus auch hilfreich sein.

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Desinfizieren hilft bei Viruserkrankungen nur bedingt. Die meisten handelsüblichen Desinfektionsmittel wirken ohnehin nur gegen Bakterien, Pilze und Sporen. Gegen Viren hilft meines Wissens nach z.B. Chlor - aber damit würde ich bestenfalls Oberflächen desinfizieren. Sicherlich gibt es in der Apotheke auch spezielle Desinfektionsmittel, für den entsprechende Preis.

Am wirkungsvollsten soll einfach nur gründliches Händewaschen sein.

Trotz alledem: Noch gibt es ja keine bekannten Fälle in Deutschland und die bekannten Todesopfer waren alle vorbelastet durch andere Erkrankungen.

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Hier ist der Link zum offiziellen Selbstberechnungsprogramm über die Höhe von ALG I von der Bundesagentur für Arbeit: https://www.pub.arbeitsagentur.de/start.html

Wenn man von sich aus kündigt, erhält man jedoch eine dreimonatige Sperre.

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Hell, bläuliches Licht und südliche Position passen erstmal im Großen und Ganzen zu Sirius.

Kannst ja mal nach Bildern googlen, vielleicht ist er es.

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Guten Abend,

in der Stadt, in der ich lebe, koordiniert das örtliche Sozialamt ehrenamtliche Helfer u. a. für ältere Menschen und zahlt dafür auch ein sog. "Erfrischungsgeld". Vielleicht gibt es so etwas bei Ihrem Sozialamt ja auch. Meistens ist die jeweilige Stelle des Amtes mit Kontaktdaten im Internet zu finden.

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Philosophische Frage: Was haltet ihr für richtig?

Hallo, im Folgenden gehts um eine kleine philosophische Frage, über die ich gerne mit euch ein bisschen Quatschen würde. Ich erzähle sie mal durch eine kleine Geschichte:

Stellt euch eine Familie vor, die aus einem Ehepaar und 3 Kindern besteht. Als Haustier gibt es eine Katze. Die Kinder waren diejenigen, die die Katze unbedingt wollten, also bekommen sie von den Eltern aufgetragen, das Katzenklo immer sauber zu halten. Nun machen die Kinder unter sich aus, dass sie immer im Wechsel hintereinander das Katzenklo sauber machen müssen, damit alles gerecht ist.

So müsste Anna beim ersten Mal, Julius beim zweiten, Tim beim dritten und dann wieder Anna beim vierten Mal (usw.) das Katzenklo sauber machen.

Nun sind einige Tage mit diesem Verfahren ohne Probleme vergangen und Tim wäre als Nächstes an der Reihe. Als er am Abend den üblen Geruch schon von weitem riecht, macht er sich gezwungenermaßen ans Werk. Aber ups, Fehlanzeige! Nachdem er mehrmals das Streu durchwühlt hat, findet er immer noch nichts. Das Katzenklo ist sauber!

Als Anna, die nach Tim wieder dran wäre, das mitbekommt, meint sie das Tim beim nächsten Mal wieder dran sei, weil er das Katzenklo ja nicht tatsächlich gesäubert hat. Tim aber meint, dass er ja die Absicht hatte es zu säubern und dies auch selbstverständlich getan hätte, wenn es dreckig gewesen wäre.

Wer hat eurer Meinung nach Recht? Ist nun wieder Anna an der Reihe? Oder muss Tim nochmal ran? Reicht der Wille/die Absicht oder ist die Tat entscheidend?

Bin gespannt auf eure Antworten :)

LG

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Da die Kinder dem Wortlaut nach miteinander vereinbart haben, immer im Wechsel hintereinander das Katzenklo sauber zu machen, wäre meiner Ansicht nach Tim dran. Die Kinder haben sich nicht auf einen konkreten Zeitraum geeinigt, z. B. im Tageswechsel nach dem Katzenklo zu sehen, sondern auf ein konkretes Ereignis, das Eintreten muss - das Reinigen. Allein das Durchwühlen des Katzenstreus reicht dafür meiner Meinung nach nicht aus, da es nicht als Saubermachen gilt.

Andernfalls müsste man die Vereinbarung abändern.

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Schwierig. ALG II dürfte rausfallen, weil die Person dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Grundsicherung geht auch nicht, weil man dafür voll erwerbsgemindert sein müsste. Auch Bafög greift vermutlich nicht, aufgrund des Alters. Und Wohngeld bekommt man nicht, wenn man Student ist. So gesehen steht die Person wohl zwischen den Stühlen, weil sie überall herausfällt.

Es bleiben eigentlich m.M.n nur folgende Möglichkeiten:

  1. Irgendjemand (z. B. die Eltern) geben etwas dazu
  2. die Person schafft es trotzdem irgendwie nebenbei zu arbeiten
  3. es sind Ersparnisse vorhanden, um 3 Monate zu überbrücken
  4. die Person nimmt einen Studienkredit auf, z. B. bei der KfW - so habe ich das vor Jahren auch gemacht, als ich in der Situation war.
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Eine Abmahnung kann tatsächlich zu einem Klageverfahren führen. Wichtig ist, ob in dem Schreiben deiner Ärztin eine Frist gesetzt wurde, bis wann die schlechte Bewertung wieder herausgenommen werden soll und ob bereits eine Unterlassungserklärung dabei war. Wenn innerhalb der Frist keine Reaktion von dir erfolgt, wird sie es vermutlich zum Rechtsstreit kommen lassen.

Falls du die Rezension nicht herausnehmen möchtest, solltest du auf jeden Fall einen Rechtsanwalt kontaktieren. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung haben solltest, musst du dir um die Verfahrenskosten auch erstmal keine Sorgen machen.

Wie ein Klageverfahren letztendlich ausgeht, kann man nicht sagen. Das Gericht muss prüfen, ob die Bewertung eine zulässige sachliche Meinungsäußerung ist oder ein Beleidigung/ Verleumdung/ etc.

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Hallo rumii1903,

in § 20 Abs. 2 Nr. 1 WoGG (Wohngeldgesetz) steht:

"Es besteht kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern eine der folgenden Leistungen dem Grunde nach zusteht oder im Fall ihres Antrages dem Grunde nach zustünde:

  1. Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, [...]"

Einen Anspruch auf Bafög hast du als Student/in dem Grunde nach. Er wird aber nur tatsächlich realisiert, wenn du die Voraussetzungen der §§ 8 bis 10 Bundesausbildungsförderungsgesetz erfüllst (Staatsangehörigkeit, Eignung, Alter). Hier der Link: https://www.bafög.de/de/bundesausbildungs--foerderungsgesetz---bafoeg-204.php

Beste Grüße

Jaro

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Hallo 20baumi15,

ich weiß ziemlich sicher, dass das nicht geht, falls dein Ziel ist, das erste juristische Staatsexamen zu erlangen. Ich habe das vor etwa acht Jahren nämlich auch schon mal erfolglos versucht (allerdings sogar mit Bachelor of Laws). Vielleicht ist es mittlerweile anders, aber da würde ich nicht drauf bauen.

Es gibt aber einen Masterstudiengang Jura mit dem Abschulss Master of Laws, der wiederum bei manchen Bewerbungen einem ersten Staatsexamen gleichgestellt wird.

Beste Grüße und viel Erfolg!

Jaro

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