Hey, eine Frage?

6 Antworten

Der Beruf des Tiefbauers (Straßenbau) ist nach Nr. 5 der Anlage A zur HwO ein zulassungspflichtiges Handwerk. Und diese Zulassung bekommst du nur als Meister, Altgeselle oder Tiefbauingenieur.

Somit darfst du diese Tätigkeiten nicht gewerblich anbieten.

Na klar kannst du das

Du musst dich dann aber entsprechend versichern und brauchst gegebenenfalls eine Lizenz oder eine Genehmigung


EinAlexander  11.04.2025, 17:34
Na klar kannst du das

Ein Lehrling zum Tiefbauer kann sich selbständig machen als Maurer? Das würde mich interessieren, wie das gehen soll.

SimpLerFik  11.04.2025, 17:36
@EinAlexander

Kannst dich generell als alles selbstständig machen....dich muss nur jemand wollen

EinAlexander  11.04.2025, 17:40
@SimpLerFik
Kannst dich generell als alles selbstständig machen

Nein, sicher nicht. Du kannst dich nicht als Arzt selbständig machen, wenn du keine Staatsexamen hast. Und auch nicht als Maurer, wenn du keinen Meisterbrief hast (so wie ihn der FS nicht hat).

SimpLerFik  11.04.2025, 18:31
@EinAlexander

Kannst du nicht lesen? Ich habe geschrieben

und brauchst gegebenenfalls eine Lizenz oder eine Genehmigung
 könnte ich Gewerbe anmelden und mir eigene Baustellen suchen wie zum bespiel Borde setzen Pflaster legen

Dann bist du tätig als Maurerbetrieb? Das geht nicht ohne Meisterbrief.

Und da du in der Ausbildung bist, wird dein Ausbilder dir nie und nimmer erlauben, ein Gewerbe anzumelden. Da steht das Wettbewerbsverbot davor.

Alex

Ein Gewerbe anmelden ist nicht das Problem!

Wenn du Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation einstellst wäre das ok.

mir eigene Baustellen suchen wie zum Beispiel Borde setzen, Pflaster legen und so.

Suchen ist eine Sachen. Finden eine ganz andere.

Woher nimmst du die Maschinen und das Material, um Aufträge ausführen zu können?

Du hast doch als Lehrling überhaupt noch keine Qualifikation für eine berufliche Tätigkeit. Beende erst mal die Lehre und mach´ ein paar Jahre später den Meister. Dann kannst Du selbstständig tätig werden.