Helm ohne ECE im Straßenverkehr während Probezeit-> welche Strafe?

4 Antworten

Überhaupt nichts. Gemäß Vorschrift ist das Tragen eines "geeigneten Helms" Pflicht.

Eine ECE Norm ist nirgends vorgegeben - wenngleich natürlich sinnvoll einen solchen zu nutzen da diese sicher die EU weit definierten Kriterien eines "geeigneten" Helmes erfüllen.

Ob Ihr Helm als "geeignet" angesehen wird, entscheidet der Einzelfall (sofern Sie jetzt nicht gerade mit einem Skihelm o.Ä. unterwegs sind bei dem die Sache eindeutig ist). Im dümmsten Fall erwarten Sie 15 Euro Bußgeld.

Würde mich wundern, wenn dies einer kontrollieren würde. Also vorausgesetzt es ist nicht nur eine "Schüssel", wo der Verdacht nahe liegt.

Die "Strafe" könnte, im Falle eines Unfalls, in einem "Kopf-Schaden" bestehen, der dich dann dein Leben lang begleitet.

Ich kenne jmd. der hat, im Übergang zwischen Stirn und Schläfe, eine ausgeprägte, flache Stelle, die man schon auf einige Meter Entfernung sieht.

Der hat sich vor ein paar Jahren, bei einem Unfall mit einem grottenschlechten Helm, auf dem Asphalt ein Stück vom Schädelknochen "abgeraspelt"....

Deshalb schaffe dir bitte einen vernünftigen Helm an, auch wenn der einige € kostet und nicht irgendeinen "Deckel".

Du hast nur einen Kopf....

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Wenn OWi, dann völlig wurscht, ob in oder außerhalb der Probezeit.