Heizperiode?

4 Antworten

Ja.

Die Heizperiode ist im Mietrecht verankert, jedoch nicht eindeutig gesetzlich festgelegt. Insbesondere, wenn es keine individuellen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter gibt, gilt der Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende April.

Details und Quelle


Molly4321 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 08:01

Na die Wohnung blüht schon trotz lüften....ohne Heizung wird das sicher nicht besser. Und bin bereits auf Wohnungssuche . Eine gewisse Raumtemperatur sollte gerade bei Kindern gegeben sein. Auch ab 01.05. Werde den Mieterschutzbund hinzuziehen.

Diese klassischen Heizperiode sind eigentlich sinnlos. Der Vermieter muss Mindesttemperaturen von 21°C in Wohnräumen und 18°C in Nebenräumen gewährleisten, egal welchen Monat wir gerade haben.

Ja, er darf die Heizung am 30.04 ausschalten. Aber wenn die Temperaturen wieder unter 15 Grad tagsüber gehen muss er sie wieder anschalten. Letztlich muss deine Wohnung tagsüber auf 20 Grad und Nachts auf 18 Grad kommen (können).


Molly4321 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 08:05

Sie ist gerade bei 18 Grad. Durch regelmäßiges lüften sicher nicht mehr lange.

Auch außerhalb der Heizperiode hat der Vermieter die Pflicht, die Heizanlage des Gebäudes in betriebsfähigem Zustand zu halten. Der Vermieter muss die Heizung einschalten, wenn die Außentemperaturen unter 16 Grad liegen bzw. länger als 2 Tage unter 18 Grad. Eine Verletzung dieser Pflicht über mehr als 30 Tage gilt als Gesundheitsgefährdung.

Hier kopiert:

https://www.buderus.de/de/heiztechnik-verstehen/heizungen/faq-zu-heizungen/wann-muss-vermieter-die-heizung-einschalten-5718


Molly4321 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 08:11

Danke!