Hautarzt als Privatpatient aufsuchen (Soldat)?
Hey liebe Leute,
mein Bruder (19) ist bei der Bundeswehr als Panzergrenadier und darf deswegen nur zu einem Truppenarzt. Er hatte vor ein paar Monaten den Verdacht auf Krätze. Juckender Ausschlag am ganzen Körper. Er bekam Antibiotika und eine Salbe. Hat immer seine Bettwäsche ect. gewaschen, alles was dazu gehört. Nur weg gegangen ist es nicht. Es wurde kurzzeitig besser ist aber jetzt wieder da. Meine Mutter ist Krankenschwester und findet es seltsam, dass die Medikamente nicht angeschlagen haben und denkt anhand der Symptome, dass es ein Pilz sein könnte. Er war nochmal beim Truppen-Arzt, der hatte ihn aber nur aus einem Meter Distanz angeschaut und meinte dann die Diagnose Krätze erneut zu stellen. Zu einem Hautarzt wollte er ihn gar nicht erst schicken. Trotz Betonung der Dringlichkeit von meinem Bruder aus.
Nun zur Frage.
Kann er zu einer Hautärztin gehen hier bei uns in der Stadt, die nur privat Patienten behandelt, und dann einfach die Rechnung bezahlen ohne dass sein Arbeitgeber (Die Bundeswehr) davon etwas mitbekommt?
Danke schonmal :)
6 Antworten
Vorsichtig! Das würde ich an seiner Stelle auf jeden Fall mit seinem Truppenarzt abklären.
Unabhängig von der Kostentragung dürfen Zivile Ärztinnen/Zahnärztinnen bzw. zivile Ärzte/Zahnärzte und Krankenhäuser nur auf Anordnung des Truppenarztes mit einem entsprechenden Behandlungsauftrag in Anspruch genommen werden (Zitat ausm Merkblatt, welches er auch hat).
Wenn er seinem TrpA jedoch nicht vertraut, kann er ihm das Misstrauen aussprechen. Er wird dann entweder auf eine andere BwSanEinrichtung überstellt oder bekommt eine Überweisung ins Zivile.
und darf deswegen nur zu einem Truppenarzt
Das stimmt so schon mal nicht. Im Notfall gehe ich zu dem nächsten erreichbaren Arzt.
Kann er zu einer Hautärztin gehen hier bei uns in der Stadt, die nur privat Patienten behandelt, und dann einfach die Rechnung bezahlen ohne dass sein Arbeitgeber (Die Bundeswehr) davon etwas mitbekommt?
Logisch geht das. Er geht hin, sagt, dass er bar bezahlt, und niemand fragt ihn nach einer Versichertenkarte.
Klar darf er das.
Er könnte auch ins nächste BWkrankenhaus fahren und sich dort untersuchen lassen !
In seiner Freizeit kann er zu jedem Arzt gehen wie er will.