Hausarrest - Freiheitsberaubung?
Ab wann zählt Hausarrest zur Freiheitsberaubung wenn das Kind nur das Haus verlassen darf um in die Schule zu gehen und zuhause vom Familiengeschehen ausgeschlossen wird? (wird nicht zum essen gerufen, verbringt die Zeit nur im Zimmer und und und)
2 Antworten
So lange das Kind nicht in seinem Zimmer eingesperrt wird, also das Zimmer von außen auch abgeschlossen wird, ist es keine Freiheitsberaubung.
Das es nicht am Familienleben wie zb die gemeinsamen Mahlzeiten teilnehmen darf ist aber auch nicht in Ordnung und da darf das Kind sich natürlich dann an das Jugendamt wenden wenn es nicht eine Ausnahme war.
Wohlgemerkt explizites verbieten. Einfach nicht rufen weniger, die Zeiten wann es Essen gibt sind ja an sich bekannt. So das es zu dieser Zeit selbstständig in die Küche/Esszimmer kommen kann.
Hausarrest ist grundsätzlich keine Freiheitsberaubung, es sei denn, du wirst mehrere Tage in deinem Zimmer eingeschlossen. Du kannst natürlich zum Jugendamt gehen und prüfen lassen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Ich habe das schon verstanden. Bin mir ziemlich sicher, dass viele Eltern auch die Haus- bzw. Wohnungstür abschließen. Oh, da fällt mir ein: Manche Menschen schließen die Wohnungstür grundsätzlich über Nacht ab, als Diebstahlschutz. Wenn die Kinder haben, würden sie - laut dir - also alle Freiheitsberaubung begehen?
C'mon...
Ok seh schon was du für Einer bist. Aber weil ich nett bin...Nochmal für Leute wie du die absichtlich einen auf schwer von Begriff machen. Es geht hier natürlich logischer Weise darum jemand in einen Raum oä einzusperren gegen dessen Willen und OHNE eine Möglichkeit allein dem zu entkommen.
Dem KIND zu verbieten das Haus zu verlassen und die Tür nachts zur Sicherheit abzuschließen fällt natürlich nicht darunter. Den da kann man, welch Überraschung den Schlüssel nehmen und wieder aufschließen.
Also ich hatte als Kind keinen Zugang zum Hausschlüssel.
Was bin ich denn für einer? Du hast angefangen unter meiner Antwort zu klugscheißen, nicht andersrum. Und um 1 Uhr morgens ist meine Geduld für solcherlei Diskussionen begrenzt. Es ist und bleibt keine Freiheitsberaubung.
Genauso wie Eltern, die ihre Kinder verkloppen, nicht wegen Körperverletzung verurteilt werden, sondern - wenn überhaupt, in der Regel wird das Kind eben aus der Familie genommen, aber das war's - wegen Verletzung ihrer elterlichen Pflichten.
Aus der Familie genommen wird es übrigens auch nur bei mehrfachen Vorfällen.
Und selbst dann nicht immer:
https://www.youtube.com/watch?v=TgEUkZQivQs
Also bleib mir weg mit Freiheitsberaubung für Hausarrest.
Ich kenne selbst einen Fall, in dem die Mutter dem Kind im Suff auf den Kopf geschlagen hat, das Kind kam ins Krankenhaus, danach in eine Pflegefamilie und eine Woche später war es wieder bei der Mutter. Du brauchst mir wirklich nichts zu erzählen. 😉
Mach dich mal schlau was Freiheitsberaubung ist. Wenn ich dich in ein Zimmer einschließe ist es Freiheitsberaubung. Wenn ich die Tür der gemeinsamen Wohnungstür abschließe ist es das nicht. Warum? Richtig weil du jederzeit an den Schlüssel kannst.
Und ich glaube kaum das Eltern den Wohnungsschlüssel verstecken. Es gibt feste Plätze für Schlüssel. Und die sind auch für Kinder erreichbar.
Eltern die ihre Kinder misshandeln werden durchaus verurteilt. Nicht alle das ist richtig. Ein bedauerlicher Fakt. Ändert aber nichts daran das auch ein Hausarrest in Freiheitsberaubung ausarten kann wenn die Eltern ihr Kind einsperren.
Und wenn wir von Fällen reden. Ich kenne ein Vater der sein Kind misshandelt hat auch sexuell und in den Knast kam.
Aus der Familie genommen wird aus unterschiedlichen Gründen. Das kann bereits bei Vernachlässigung sein oder erst wenn es nach mehreren bekannten Vorfällen zu einem dramatischen Vorfall kommt.
Das da die Ämter viele Fehler machen das ist bekannt.
Es reichen bereits eine Stunde um als Freiheitsberaubung zu gelten wenn jemand eingeschlossen wird.