Haus zu hoch bauen?

6 Antworten

Von Experte ArchitektinA bestätigt

das ist von der Gemeindeordnung und anschliessend Landesbauordnung abhängig, und gegebenenfalls vom Bebauungsplan, falls es einen für dieses Wohngebiet gibt.

Da derartige Genehmigungen vorab eingeholt werden müssen, kann bei Zuwiderhandlung die "Strafe" soweit gehen, dass es zurückzubauen ist. Wobei das nicht als Strafe gewertet ist, sondern als Zwang, sich an die Verordnungen zu halten.

Wie konsequent es letztendlich tatsächlich gelebt wird, hängt von der Gemeinde und der dortigen Verwaltung ab.

Die Ordnungsstrafen dafür kenne ich nicht, aber zumindest muss ein neuer Bauantrag, oder zumindest Nachtrag gestellt werden, der dann ebenfalls genehmigt werden muss - falls möglich.

Im Zweifel musst Du den halben Meter wieder zurückbauen.

Ich denke nicht, dass Du eine Strafe bekommst. Du musst das Haus halt zurückbauen. Aber das dürfte Strafe genug sein.

Du wirst unter Umständen zurückbauen müssen.

Das ist dann mit erheblichen Mehrkosten verbunden.