Haus mit Nießbrauchrecht geerbt, hat jemand Erfahrung?

2 Antworten

Von Experte Giota210 bestätigt

Eigentlich ist 1047 BGB ganz klar. Es sei denn, der Nießbrauch ist als Bruttonießbrauch vereinbart, in dem Fall müsste der Verpflichtete auch die Lasten tragen. Dies müsste aber aus der Nießbrauchsbestellung hervorgehen.

1047 BGB regelt ja aber nur das Verhältnis zwischen Nießbrauchsberechtigtem und -verpflichtetem, also das Innenverhältnis.

§ 10 GrStG besagt, "Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist." Auch hierfür gilt tatsächlich der 39 AO, welcher in bestimmten Fällen den wirtschaftlichen Eigentümer als Steuerschuldner sieht.

Aber, und das ist hier entscheidend, der Nießbraucher ist in aller Regel kein wirtschaftlicher Eigentümer. vgl. u. a. https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/wirtschaftliches-eigentum-bei-niessbrauch_idesk_PI20354_HI1862549.html und https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/niessbrauch-13-wirtschaftliches-eigentum_idesk_PI20354_HI1636615.html (das, was ohne Vollzugriff lesbar ist, reicht schon aus)

Die Stadt hat also recht, sie fordert die Grundsteuer rechtmäßig von Dir als Grundstückseigentümer*in. Du müsstest Deine Ansprüche nach 1047 BGB auf zivilrechtlichem Weg geltend machen.

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Nimm das @DerHans!!!11!!1!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

MariaKloeffler 
Fragesteller
 29.04.2024, 21:46

Hallo danke für die Info. Also der Betrag denn ich nun bezahlen soll ist über 12Tausend Euro. Was würden Sie empfehlen? Eine Ratenzahlung? Und meinen Opa verklagen? Ich hab gelesen wenn ich zahlungsunfähig bin dann würde die Schuld auf den Nießbraucher fallen, nur leider würde die Stadt glaube ich mein Lohnpfänden usw. Vorallem wie gesagt es ist ein großes Haus, mit Grundstück und mein Opa kassiert auch Mieteinahmen. Das ist doch eine wirtschaftlichkeit die da Hintersteckt. Also das in der Regel stört mich halt auch "in der Regel ist der Nießbraucher kein Wirtschaftseigentümer" ja aber in welcher denn schon????Außerden ist das Grundstück mit Haus auch sein Bauunternehmen gewesen, also wirtschaftlich betrieben worden soweit ich weiß.

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kegus  01.05.2024, 17:39
@MariaKloeffler

Wirtschaftliches Eigentum des Nießbrauchers kommt somit dann nicht in Betracht, wenn er weder die Möglichkeit hat, sich selbst den Substanzwert des Grundstücks zu eigen zu machen (etwa durch die Berechtigung, das Grundstück zu belasten), noch über die ihm als Nießbraucher zustehenden Rechte hinaus vergleichbar einem Eigentümer nach Belieben mit dem Grundstück oder Gebäude bzw. der Wohnung zu verfahren noch das wirtschaftliche Risiko einer Wertminderung trägt und auch nicht an Wertsteigerungen teilnimmt.

Sofern die vorgenannten Kriterien erfüllt sind, liegt kein wirtschaftliches Eigentum des Nießbrauchers vor. Dass das Grundstück einmal dem Großvater gehört hat und seine wirtschaftliche Basis war, tut hier nichts zur Sache. Dass er nach wie vor die Früchte aus dem Grundstück ziehen darf (Mieteinnahmen), ist ja gerade Wesen des Nießbrauchs. Und wie gesagt, im Innenverhältnis ist der Großvater nach 1047 BGB verpflichtet, die Grundlasten zu tragen.

Es geht hier um zwei verschiedene Rechtsverhältnisse. Gegenüber der Kommune ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Grundsteuer zu zahlen. Gegenüber dem Grundstückseigentümer ist der Nießbraucher verpflichtet, die gezahlte Grundsteuer zu erstatten. Das heißt nur, dass die Kommune die Steuer rechtmäßig von Dir einfordert. Du musst sie dann vom Großvater verlangen. Wenn dieser nicht zahlt, dann kann das im Zivilrechtsweg erstritten werden.

Ich empfehle, den Rat eines kompetenten Anwalts einzuholen.

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MariaKloeffler 
Fragesteller
 29.04.2024, 21:57

ich bin doch wirtschaftlich völlig von der Immobilie ausgeschlossen, so wie es im paragraph steht.

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kegus  01.05.2024, 17:38
@MariaKloeffler

Nein, bist Du nicht. Du kannst die Immobilie für ein Darlehen belasten, Du kannst sie veräußern (inklusive der Belastung natürlich, was kaum zu realisieren wäre, aber die rechtliche Möglichkeit besteht). Wenn die Immobilie untergeht, trägst Du den wirtschaftlichen Verlust, weil Du dann kein Haus mehr hast. Dem Nießbraucher steht aber m.E. daraus kein Schadenersatz zu.

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wenn du eh schon einen Anwalt hast, kläre das mit ihm. Ob du mit deinem Opa wegen ein paar € streiten willst, musst du selber entscheiden