Haus ersteigert die Küche wurde aber nicht abgebaut?

7 Antworten

Die Küche ist meist schon mit Zuschlag dein Eigentum geworden. Zubehör ist bei der Zwangsversteigerung in der Regel ebenfalls mitveräußert.

lesterb42  16.04.2024, 15:37
Zubehör

Ob die Küche Zubehör ist, ist regional unterschiedlich (Stöber Rn 14 zu § 20 ZVG).

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Einbauküche gehört eigentlich zum Haus.

Der Ofen auch.

Atevez 
Fragesteller
 15.04.2024, 20:57

ich denke das er das Recht hatte sie auszubauen, da die Küche auch nicht im Wertgutachten aufgelistet war. Im Internet steht auch immer das es auf die Gegebenheiten ankommt. Wurde die Küche beim Bau des Hauses eingebaut gehört sie dazu wenn sie nachträglich erneuert wird muss es nicht der Fall sein. Aber in diesem Fall hat er ja die räumungsfrist die ich ihn gestellt habe versäumt und die Küche nicht mitgenommen.

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Der Streit lohnt nicht. Frag nach warum es mit dem Abbau in der Frist nicht geklappt hat. Wenn die Möbel wirklich stören, gib ihm 500 € und stell die Sachen auf den Sperrmüll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

Im Allgemeinen gilt bei Ersteigerungen auch, "Gekauft wie gesehen."

Oder gibt es ein Schriftstück darüber, dass der Vorbesitzer die Küche noch abbauen muss, dass es ansonsten zu Strafzahlungen kommt?

Frist 14 Tage, (schriftlich mit Nachweis).danach könntest du die Dinge vermutlich mit deinem Zuschlagsbeschluss vom Gerichtsvollzieher räumen lassen. Kosten zu deinen Lasten.

Alternativ kann er dir einen Eigentumsverzicht unterschreiben.

Das Gutachten gibt hier keinen Aufschluss - der Bewohner muss den Gutachter ja überhaupt nicht rein lassen, steht dann aber auch im Gutachten. Inwieweit in dem Gutachten überhaupt Inventar gelistet wird - weiß ich nicht.

Ein Ofen .. gehört üblicherweise zum Haus, er sollte ja baulich an einen Kamin angeschlossen sein. Ist was anderes wie zB ein Heizlüfter - der gehört zum zu räumenden Inventar.