Hat mein Arzt in diesem Falle Schweigepflicht?
Hallo ich bin 16 Jahre alt und befürchte das ich eventuell an einer Essstörung leide. Ich würde gerne zum Arzt gehen aber bin mir nicht sicher ob mein Arzt in diesem Falle Schweigepflicht hat oder nicht. Ich bin auch nicht in Gefahr also bin nicht Untergewichtig oder so. Weil wenn es sich herausstellen sollte das ich eine habe dann möchte ich selber für mich bestimmen wann und wie ich es meinen Eltern sage.
Danke für eure Antworten.
3 Antworten
Sofern bei dir keine Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt, hat dein Arzt Schweigepflicht - auch gegenüber deinen Eltern.
Wenn du weder untergewichtig bist, noch dich bewusst zum Erbrechen bringst, ritzt, oder dir auf sonstige Weise selbst Schaden zufügst, darf dein Arzt auch niemandem davon erzählen. Er darf seine Schweigepflicht nur brechen, wenn dies zwingend Notwendig ist, um entweder Schaden abzuwenden, oder eine Straftat zu verhindern.
Es müsste vorher eine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht geben ansonsten unterliegen Ärzte einer beruflichen Schweigepflicht auch gegenüber deinen Eltern.
§ 203Verletzung von Privatgeheimnissen (StGB § 203)
aber
Ärzte haben gesetzliche Melderechte und Meldepflichten
z.B bei
Gefährdungsmeldung, Selbst-/Fremdgefährdung, Strafbare Handlungen durch Dritte (z.B Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Körperverletzung usw.) einer vorliegenden oder drohenden suchtbedingten Störung, der Fahreignung eines Menschen oder der Beobachtung von übertragbaren Krankheiten.
Schweigepflicht
Und wie kann ich es selber einschätzen ob es so ist oder nicht?