Schulleiter hält Schweigepflicht nicht?

5 Antworten

Punkt eins, beim Arzt Anrufen um sich bestätigen zu lassen, das die Krankschreibung echt ist, kein Problem, solange der Arzt nichts über deine Diagnose gesagt hat.

Punkt zwei, mit deinen Eltern darüber reden ist grenzwertig, erst recht, wenn du dort nicht mehr wohnst. Lehrer haben keine Schweigepflicht, sie haben eine Führsorgepflicht. Sie können im Rahmen der Fürsorgepflicht Maßnahmen ergreifen. Die Frage ist also ist der Rektor damit zu weit gegangen, deine Eltern zu Informieren.

Du könntest höchstens über den Datenschutz an den Lehrer gehen.

Fürs nächste mal. Du bist nicht verpflichtet der Schule oder auch deinem späteren AG die Art der Krankheit mitzuteilen, nur das du Krank bist und die Dauer.

Nun wir leben in komischen Zeiten, wo man sagt du kannst mir sagen ich werde es niemanden weitererzählen aber dann bekommst du von anderen Leuten Fragerei was mit dir wäre weil man gehört das du dieses und das hättest und gesagt hast...

Im Ganzen sage ich scherzhaft, stell dir vor dein Nachbar würde bei der Stasi arbeiten und du vertraust ihm dein ganzes Leben an. In unserem Komischer Zeit kannst du höchsten deinen Eltern oder deinem besten Freund was anvertrauen. Aber Behörden, Kirchen etc. weniger. Diese ganze Unsicherheit gab es damals auch zu DDR Zeiten. Nun den Rest empfehle ich dir zu recherchieren. Was du erlebt hast nennt man Vertrauensbruch. Bei uns gab es ein Vertrauenslehrer nur damals war er sein Namen gerecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Davon abgesehen, dass ich die Art des SL persönlich für eine Sauerei halte:

Bevor Du Dir da unnötige Kosten aufhalst: schau im passenden Schulgesetz nach. Bei uns müssen die Ü18-jährigen erst ausdrücklich widersprechen, damit wir nicht mit den Eltern über die Schüler reden dürfen.

Der Teil mit dem Arzt dürfte ebenfalls unter "miese Art, aber erlaubt " fallen, weil der SL dem gegenüber nix ausplaudern kann, was er nicht eh schon weiß. Sollte der Arzt allerdings Details verraten haben, die den SL nichts angehen, hat ER gegen die Schweigepflicht verstoßen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Leo998249 
Fragesteller
 22.01.2020, 17:42

Komme aus Bayern

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DpB11  22.01.2020, 17:48
@Leo998249

Wie gesagt, such Dir das passende Gesetz raus. Für mich wäre es die "Landesverordnung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Rheinland-Pfalz", aber das heißt wirklich überall anders.

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Leo998249 
Fragesteller
 22.01.2020, 17:49

Oke Danke dir

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Bei der Polizei anzeigen wäre eher lächerlich. Beschwer dich lieber (schriftlich) bei der zuständigen Schulbehörde.

Ein Rektor hat keine Schweigepflicht.

Aber das ist ganz schlechter Stil.

DpB11  22.01.2020, 17:41

Das stimmt nicht. Sämtliche persönliche Daten unterliegen grubdsätzlich der Verschwiegenheitspflicht. Nur giltdie gegenüber Eltern zumindest nicht in jedem Bundesland (siehe mein Beitrag).

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BBPB21  22.01.2020, 17:48
@DpB11

Die unterliegen dem Datenschutz.

Aber das ist kein Vergehen nach StGB 203.

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