Hat jemand Tipps wo man beim Sondeln in der Nähe von alten Siedlungen gute Funde macht (Vorgehensweisen)?

Karte im Vergleich - (Tipps, Mittelalter, Metall)

2 Antworten

Als Zertifizierter Sondengänge bekomme ich bei so einer Fragestellung einen dicken Hals. Typen wie du, die ohne Sachverstand Löcher in den Boden wühlen, und dabei wie oft einen erheblichen Schaden anrichten, weil es ja so Cool ist Sachen zu finden, fördern ja leider zu gut das negative Bild des Sondengängers.

Ich über das Hobby seit etwa 35 Jahren aus, und arbeite sehr gut mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde sehr gut zusammen.

Ihr mit euren illegalen Tätigkeiten  hinterlasst ein sehr negatives Bild des Sondengängers, welches auch auf und fällt, und wir auch darunter zu leiden haben.

Ich werde einen Teufel tun, und Typen wie dir lohnenswerte Stellen nennen.

Ob auf oder neben dem Bodendenkmal macht keinen Unterschied, was du vorhast, ist ein Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz. Entgegen der Annahme vieler Sondler ist das Rauswühlen von Bodenfunden auch dort verboten, wo nicht explizit ein Bodendenkmal ausgewiesen ist.

Wenn du legal  mit der Sonde gehen willst, sprich dich mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde ab.

Bronzezeitler  30.11.2017, 11:11

Mach einen Sondengänger Kurs, und beantrage eine Genehmigung.

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Drlove11  01.07.2018, 15:07

Es verbietet dir niemand, ein Metalldingsbums über den Boden zu halten.

Es verbietet dir niemand, gefundene Münzen einzusammeln (ob sie im Einzelfall als Fundstücke abzugeben wären, ist eine andere Baustelle).

Die Denkmalschutzgesetze stellen nur das Graben unter eine Genehmigungspflicht.

Und selbst hier gilt, dass die Grabungen dann zu unterlassen/abzubrechen sind, wenn der Verdacht auf ein Denkmal besteht.

Sprich, ohne den Boden ein wenig abzugeben bekommen Sie auch keine 20 Cent Münze von 2018 aus der Erde, wenn sich die 20 Cent Münze jedoch als Sonnenscheibe herausstellt, sind Grabungen sofort zu unterbrechen und die Behörden zu informieren.

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Jerne79  02.07.2018, 00:38
@Drlove11
Die Denkmalschutzgesetze stellen nur das Graben unter eine Genehmigungspflicht.

Der Denkmalschutz regelt jeglichen Bodeneingriff in ein Bodendenkmal, sei es nun ein ausgewiesenes oder eine Verdachtsfläche. Davon abgesehen ist für einen solchen auch die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers einzuholen (die die Genehmigung der Behörde aber nicht ersetzt). Noch dazu besteht für ALLE Funde eine Meldepflicht.

Das Abgehen von Flächen mit der Sonde ist legal, ab dem ersten Spatenstich ist die Legalität dahin. Auch weil ein Laie nicht entscheiden kann, was er kaputt macht. Uns Archäologen interessieren nämlich nicht nur spektakuläre Funde, sondern auch einfache Funde und deren Zusammenhänge. Die Grabung ist also nicht "sofort zu unterbrechen", sondern darf gar nicht gestartet werden, wenn sie das Herausholen von archäologischem Fundgut zum Ziel hat.

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