Hat es rechtliche Konsequenzen, wenn ich nicht arbeite, aber meine Stunden voll Eintrage?
Hallo. Ich bin als Werkstudent (20stunden) die Woche eingestellt. Ich werde nach Stunden Satz gezahlt. Seit Anfang märz, arbeite ich garnicht, weil keiner mir Aufgaben gibt. Anfang April hatte ich auch ein Gespräch mit dem Chef, er meinte das Person X auf dich zukommen wird, und die mich nicht hängen lassen und ich dann Aufgaben bekomme. Jedoch hat sich seit 2 Wochen keiner gemeldet. Also ich sitze immernoch ohne Aufgaben.
Ich kann im Homeoffice und Vor Ort arbeiten. 90% der Zeit arbeite ich Homeoffice. Ich mache aber garnichts, sondern lasse meinen arbeits Laptop einfach an, z.B von 8-17 bis jemand sich meldet, und lerne nebenbei. Wenn ich vor Ort bin, dann ist oft keiner im Büro, und ich lerne wieder. Aber ich mach nichts. Ich könnte auch nur von 8-12 im Homeoffice arbeiten, aber hätte dann weniger Stunden und ich bin bisschen auf das Geld angewiesen. Also was ich stattdessen mache, ich trage normal die 18-20 Stunden ein, und lasse mein Laptop an, so das ich verfügbar bin. Ist es rechtlich erlaubt? Also ganz verschwinden kann ich ja auch nicht. Aber wie gesagt 10 Stunden wäre zu wenig Geld. In den Semester Ferien trage ich mir sogar leichte mehr Stunden ein, so 21-23. Danke
PS: Ich mag es nichts zu machen, da ich auf meine eigene Sachen konzentrieren kann.
5 Antworten
Du stellst wie vertraglich vereinbart deine Arbeitskraft für den entsprechenden Zeitpunkt zur Verfügung. Zudem weiß dein Chef scheinbar davon, dass du keine Arbeit hast.
Von daher sehe ich es als das Problem des Arbeitgebers an, wenn er dir keine klaren Aufgaben stellt.
Ich habe jedoch keine Fixe arbeitszeiten, also von 8-12 jeden tag z.B. Bin da eher flexible und trage in meinen Kalender ein, an welchen Tagen ich da bin und wann nicht.
Wenn du vertraglich festgelegte Arbeitszeiten hast und in diesen Anwesend bist, dann ist der AG im Annahmeverzug und die Eintragung ist rechtens. Anders sieht es aus, wenn es nicht so ist, dann wäre das Arbeitszeitbetrug. Im besten Fall wirst du dann nur rausgeschmissen
Ich habe keine feste arbeitszeiten. Im vertrag steht eine durchschnittliche arbeitszeit von 20 Stunden pro woche
Das ist tatsächlich schwierig. Da müsste man insbesondere in den Vertrag schauen, wie dort die exakte Formulierung ist.
Der Spagat zwischen "okay" und Arbeitszeitbetrug ist da dünn.
Das ist Betrug, wenn dein AG das feststellt, droht eine fristlose Kündigung und eine Strafanzeige bei der Polizei.
Das ist ja bekannt, was du schreibst.
Es ist auch nicht eindeutig zu bewerten, was genau hier vorliegt. Er muss aber zwingend seinen AG immer wieder darauf hinweisen.
Wann spricht man von einem Arbeitszeitbetrug?Arbeitszeitbetrug ist ein schwerer Vorwurf, weil der Arbeitnehmer hier nicht bloß zu spät erscheint oder früher geht. Er versucht vielmehr, dem Arbeitgeber bewusst vorzutäuschen, wie vereinbart gearbeitet zu haben.
Oder:
Arbeitszeitverstoß oder einer Arbeitszeitverletzung. Mit diesem Argument lässt sich oft erfolgreich gegen Kündigungen oder Abmahnungen vorgehen.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/arbeitszeitbetrug-abmahnung-kuendigung/
Sorry, aber das ist einfach nur Blödsinn. Erstellst seine Arbeitskraft zur Verfügung und hat dem AG auch mitgeteilt, dass er keine Aufgaben hat. Damit ist er all seinen Pflichten nachgekommen. Wenn der AG ihn nicht beschäftigt, dann ist das dessen Problem. Der Arbeitnehmer muss trotzdem vollbezahlt werden.
Wenn du deine Arbeitskraft zu Verfügung stellst, muss der AG bezahlen. Dazu musst du keine Stunden eintragen. Mehr darfst du natürlich nicht eintragen.
Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt aber der Arbeitgeber ihm keine Aufgaben zuweist, ist das nichts, weswegen der Arbeitnehmer gekündigt werden kann.
Der Arbeitnehmer sollte den Arbeitgeber nur regelmäßig auf seinen Leerlauf hinweisen.