Hat es rechtliche Konsequenzen, wenn ich nicht arbeite, aber meine Stunden voll Eintrage?

5 Antworten

Du stellst wie vertraglich vereinbart deine Arbeitskraft für den entsprechenden Zeitpunkt zur Verfügung. Zudem weiß dein Chef scheinbar davon, dass du keine Arbeit hast.

Von daher sehe ich es als das Problem des Arbeitgebers an, wenn er dir keine klaren Aufgaben stellt.

APPLE854 
Fragesteller
 02.05.2024, 15:18

Ich habe jedoch keine Fixe arbeitszeiten, also von 8-12 jeden tag z.B. Bin da eher flexible und trage in meinen Kalender ein, an welchen Tagen ich da bin und wann nicht.

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Wenn du vertraglich festgelegte Arbeitszeiten hast und in diesen Anwesend bist, dann ist der AG im Annahmeverzug und die Eintragung ist rechtens. Anders sieht es aus, wenn es nicht so ist, dann wäre das Arbeitszeitbetrug. Im besten Fall wirst du dann nur rausgeschmissen

APPLE854 
Fragesteller
 02.05.2024, 15:09

Ich habe keine feste arbeitszeiten. Im vertrag steht eine durchschnittliche arbeitszeit von 20 Stunden pro woche

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Das ist tatsächlich schwierig. Da müsste man insbesondere in den Vertrag schauen, wie dort die exakte Formulierung ist.

Der Spagat zwischen "okay" und Arbeitszeitbetrug ist da dünn.

Das ist Betrug, wenn dein AG das feststellt, droht eine fristlose Kündigung und eine Strafanzeige bei der Polizei.

PixelManuel  02.05.2024, 12:42

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt aber der Arbeitgeber ihm keine Aufgaben zuweist, ist das nichts, weswegen der Arbeitnehmer gekündigt werden kann.

Der Arbeitnehmer sollte den Arbeitgeber nur regelmäßig auf seinen Leerlauf hinweisen.

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herja  02.05.2024, 12:55
@PixelManuel

Das ist ja bekannt, was du schreibst.

Es ist auch nicht eindeutig zu bewerten, was genau hier vorliegt. Er muss aber zwingend seinen AG immer wieder darauf hinweisen.

Wann spricht man von einem Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug ist ein schwerer Vorwurf, weil der Arbeitnehmer hier nicht bloß zu spät erscheint oder früher geht. Er versucht vielmehr, dem Arbeitgeber bewusst vorzutäuschen, wie vereinbart gearbeitet zu haben.

Oder:

Arbeitszeitverstoß oder einer Arbeitszeitverletzung. Mit diesem Argument lässt sich oft erfolgreich gegen Kündigungen oder Abmahnungen vorgehen.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/arbeitszeitbetrug-abmahnung-kuendigung/

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SlightlyAnnoyed  02.05.2024, 12:42

Sorry, aber das ist einfach nur Blödsinn. Erstellst seine Arbeitskraft zur Verfügung und hat dem AG auch mitgeteilt, dass er keine Aufgaben hat. Damit ist er all seinen Pflichten nachgekommen. Wenn der AG ihn nicht beschäftigt, dann ist das dessen Problem. Der Arbeitnehmer muss trotzdem vollbezahlt werden.

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Wenn du deine Arbeitskraft zu Verfügung stellst, muss der AG bezahlen. Dazu musst du keine Stunden eintragen. Mehr darfst du natürlich nicht eintragen.