Hat er recht oder nicht?
Es geht ums Kindergeld. Bin Ausgezogen und noch nicht umgemeldet
"Das geht nicht. Familienkasse hat gesagt dass solange du noch bei mir gemeldet bist, dir das Geld nicht zusteht.
Wenn ich dir das gebe, wollen die es von mir zurück haben und ich habe es dann nicht mehr weil ich es dir gegeben habe. Dann müsste ich von meinem eigenen Geld denen es zurückzahlen. Verstehst du?
Ich gehe den sicheren Weg für mich und überweise das Kindergeld denen zurück.
Du hattest 3 Wochen Zeit um dich umzumelden gehabt.
Habe dir doch mehrmals gesagt dass du es so schnell wie möglich machen musst.
Nach der Ummeldung musst du das Kindergeld noch beantragen. Dann erst kommt es irwann auf dein Konto. Also rechne nicht damit dass du es nächsten Monat schon bekommst"
3 Antworten
Korrekt
Du brauchst erst eine eigene Meldeanschrift, dann kannst Du bei der Familienkasse als volljähriges Kind einen Abzweigungsantrag stellen, findest Du im Internet zum Ausdrucken, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Dann werden die Eltern von der Familienkasse angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob sie in irgendeiner Form Unterhalt an dich zahlen oder leisten, wenn nicht oder nur unterhalb des Kindergeldes, würdest Du dann nach Prüfung und Bewilligung durch die Familienkasse entsprechend das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommen.
Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern und nicht das Kind.
Volljährige Kinder können ggf. einen Abzweigungsantrag stellen.
Bis auf den letzten Absatz stimmt dies alles:
Nach der Ummeldung musst du das Kindergeld noch beantragen. Dann erst kommt es i-wann auf dein Konto. Also rechne nicht damit dass du es nächsten Monat schon bekommst"
Das Kindergeld wird immer von den Eltern beantragt, außer du bist Vollwaise!
Sobald du volljährig bist und auswärts wohnhaft u. gemeldet bist, kannst du den "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" mit dem Formular hier stellen bei der zuständigen Familienkasse:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba031880.pdf
Dabei bleiben die Eltern weiterhin die Kindergeldberechtigten; es wird nur die Kontoverbindung getauscht ;-)
Gruß siola55
Wenn ich dir das gebe, wollen die es von mir zurück haben und ich habe es dann nicht mehr weil ich es dir gegeben habe. Dann müsste ich von meinem eigenen Geld denen es zurückzahlen. Verstehst du?
Siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 23:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf