Hat er recht oder nicht?

3 Antworten

Korrekt

Du brauchst erst eine eigene Meldeanschrift, dann kannst Du bei der Familienkasse als volljähriges Kind einen Abzweigungsantrag stellen, findest Du im Internet zum Ausdrucken, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Dann werden die Eltern von der Familienkasse angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob sie in irgendeiner Form Unterhalt an dich zahlen oder leisten, wenn nicht oder nur unterhalb des Kindergeldes, würdest Du dann nach Prüfung und Bewilligung durch die Familienkasse entsprechend das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommen.

Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern und nicht das Kind.

Volljährige Kinder können ggf. einen Abzweigungsantrag stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Bis auf den letzten Absatz stimmt dies alles:

Nach der Ummeldung musst du das Kindergeld noch beantragen. Dann erst kommt es i-wann auf dein Konto. Also rechne nicht damit dass du es nächsten Monat schon bekommst"

Das Kindergeld wird immer von den Eltern beantragt, außer du bist Vollwaise!

Sobald du volljährig bist und auswärts wohnhaft u. gemeldet bist, kannst du den "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" mit dem Formular hier stellen bei der zuständigen Familienkasse:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba031880.pdf

Dabei bleiben die Eltern weiterhin die Kindergeldberechtigten; es wird nur die Kontoverbindung getauscht ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung