Hat ein Lehrer überhaupt das Recht einen Schüler/-in nachsitzen zulassen?

18 Antworten

So einfach, wie sich das manche vorstellen ist das mit dem Nachsitzen nicht.

Lehrer können ihre Schüler dazu auffordern, versäumten Unterricht nachzuholen. Schwänzt z. B. jemand die Schule, dann könnte der Lehrer sagen: "Komme bitte von 12.30 bis 13.15 Uhr in den Raum soundso und wir holen den Unterricht nach."

Allerdings ist ein solches "Nachsitzen" keine Strafe sondern eine Hilfe für den Schüler.

Wenn nun ein Lehrer auf die Idee käme wegen eines unerwünschten Verhaltens des Schülers diesem ein Nachsitzen "aufzubrummen", dann wird es problematisch. Nachsitzen ist ja keine Strafe, insbesondere keine Freiheitsstrafe. Freiheitsstrafen dürfen in Deutschland nicht von Lehrern oder anderen Leuten sondern ausschließlich von Strafrichtern im Rahmen eines Strafprozesses verhängt werden. An Schulen ist das ausgeschlossen.

Würde also ein Nachsitzen zu Strafzwecken, vielleicht sogar mit abgeschlossenen Türen durchgeführt, würde sich das Schulpersonal selber strafbar machen. So käme ein Lehrer ruckzuck selber in Gewahrsam und der Job wäre auch weg.

Nur dann, wenn es sich um "Nacharbeit unter Aufsicht" handelt, wobei Unterrichtsstoff oder Hausaufgaben nachgeholt werden sollen. Dann müssen auf jeden Fall die Eltern mindestens einen Tag vorher darüber informiert werden, dass ihr Kind später nach Hause kommt. Als Strafmaßnahme im Sinne von "Arrest" ist es natürlich nicht erlaubt!

Hat er, es wird entweder als pädagogische Massnahme oder Ordnungsmassnahme angesehen.

Ja, wenn man zum Beispiel den Unterricht stört, dann bekommt man ja etwas nicht mit oder so. Und diese Zeit muss man dann nacharbeiten. Ist ja genauso als wenn man die Schule schwänzt, die Zeit muss man auch nacharbeiten!