Hat ein geduldeter Mitbewohner ohne Mietvertrag, dass Recht verwirkt, zurück zu kommen, obwohl er deutlich erklärte auszuziehen?

4 Antworten

Nur weil jemand nicht im Mietvertrag steht, heißt das nicht, dass er keinen mündlichen Untermietvertrag hat. Und auch den kann man nur schriftlich kündigen.

Das wäre also erstmal zu klären. Wenn er nur ein Gast ist, dann hat er gar kein Wohnrecht und kann jederzeit vor die Tür gesetzt werden.

ManniundMannix 
Fragesteller
 05.03.2020, 15:45

Es war meinerseits im August 2019 eine mündliche Zusage!

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HansImGlueck178  05.03.2020, 15:52
@ManniundMannix

Wie ist den das Verhältnis. Hast du denjenigen gegen Miete als Mitbewohner aufgenommen oder einfach so als Gast?

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DerCaveman  05.03.2020, 16:03
@HansImGlueck178

ManniundMannix scheint hier der Vermieter zu sein und moechte den Mitbewohner seines Mieters los werden. Offenbar geht es also gar nicht um einen Mitbewohner des Fragestellers, sondern um den seines Mieters.

Aber es ist ziemlich schwer, aus den Angaben schlau zu werden. Mal ist es ein "geduldeter Mitbewohner", dann wieder ein "geduldeter Untermieter". Miete zahlt er aber anscheinend nicht (vielleicht aber nur nicht an den Fragesteller, sondern an dessen Mieter).

Das klingt alles sehr verwirrend und die Verwirrung wird mit jeder Beantwortung einer Zusatzfrage durch den Fragesteller groesser.

Ich glaube, das wird hier nichts mehr.

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DerCaveman  06.03.2020, 02:45
@ManniundMannix

Auf deine Duldung kommt es bei Gaesten deines Mieters aber ueberhaupt nicht an, wenn diese sich zu Besuchszwecken in dessen Wohnung aufhalten. Wie du aber an anderer Stelle schreibst, hast du auch den Zuzug genehmigt und eben nicht nur geduldet. Dann geht es dich jetzt nichts mehr an, ob er auszieht, nicht auszieht oder von einer urspruenglichen Auszugsabsicht nun wieder Abstand nimmt.

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HansImGlueck178  06.03.2020, 02:50
@ManniundMannix

Ob so eine Erlaubnis grundlos entzogen werden kann ist vor Gericht immer noch strittig. Einige Urteile ließen das nur bei wichtigen Gründen zu, warum willst du den Mitbewohner denn loswerden?

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Was heisst "geduldeter Mitbewohner ohne Mietvertrag"?

Zahlt er Miete? Dann ist von einem Mietverhaeltnis und einem muendlichen Mietvertrag auszugehen. Dann kann er so lange wohnen bleiben, wie er will oder er eine berechtigte fristgemaesse Kuendigung erhaelt (im Grunde sogar noch viel laenger, naemlich bis zu einer Zwangsraeumung durch den Gerichtsvollzieher).

Ist er hingegen Gast, zahlt keine Miete und erbringt auch keine sonstige an Stelle einer Miete vereinbarte Leistung, koennt ihr ihn einfach auffordern zu gehen. In dem Fall hat er keinerlei Rechte, dort zu wohnen.

ManniundMannix 
Fragesteller
 05.03.2020, 15:31

Der Mitbewohner zahlt keine Miete! Trotzdem kündigte er mir klar und eindeutig seinen Auszug an! Ich hörte lange nichts von ihm und erfuhr nun, dass er es sich anders überlegt hat! Er möchte nun wieder Mitbewohner sein! Ist das in Ordnung!

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DerCaveman  05.03.2020, 15:34
@ManniundMannix

Und eine statt einer Miete vereinbarte Leistung erbringt er auch nicht? Dann besteht auch kein Mietverhaeltnis mit ihm und der Mieter bzw. Eigentuemer (wenn dieser die Wohnung selbst bewohnt) kann ihn jederzeit rauswerfen.

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ManniundMannix 
Fragesteller
 05.03.2020, 15:43
@DerCaveman

Vielen Dank für den Tipp! Kann ich als Vermieter die betreffende Person beim Meldeamt persönlich abmelden?

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DerCaveman  05.03.2020, 15:48
@ManniundMannix

Nein, kannst du nicht.

Du bist also der Vermieter der Wohnung. Wohnst du da auch selbst drin?

Oder bist du alleiniger Hauptmieter der Wohnung und vermietest Teile davon unter?

Erklaere doch bitte mal die genaue Vertragskonstellation.

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ManniundMannix 
Fragesteller
 05.03.2020, 21:51
@DerCaveman

Ich bin Vermieter der Wohnung und habe diese vertraglich an eine Person vermietet, wobei ich mir dass Recht gesichert habe, die Wohnung bei wichtigen Angelegenheiten einzusehen!

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DerCaveman  06.03.2020, 02:41
@ManniundMannix

Ein Zutrittsrecht hast du in besonderen Notfaellen sowieso. Aber eben nur dann. Eine mietvertragliche Vereinbarung, die dir ein darueber hinausgehendes Zutrittsrecht einraeumt, ist unwirksam.

Mit deiner urspruenglichen Frage hinsichtlich des Mitbewohners deines Mieters hat das aber - wie so viele deiner Kommentare - ueberhaupt nichts zu tun.

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Er hatte bisher kein Wohnrecht und hat auch weiter keines. Solange er nicht im Mietvertrag steht.

DerCaveman  05.03.2020, 15:26

Es waere erst einmal zu klaeren, ob er tatsaechlich keinen Mietvertrag hat oder vielleicht doch einen muendlichen.

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ManniundMannix 
Fragesteller
 05.03.2020, 15:36
@DerCaveman

Sieht der Gesetzgeber nicht vor, dass eine weitere Person als Untermieter (Partner) geduldet werden muss, neben dem eigentlichen Mieter?

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DerCaveman  05.03.2020, 15:40
@ManniundMannix

Der Vermieter ist i.d.R. nicht berechtigt, seine Zustimmung zur teilweisen Untervermietung der Wohnung zu verwehren. Aber was hat das jetzt mit deiner Frage zu tun?

Bist du Mieter und willst den Mitbewohner los werden oder bist du Vermieter und willst den Partner deines Mieters aus der Wohnung haben?

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ManniundMannix 
Fragesteller
 05.03.2020, 15:51
@DerCaveman

Ich bin der Vermieter und habe den Mitbewohner seit August 2019 neben den eigentlichen Mieter geduldet! Als dieser Mitbewohner mir vor zwei Monaten per Email seinen Ortswechsel in eine andere Stadt ankündigt hatte, habe ich dies akzeptiert! Muss ich es nun ebenso akzeptieren, dass er es sich anders überlegt hat?

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DerCaveman  05.03.2020, 15:56
@ManniundMannix

Was hast du denn ueberhaupt mit dem Mitbewohner deines Mieters zu schaffen? Der hat doch ueberhaupt keinen Mietvertrag mit dir, moeglicherweise aber mit deinem Mieter. Dann braucht der dir aber weder eine Auszugabsicht anzuzeigen, noch zu erklaeren, dass er davon nun doch wieder Abstand nimmt. Das ist doch dann ausschliesslich eine Angelegenheit zwischen deinem Mieter und dessen Mitbewohner.

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Der hätte gar nicht da wohnen dürfen. Wenn dass die Vermieter wüssten...

ManniundMannix 
Fragesteller
 05.03.2020, 15:39

Der Vermieter weiss es! Darum die Bezeichnung "geduldeter Untermieter"!

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DerCaveman  05.03.2020, 15:53
@ManniundMannix

Jetzt auf einmal kein geduldeter Mitbewohner mehr sondern ein geduldeter Untermieter. Ja was denn nun wirklich?

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