Hat der Bäcker korrekt gehandelt?

12 Antworten

Kaufmännisch ja - denn wenn die Brötchen ja dann doch gewünscht gewesen wären hätte man sie ja nicht umtauschen brauchen.

Und die Brötchen die außerhalb der Bäckerei waren gehören entweder, verrechnet oder weggeworfen, denn ich möchte auch keine Brötchen bekommen die schon jemand Zuhause hatte.

Die Verkäuferin hat gemäß ihren Anweisungen richtig gehandelt.

Offene Lebensmittel dürfen nicht noch einmal verkauft werden. Ihr hattet die Brötchen zuhause und diese mutmasslich schon in den Händen gehabt, auf einen Teller gelegt etc.

Natürlich könnte man die Brötchen euch gratis wieder mitgeben, aber das ist dann ein Umstand der manche Leute zur Nachahmung anregen könnte.

Sie kann sie ja nicht mehr verkaufen. Oder wolltet ihr die zusätzlich haben, obwohl es die falschen sind?

Lucy2121  05.09.2021, 07:35

So kommt es vor.. dann hätte man die auch nicht austauschen brauchen ^^

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BLAEKK  05.09.2021, 07:36
@Lucy2121

Offenbar Freibierlätschn, aber Hauptsache Lebensmittel wegwerfen lassen.

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Lucy2121  05.09.2021, 07:37
@BLAEKK

Ich hätte die behalten, was soll’s dann sind es andere. Aber wie du sagtest mussten die jetzt unnötig weggeworfen werfen

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Also er hat richtig gehandelt denn wie Ware hat den Laden ja schon mal verlassen, Hygiene und so. Und deine Mutter hat die zurückgebracht, also war ja klar das sie sie nicht wollte. Ich hätte den Preis abgeglichen, also wenn die eingepackten teurer gewesen wären die Differenz beglichen oder im anderen Fall mir das auszahlen lassen.

Der Bäcker darf Waren, die das Haus verlassen hatten, nicht weiterverkaufen. Deine Mutter wollte sie nicht - wäre sonst ja nicht extra zurück gegangen. Ich hoffe es plagt sie ihr Gewissen, ob dieser Verschwendung.