Hat das rechtliche Konsequenzen?

3 Antworten

Ja, das geht bis 60 Monate rückwirkend. Allerdings musst Du bei verspäteter Anmeldung ab drei Monaten mit einem Bußgeld rechnen.

Siehe dazu §146 GewO

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Um welche Größenordnung geht es eigentlich?

Habe ich auch so gemacht (vor ein paar Jahren) und auf meiner Steuererklährung angegeben. Einnahmen waren gut dokumentiert (gingen alle über ein nur für diesen Zweck eingerichtetes Konto), die Ausgaben auch. Erstes Jahr einfach so vom Finanzamt hingenommen. Nächstes Jahr etwas mehr Gewinn. Daraufhin Anfrage vom Finanzamt, wie es mit Gewerbeschein aussieht. Meine Antwort war, dass ich das nebenbei mache, wenn etwas dabei reinkommt, dann ist es gut, wenn nicht, dann habe ich eben Pech gehabt. Umfang der Sache wird wohl kaum steigen. Haben sie so hingenommen. Die haben gesagt, dass das für sie in Ordnung sei, aber dem Gewerbeamt müssten sie es melden, die müssten dann entscheiden, ob bei dieser Größenordnung eine Gewerbeanmeldung möglich sei. Gewerbeamt hat sich bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass sie auf eine Gewerbeanmeldung verzichten.

Ich habe einmal nachgerechnet. Ich habe nicht genug damit verdient, dass sich die Gewerbesteuer gerechnet hätte, zumal ich für ein Gewerbe auch meinen Arbeitsplatz mit allem drum und dran hätte absetzen können. Dabei versuche ich eh schon, privat immer auf einem hohen technischen Stand zu halten. Und da mein Geschäft auf meiner Technik läuft, ist es eigentlich ganz toll, wenn ich das absetzen kann.

Ja, du kannst dein Gewerbe auch rückwirkend anmelden, also z.B. zum 1.11.2021.

Wichtiger ist allerdings, dass du dein Gewerbe umgehend beim Finanzamt anmeldest.

verreisterNutzer  28.11.2021, 14:01

Die Anmeldung beim FA wird durch die Gewerbeanmeldung ausgelöst

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PeterKremsner  28.11.2021, 14:05
@verreisterNutzer

Oder umgekehrt. Man muss es am Ende nur melden und gerade bei sehr kleinen Umsätzen verzichten die Teilweise auch auf eine Gewerbeanmeldung obwohl sie rechtlich gesehen vorgeschrieben wäre.

Solang alles gut dokumentiert ist und du offensichtlich nicht vor hast einen großen Gewinn nicht zu versteuern, ist das alles halb so kritisch.

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