Haschkonsum - Konsequenzen?

5 Antworten

"Dosis facit venenum" sagte wer?

Wenn Du eine Substanz konsumierst und nichts über die Wirksamkeit oder über Idealdosierung weißt, ist der volle Satz Lehrgeld-Zahlen für den Einsatz der Sanis gerechtfertigt.
Auch deshalb, weil Du Deinen Kumpel in die Pfanne genauen hast. Das macht man einfach nicht. Auch - und erst recht nicht - im "Rausch".

Zu Deinen Fragen:
- Der Cannabisbesitz bei Deinem Kumpel kann eingestellt werden, muss aber nicht. Das entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft
- Krankenwagenrechnung?: Ja
- Ärger mit dem Vermieter kann kommen, muss aber nicht.
- "Drogen während Krankheit" ist kein Kriterium für Ärger mit der KK oder dem Arbeitgeber.

Also die Verfolgung bei deinem Kumpel wird wahrscheinlich fallen gelassen. Wenn er bereits Vorstrafen hat, kann es vielleicht noch paar Komplikationen geben.

Den Einsatz werden sie dir nicht in Rechnung stellen. Für sowas sind die ja da.

Ein Rettungsdiensteinsatz kann mal vorkommen, da ist es egal ob die anderen Mieter das mitkriegen.

Bzgl. der Krankenkasse bin ich mir nicht sicher. Denke aber nicht, dass es da Probleme geben wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Drogen werden konsumiert, also aufklären statt verurteilen!

Zu Straf- und Mietrecht kann ich dir nichts sagen.

Was den Rettungsdienst angeht: Rettungswagen können nur Transportleistungen abrechnen. Das bedeutet, wenn nur ein RTW da war und du nicht transportiert wurdest, kann also nichts abgerechnet werden; das ist dann eben eine Fehlfahrt, deren Kosten auf die Transporte umgelegt werden.

Ein Notarzt hingegen kann eine ambulante ärztliche Leistung abrechnen. Dafür muss er natürlich vor Ort gewesen sein und dich auch sinnvoll untersucht haben. Auf dich kommt in diesem Fall allerdings nur die übliche Zuzahlung von 10€ (glaube ich) zu, den Rest zahlt die Krankenkasse.

Wo wir bei der Krankenkasse wären: Einmal darfst du ja in der Krankheit mal alles tun was du willst, das deine Genesung nicht verzögert. Ob Hasch das nun tut, das wäre wohl eine schwierige Argumentation. Aber eigentlich sollte die Krankenkasse gar nichts davon mitbekommen, denn der einzige Gegenstand, über den der Rettungsdienst mit der Krankenkasse kommuniziert, ist die Abrechnung von Leistungen; medizinische Informationen werden nicht weitergegeben. Wenn nicht abgerechnet wird, findet keine Kommunikation statt - wenn ein Notarzt eine ambulante Behandlung abrechnet, bleibt es bei einem lapidaren "ich habe den Menschen untersucht und keine Notwendigkeit für Maßnahmen gesehen".

Die Sanitäter haben ja auch meine Karte gescannt.

Ja, das machen wir so früh wie möglich, auch wenn wir noch gar nicht wissen ob der Patient mitkommt. Nach dem Motto: "Lieber einmal umsonst eingescannt, als einmal die Karte daheim vergessen". Aber diese Daten werden ausschließlich für die medizinische Dokumentation (die nur von Behandler zu Behandler weitergegeben wird) und für die Abrechnung verwendet.

Also diese Story ist fürs leben! Leute von Cannabis ist noch niemand gestorben. Regel Numero uno beim Konsumieren ist, nicht über reagieren und die Rettungssanitäter alarmieren.

Ich denke du musst nur den Rettungswagen bezahlen da die Versicherung streiken wird

Viel Glück

Lacrimis92  10.10.2019, 18:40

Jo... Man zahlt das doppelte dafür das man seinen bad trip woanders auslebt... Kann eh nichts gemacht werden aber die Regierung hat nun einen neuen Cannabis Drogentoten "weshalb diese gefährliche Droge weiterhin verboten bleiben muss" ^^

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