Harz 4 und Wohnungssuche?

5 Antworten

Ein Vermieter kann nicht so einfach kündigen, dafür bedarf es dann schon einen rechtlichen Grund, der könnte z.B. Eigenbedarf oder Mietrückstände sein.

Wenn sie alle ausziehen wollen und wieder gemeinsam in eine andere Wohnung ziehen möchten, dann müssen sie beim Vermieter selber kündigen und die Kündigungsfristen einhalten.

Dann können sie auch in eine andere Wohnung ziehen, wenn sie aber auf finanzielle Hilfe durchs Jobcenter angewiesen sind und kein wichtiger Grund für den Aus / Umzug vorliegt und nachgewiesen werden kann, dann gibt es mit dem Jobcenter mehrere Probleme.

Beantragt man das ganze vorher nicht und bekommt die Zusicherung für die Kostenübernahme für den Umzug und die neue KDU - Kosten der Unterkunft vom Jobcenter nicht, dann gibt es schon einmal nichts für Umzug, evtl.Renovierungsarbeiten und auch kein zinsloses Darlehen für die Kaution.

Würde die neue KDU - ( Warmmiete ) dann auch noch höher als die alte sein, dann würde es vom derzeitigen Jobcenter max.die alte vorherige KDU - weiter geben, den Differenzbetrag müsste man dann selber zuzahlen.

Zudem würde es sehr wahrscheinlich bei einer späteren BK - Nachzahlung für die neue Wohnung zu keiner Übernahme vom Jobcenter kommen, müsste man also wahrscheinlich auch selber zahlen.

In der Regel würde es auch für Möbel dann nichts mehr geben, weil es sich dann nicht um eine Erstausstattung für eine Wohnung handeln würde, sondern um eine Ersatzbeschaffung und diese muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.eigenem Einkommen angespart werden.

Es gibt da zwar einige Ausnahmen, die hier aber nach deinen Angaben nicht zutreffen würden.

Könnte es z.B. nach einer Trennung vom Partner geben, nach längerem Haftaufenthalt ( min. 6 Monate ) oder nach einem Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz.

Grundsätzlich gilt Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Wenn man den Umzug aus eigenen Mitteln bewältigen kann, muss man niemanden um Erlaubnis fragen.

Natürlich, wenn man dann ANSCHLIESSEND dafür Geld will, wird das eben nicht genehmigt.

Will man Unterstützung für eine andere Wohnung muss man sich schon an die vorgegebene Reihenfolge halten.

Da fehlt noch etwas. - Wie alt sind die Kinder ?

Da Kinder i.d.R. keine Miet-Vertragspartner sind, können sie weder gekündigt werden noch selbst kündigen.

Um eine eigene Wohnung finanziert zu bekommen

  • müsste er arbeiten und Einkommen erzielen
  • sich eine Wohnung samt Einrichtung, leisten können.

Mal so angemerkt.

Als ich noch jung war, habe ich niemanden nach Finanzierung gefragt. Da wurde die Wohnung nach und nach, so wie ich mir das - vom selbst verdienten Geld - leisten konnte, angeschafft.

Es war nicht üblich, alles mundgerecht - vom Staat - serviert zu bekommen.

Wenn Andere für die Kosten aufkommen sollen, sollte man sich zunächst beim JobCenter erkundigen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auf EIGENE Kosten können Hartz4 - Empfänger so oft umziehen wie sie wollen.

Wenn das Amt irgendetwas übernehmen soll gibt es nur drei gültige Gründe :

Die Wohnung ist in einem baulichen Zustand das sie als nicht bewohnbar gilt, sie ist zu klein für die Bedarfsgemeinschaft oder sie ist zu teuer. Außer diesen Gründen gelten keine anderen so das Amt etwas zahlen soll. Also zahlt selbst oder bleibt wohnen.

Wenn die Familie ausziehen will, dann muss sie die Wohnung fristgerecht kündigen.


Tischler1991 
Fragesteller
 26.10.2019, 14:29

Wenn sie das tun, wird das Arbeitsamt nicht die Kosten übernehmen. Sie sind gezwungen auf dem Vermieter, der den Kündigungsschreiben nicht geben möchte.

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Allexandra0809  26.10.2019, 14:40
@Tischler1991

Warum sollte der Vermieter kündigen? So einfach ist das nicht.

Wenn die Kinder ausziehen wollen, dann können sie das jederzeit machen, sofern sie ihr Leben selbst finanzieren können.

Kann denn keiner aus der Familie arbeiten?

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