hartz4 mitwirkungspflicht - aber keine sanktionen?

4 Antworten

hartz4 mitwirkungspflicht

Betrifft wohl eher die Teilnahme an Kursen und Weiterbildungen die vom Jc. angeboten wurden und bei nichtteilname sanktioniert wurden, alles andere bleibt wie es ist !

Arbeitslosengeld 2 soll in "Bürgergeld" umbenannt werden. Bis wann, steht noch nicht fest. Jedoch sollen ein paar Lockerungen damit verbunden werden. Dennoch muß man weiter mitwirken. Klingt für mich nachvollziehbar.

Betrügen darf man immer noch nicht. Es muß ja schon überprüft werden, ob jemand wirklich bedürftig ist und dabei muß er schon mitwirken.

So lange es das nicht schwarz auf weiß (in Form einer Gesetzesänderung) gibt, solltest du das nicht glauben.