Handwerker Auftrag verjährung/ Nichterfüllung?

3 Antworten

Du vergibst den Auftrag neu obwohl du einen Vertrag mit einem Andern (Ursprünglicher Handwerke) hast. Dann kannst du mal hoffen, dass du nicht zwei mal bezahlst.

Vielleicht bin ich zu naiv vom Dorf aber warum immer Telefon, Mail, Mahnung...

Geh doch mal hin zu dem Handwerker und sprich persönlich mit ihm. Frag Ihn wann er es machen will und wenn er sagt er macht es nicht, soll er es dir bestätigen (Schriftlich). Dann ist das Vertragsverhältnis mit Ihm gelöst und du vergibst neu.

Achtung hier: "Gewährleistungsansprüche" prüfen.

pharao1961  19.01.2023, 09:27

Ja, das wäre in der Tat sehr naiv...

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APHerzo 
Fragesteller
 19.01.2023, 21:05

Danke für die Antwort. Ich habe keine Auftrag doppelt vergeben. Das war eine Frage, wie es aussieht wenn ich es tun würde. Gewährleistungsansprüche bestehen allein schon wegen der fehlenden Sockelleisten und den unebenheiten.

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Ich hoffe der Estrich vom OG ist nicht auch schon bezahlt?

Hier hilft nur noch der Anwalt. Der wird die Erfüllung des Vertrages fordern und ankündigen, wenn die angemessene Frist fruchtlos verstreicht, einen anderen Unternehmer zu beauftragen, der dann mit Sicherheit teurer ist und dies dann als Schadenersatz geltend machen.

Der Unternehmer wird dann mit Sicherheit pokern und vor Gericht alles bestreiten und so erhoffen, dass er bei dir weniger Schadenersatz bezahlen muss als er derzeit irgendwo anders an anderen Baustellen mehr verdient.

Das ewige Spiel - Kapitalismus eben :-)

APHerzo 
Fragesteller
 19.01.2023, 21:08

Es ist bezahlt was gemacht wurde. Der Estrich wurde im OG gelegt und somit auch beglichen. Lediglich spachtelarbeiten und das Vinyl fehlen. Es ist nichts bezahlt was nicht gemacht wurde. Im Gegenteil, der Vinyl im EG ist verlegt und noch nicht bezahlt und auch noch nicht in Rechnung gestellt.

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pharao1961  20.01.2023, 09:13
@APHerzo

Vielleicht macht es dann Sinn, alles so zu belassen? :-)

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APHerzo 
Fragesteller
 22.01.2023, 20:29
@pharao1961

Deshalb meine Frage was passiert wenn ich die restausführung anderweitig vergebe 😁 die 2tsd Euro welche die Firma noch nicht eingefordert hat helfen mir wenig wenn das OG nicht fertig bzw bewohnbar wird 😁

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pharao1961  23.01.2023, 08:38
@APHerzo

Ich würde das Unternehmen von deinem Vorhaben vorher informieren.

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Schriftlich die Nacherfüllung des Kaufvertrages fordern.

APHerzo 
Fragesteller
 18.01.2023, 20:56

Habe ich getan. Wie erwähnt erfolgt keine Reaktion...

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lutzd  24.01.2023, 23:28
@APHerzo

Schriftlich einschreiben rückschein nicht Email. Oder einfach hingehen und sprechen. Gerade muss man erstmal jemanden finden der kann.

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