Hallo Was kann ich tun?

1 Antwort

Sind in dem Betrieb mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkraefte taetig (Teilzeitler zaehlen anteilig)?

Wenn ja, besteht Kuendigungsschutz und im Falle einer Kuendigung waere eine Kuendigungsschutzklage sinnvoll (ohne Anwalt, weil du den auch dann selbst bezahlen muesstest, wenn du die Klage gewinnst).

Wenn aber nein, wuerde eine Kuendigungsschutzklage bei einer fristgemaessen Kuendigung keinen Sinn machen, weil sowieso kein Kuendigungsschutz bestuende.


Amirtunsi 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 08:01

Wie meinst du?

DerCaveman  15.05.2025, 09:37
@Amirtunsi

Beantworte erst einmal meine Frage: Mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkraefte oder nicht?

Danach erklaere ich es dir noch einmal.

Amirtunsi 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 11:30
@DerCaveman

Wenn alle standorte und springer arbeiter dazu gerechnet werden zu 100%

DerCaveman  15.05.2025, 11:33
@Amirtunsi

Wenn der Betrieb regelmaessig mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkraefte beschaeftigt, gilt der besondere Kuendigungsschutz des Kuendigungsschutzgesetzes. Das bedeutet, dass eine Kuendigung nur zulaessig ist, wenn es einen dafuer ausreichenden Grund gibt. Deine bisherigen Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfaehigkeit sind noch lange kein solcher Grund.

Amirtunsi 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 16:10
@DerCaveman

Ich hab mich ja noch nie krankschreiben lassen, ich bin auch wo ich krank war oder sonstige dinge hatte zur Arbeit gegangen, aber jetzt wo eine op passieren könnte zwecks den abszess droht er mir mit einer kündigung wenn ich es mache. Das ist doch menschenverachtend