Hallo, ich bin Gesundheits und Krankenpfleger (Vollzeit) möchte noch zusätzlich als Rettungssanitäter arbeiten?

4 Antworten

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Mahlzeit!

Ja, das ist natürlich möglich und wird recht oft gemacht.

Zuerst brauchst du natürlich die notwendige Qualifikation (also Rettungshelfer oder Rettungssanitäter). Diese kannst du auf einer Rettungsdienstschule auch auf eigene Rechnung erlangen. Dazu kommt noch der Führerschein, den du brauchst, um im Rettungsdienst mit zu wirken.

Eine Stelle kannst du bei den in deiner Gegend vertretenen Leistungserbringern (also Hilfsorganisationen oder private) finden, wenn diese Nebenjobber suchen, das ist nicht immer der Fall. Bei Feuerwehren ist eine Tätigkeit als Nebenjob eher sehr selten möglich, wenn überhaupt als Teilzeitkraft.

Deine Ausbildung kannst du dir anrechnen lassen, wie der User Rollerfreake bereits erwähnt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Ja, die Möglichkeit besteht dazu. Jedoch müsstest du zunächst natürlich die Qualifikation zum Rettungssanitäter erwerben, auch wenn du bereits eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger erfolgreich abgeschlossen hast. Du kannst dir jedoch etwas anrechnen lassen, erkundige dich hierzu bei einer Rettungsdienstschule in deiner Umgebung. In der Regel sind jedoch mindestens 160 Stunden im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und der mindestens 40 Stunden umfassende Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter zu absolvieren, je nach Landesrecht und Rettungsdienstschule auch mehr. Der Abschlusslehrgang muss zwingend zusammenhängend durchgeführt werden, hierfür, müsstest du also eine Woche deines Urlaubes opfern. Bei den 160 Stunden Praktikum, ist es im Prinzip egal, entscheidend ist, dass man am Ende irgendwie auf die 160 Stunden kommt, diese kann man sich auch an Wochenenden sammeln. Wegen der besseren Planbarkeit wollen viele Lehrrettungswachen jedoch eine Aufteilung in maximal zwei Blöcke zu jeweils 80 Stunden.

Hinzu kommt, dass du für die Notfallrettung auch noch eine entsprechende Fahrerlaubnis (Klasse C1) benötigst und die Kosten für deren Erwerb selber zu tragen hast. Bist du ausschließlich ehrenamtlich tätig, besteht hier theoretisch die Möglichkeit einer sogenannten "Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge". Problematisch jedoch, diese gibt es nicht in allen Bundesländern da die Einführung den Ländern überlassen worden ist und fast viel wichtiger noch: diese gilt ausschließlich im Einsatzfall, bedeutet der direkte Weg zum Patienten, in ein geeignetes Krankenhaus und dann wieder der direkte Weg zurück zur Rettungswache. Bereits wenn dein Kollege und du Essen fahren holen, gilt sie nicht und du machst dich wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" strafbar!. In der Praxis ist diese Sonderfahrberechtigung also ein ziemlicher Witz und bei den Rettungsdienstleitern daher auch nicht allzu gerne gesehen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Mach die Ausbildung, such dir ne Wache die eine teilzeitkraft sucht und fang an. Dein Arbeitgeber muss dem Ganzen zustimmen und natürlich dürfen die Arbeitszeitgesetze nicht verletzt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 10 Jahren RA/NFS beim DRK

Klar ist das möglich, machen sogar relativ Viele Krankenpfleger. Du müsstest halt die Ausbildung zum RS noch machen. Du kannst mal bei den Umliegenden RW fragen, ob da bedarf besteht und ob die dich bei den Ausbildungskosten unterstützen würden...wahrscheinlich wist du dich aber einfach selbst in einer Schule anmelden müssen und die Kosten selbst tragen