Hallo ganz dringende Frage?

8 Antworten

Noch verfügt das Embryo nicht über ein Bewusstsein, das entsteht erst ca. ab dem 5. Monat.

Je früher du dich entscheidest, umso besser ist es zu rechtfertigen.

Wenn du also wirklich abtreiben willst, du das frühzeitig erledigst und am Ende alle Parteien zufireden sind, dann kann man das handeln vor jedem Gott rechtfertigen - ich selbst glaube jedoch nicht an Götter.

lina72  05.02.2024, 11:01

Hallo Mademoiselle,

ich glaube du hast deinen Bericht einfach so eingeleitet.

Und zwar (also Folgendes) und hast es als unswar geschrieben oder es wurde so automatisch gebracht. Soviel zu der Nachfrage unter deinem posting. 

Du bist in einer Klemme jetzt. Dein Kind könntest du lieben, aber das mit deinem Mann hat sich seit der Heirat zugespitzt. Und gerade jetzt, wo es für dich besonders schön werden sollte (als junge Mama) wird er am allerschlimmsten. Macht er sich auch Gedanken über seine Religion? Und was da von ihm erwartet wird?

Du möchtest dein eigenes Leben leben. Das ist gut und wichtig und richtig!

War dein Mann gleich so ablehnend oder erst an dem Abend, wo du dann hier geschrieben hast? Hast du vielleicht erst an diesem Tag von der Schwangerschaft erfahren?

Es ist ja nicht verwunderlich, dass du nicht bereit bist für das Kind, wenn er so redet. Du bist sehr verletzt und vielleicht sogar in Gefahr (wenn er dir und dem „Baby“ den Tod wünscht?!?). Was war denn die letzten Monate? Du sagst, dass sein Charakter von Monat zu Monat schlimmer wird. Seit der Hochzeit?

Ich kann deine Gründe sehr gut nachvollziehen, warum du dir nicht vorstellen kannst, das Kind unter den aktuellen Umständen großzuziehen.

Mit wem könntest du denn jetzt sprechen? Mutter, Schwester, Freundin?

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Die islamische Sicht über die Abtreibung:

Das Urteil darüber das ungeborene Kind abtreiben zu lassen, bevor vierzig Tage vergangen sind

Folgendes steht im Beschluss des Gremiums des Rats der höchsten Religionsgelehrten:
(...)
2. Wenn sich die Schwangerschaft in der ersten Phase befindet, womit die Zeitspanne von vierzig Tagen gemeint ist, und in der Abtreibung ein islamisch-legitimer Vorteil oder das Abwehren eines Schadens vorzufinden ist, ist die Abtreibung erlaubt.
Was die Abtreibung innerhalb dieser Zeitspanne betrifft, aus Furcht vor Erschwernissen in der Kindererziehung, aus Angst die Kosten ihres Lebensunterhalts und ihrer Bildung nicht tragen zu können, wegen ihrer Zukunft oder weil sich die Eheleute mit den Kindern, die sie bereits haben, zufriedengeben, so ist all dies nicht erlaubt.“
Aus „Al-Fatawa Al-Jami'ah“ (3/1055).
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah” (21/450) steht: „Die Grundlage bei der Schwangerschaft besagt, dass es nicht erlaubt ist, diese in all ihren Perioden abzubrechen, es sei denn man hat eine islamisch-legitime Rechtfertigung dafür. Wenn das ungeborene Kind immer noch ein Samentropfen ist, bis zu vierzig Tagen und weniger ist, und es für den Schwangerschaftsabbruch einen islamisch-legitimen Vorteil gibt oder Schaden abgewehrt wird, von dem man ausgeht, dass dieser die Mutter treffen könnte, dann ist der Schwangerschaftsabbruch in diesem Fall erlaubt.
Dazu gehört aber nicht, dass man Furcht vor den Erschwernissen in der Kinderziehung hat, dass man ihre Kosten nicht tragen oder sie erziehen kann oder dass man sich mit einer bestimmten Anzahl an Kinder zufriedengegeben hat, und weitere Rechtfertigung, die unislamisch sind.

https://islamqa.info/amp/ge/answers/171943

Antwort:
[...] Dies ist aus dem Grund, weil die Abtreibung schariatisch verboten ist, es sei denn, es gibt einen schariatisch anerkannten Rechtfertigungsgrund, wie beispielsweise die Angst um das Leben der Mutter.

https://www.islamweb.net/de/fatwa/2208/Abtreibung-nach-unehelichem-Geschlechtsverkehr-ist-har%C3%A2m-und-ermutigt-zum-Verbrechen

Antwort:
[...] Der Islam verbietet rechtsverbindlich sich am menschlichen Leben, das Allah der Hocherhabene erschaffen hat, zu vergehen. So verbietet er auch – außer bei einem dringenden medizinischen Grund unter Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Frau – den Schwangerschaftsabbruch rechtsverbindlich [...]

https://www.dar-alifta.org/de/fatwa/details/1347/rechtsnorm-fur-schwangerschaftsabbruch-und-anerkennung-unehelicher-kinder

Also nein, die von dir genannten Gründe erlauben im Islam nicht die Abtreibung.

Du wirst es bekommen müssen.

Doch dann gibt es noch einen weiteren Punkt zu beachten:

Werde ich mich von meinem Ehemann trennen (aufgrund seiner respektlosen Art gegenüber mir)

Das kannst du aber nicht "einfach so" tun.

Die Scheidung obliegt allein dem Mann, du als Frau kannst ihn lediglich um die Scheidung bitten - oder mußt sie islamisch konform einklagen.

Hier eine ältere Antwort von mir:

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Du brauchst leider unbedingt die Entlassung durch deinen (Noch-)Ehemann.

Entweder durch Talaq (reguläre Scheidung) oder durch Chul (Aufhebung der Eheschliessung, das wird nicht auf die bisherigen Scheidungen angerechnet)

Du als Frau kannst leider nicht einfach 3x etwas aufsagen und ihr seid geschieden, sorry.

Wenn dein Mann dir beides nicht aussprechen will, musst du zu einem islamischen Gericht und belegen, dass dein Ehemann z.B. gegen islamische Regeln verstösst oder sonstige islamische Regeln die Aufhebung zulassen. Dann scheiden die euch.

Hier habe ich ein paar Rechtsurteile darüber für dich rausgesucht:

Die Scheidung (At-Talaaq)
Ibn Taymiyyah sagte: „Wenn die Frau Ehebruch begeht, ist es dem Ehemann nicht erlaubt, sie zu behalten, weil er ansonsten ein betrogener Ehemann wäre.“ (Majmuu‘ al-Fataawa 32/141)
Ebenso verhält es sich anders herum: Wenn der Ehemann weder rechtschaffen ist, noch aufrecht in seiner Religion, ist es verpflichtend für die Ehefrau,  ihn um die Scheidung zu bitten oder sich durch die  Khul’a  frei zu kaufen. Es ist ihr nicht erlaubt, mit ihm verheiratet zu bleiben.
https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/90-verlobung-a-ehe/scheidung-tod-ehepartner-trauerzeit/1406-die-scheidung-at-talaaq

Daß die Frau sich genauso vom Mann scheiden lassen kann, wie dieser sich von einer Frau, steht da nicht. Sie muß den Mann bitten oder sich freikaufen. 3x "Talaq" (oder etwas anderes) sagen wird in dieser Fatwa nicht als Möglichkeit für die Frau genannt.

Zum Freikaufen kommen wir gleich in einer anderen Fatwa nochmal.

Etwas recht ähnliches in dieser Fatwa:

Mann betrügt Ehefrau: was soll die Frau tun?
(...)
Die zweite Möglichkeit wäre, dass du Dinge weißt, die belegen, dass diese uneheliche Beziehung stattfindet.
In diesem Fall sollst du ihn ermahnen, und ihn an Allâh, den Erhabenen, erinnern. Du darfst ihm auch mit allen möglichen Mitteln drohen, die ihn an dieser Abscheulichkeit hindern können.
(...)
Falls er bereut, dann sei Allâh Dank, denn dies ist ja das angestrebte Ziel.
Es ist aber keine Sünde für dich, die Ehescheidung zu  verlangen, falls er so weiter macht und du dir sicher bist, dass er Ehebruch begeht.
Dies gilt nur dann, wenn es sich beim Betrug um eine uneheliche Beziehung handelt.
https://www.islamweb.net/de/fatwa/122889/Mann-betr%C3%BCgt-Ehefrau-was-soll-die-Frau-tun

Auch hier soll die Frau es vom Mann verlangen, sie kann es nicht selbst tun, der Mann muß also auch in diesem Fall die Scheidung selbst durchführen.

Oder hier, da wird es nochmal etwas deutlicher gesagt:

Allâh erteilt nämlich der Frau das Recht, sich von ihrem Ehemann zu trennen, wenn er sie nicht aus der Ehe entlässt. Denn der Mann hat zwar die Scheidung in der Hand, die Frau hat aber dennoch das Recht zur Chul-Scheidung, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
An dieser Stelle werden einige Bestimmungen der islâmischen Scharia über die Chul-Scheidung dargelegt
Chul-Scheidung bedeutet: Die durch das Aussprechen bestimmter Worte erfolgende Trennung des Ehemannes von seiner Gattin gegen ein Entgelt oder eine Gegenleistung.
(...)
Bedingungen für die Gültigkeit der Chul-Scheidung
1. Sie wird von einem  Ehemann durchgeführt, dessen Handlungen rechtswirksam sind, also von einem Mann im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und mit Differenzierungsvermögen.
2. Sie erfolgt  gegen ein Entgelt, das von der Frau als Gegenleistung an den Mann gezahlt wird, um sich dadurch von ihm zu lösen.
(...)
Wenn also diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist es der Frau erlaubt, die Chul-Scheidung zu  verlangen. Wenn es jedoch keine islâmischen Gründe für die Chul-Scheidung gibt, dann ist es für die Frau harâm, von ihrem Mann die Trennung zu  verlangen. Denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:  „Jedweder Frau, die ihren Ehemann um die Scheidung  bittet , ohne dass eine Schädigung vorliegt, ist der Geruch des Paradieses verwehrt.“ (Überliefert von Ahmad, Abû Dâwûd und At-Tirmidhî.)
(...)
Verbales Verkünden der Chul-Scheidung
Für die Chul-Scheidung gibt es offenkundige wie auch indirekte, umschreibende Formulierungen.
Was die offenkundige Form betrifft, so erfolgt sie durch die Begriffe Al-Chul, Al-Fasch oder Al-Fidâ. So sagt  er beispielsweise: „Châla´tuki (Ich habe dich per Chul-Scheidung aus der Ehe entlassen).“
Und zu den indirekten, umschreibenden Formulierungen gehört es, wenn  er sagt „Bâraituka (Ich habe mich mit dir auf die Trennung geeinigt)“ (...)
https://www.islamweb.net/de/article/228241/Regeln-f%C3%BCr-Chul-Scheidung

Auch hier wieder:

"3x Talaq sagen und die Frau ist raus aus der Ehe" ist leider nicht. Sie muß sich freikaufen und der Mann muß sie dann trotzdem noch freigeben. Sie kann sich die Scheidung bei ihrem Ehemann ERKAUFEN, aber er muss dem zustimmen.

Steht ja auch ganz oben in der Fatwa: Scheidung ist dem Mann vorbehalten, der Frau steht nur die Chul-Scheidung zur Verfügung.

Als Hinweis steht unten, daß man die Gegenleistung auch weglassen kann (was "im Islam aber unerwünscht sei") aber davon, daß der Mann das Entlassen weglassen kann, steht auch hier nichts.

Die Trennung ohne Gegenleistung ist gültig, aber unerwünscht.

Also dränge deinen Mann zu einer Scheidung, verlange sie ganz strikt von ihm bis er es tut.... oder geh zu einem islamischen Gericht und klage die Scheidung ein.

Alles Gute!

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Ich schaue mal ob ich die 2 Fatwas wiederfinde, es gibt nämlich im Trennungsfall wie bei euch ja evtl ansteht, 2 Meinungen darüber was mit dem Kind geschehen soll:

a) die Frau hat mehr "Anrecht" auf das Kind, außer sie heiratet nochmal, dann kommt das Kind zur Familie des Mannes um der Frau die neue Ehe zu erleichtern (steht tatsächlich so in der Fatwa)

b) das Kind kommt zum Mann, und wenn er sich nicht darum kümmern kann kommt es zum nächsten weiblichen Verwandten des Mannes (z.B. seiner Mutter) denn eine Frau allein "sei nicht in der Lage, ein Kind korrekt islamisch zu erziehen"

Ich selber bin Christ, aber ich glaube die beiden Religionen sind zimlich ähnlich jedenfalls die "basics" der Religion. Meine Meinung ist das man sich durch Religion nicht quälen sollte. Es soll etwas schönens sein. Ich bin mir sicher das Allah dir verzeihen könnte, falls du dich wirklich durch deinen Mann so gequält fühlst, und durch dein Baby so unterdruck fühlst. Wie gesagt ich bin kein Muslim. Sonst könntest du noch den nächsten Iman fragen falls es bei dir in der nähe einen gibt, die sind für solche Dilemas zuständig.

CarlosMerida  03.02.2024, 17:07

Vorsicht: Es gibt unter Imamen ganz üble Finger!

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WENN es Allah gäbe, und WENN er Gott wäre und WENN er gut und weise wäre,

dann würde er Dir verzeihen.

Da es ihn aber nicht gibt und er so wie ihn seine Gläubigen beschreiben alles Andere als gut und weise wäre, wenn es ihn gäbe,

muss die Antwort NEIN lauten.

Du tust aber trotzdem das Richtige - auch ohne Allah! - Dafür wünsche ich Dir viel Mut und Kraft - Die wirst Du brauchen.

...und pass' bitte bei der Wahl Deines "Nächsten" besser auf!!

Deine Frage sollte nicht lauten, ob ein imaginäres Wesen dir verzeiht, sondern ob DU SELBST dir verzeihen kannst.

Wünsche dir viel Kraft für das Kommende.

mademoiselle495 
Fragesteller
 03.02.2024, 15:48

Stimmt… Danke dir.

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