Halbstrafenantrag
Hallo, mein Mann sitzt in einem Gefängnis in Hessen.Er ist im Dezember 2009 zu 4 Jahren verurteilt worden,zu diesem zeitpunkt saß er schon 4 Monate in U-Haft.Meine Frage ist nun,wann wäre der Zeitpunkt einen Antrag auf Halbstrafe zu stellen und wie sehen die Erfolgsaussichten in dieser Hinsicht aus? Wo stellt man diesen Antrag?Hinzufügen möchte ich noch, das er hier draussen einen festen Arbeitsplatz hat. Für Antworten wäre ich sehr sehr Dankbar....
Lieb Grüße
8 Antworten
Die Quote der Halbstrafenaussetzungen ist mittlerweile auf fast 0 zurück gegangen. Zu große Hoffnungen solltet ihr euch da nicht machen. Für den Antrag braucht man keinen Anwalt, das kann er in der Anstalt formlos 3-4 Wochen vor dem 1/2-Zeitpunkt machen. Realistische Chancen wird er erst mit dem 2/3-Antrag haben. Da stehen die Chancen - wegen des Arbeitsplatzes - sogar ausgesprochen gut.
Dein Mann hat einen zuständigen "Sozialarbeiter". Der wird ihm diese Fragen gerne und auch richtig beantworten. Er wird auch darauf hinweisen, ob es überhaupt Sinn hat, einen Antrag auf Halbstrafe zu stellen. Den Antrag kann er auf jeden Fall immer stellen. Den Zeitpunkt erfährt er - ich sagte es bereits - z.B. von seinem "Sozialarbeiter".
Desweiteren hat er die Möglichkeit, dort eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. In den meisten Haftanstalten gibt es dafür regelmässige Termine.
**Anligen schreiben :
Antrag auf ein Gespräch mit der Rechtshilfe Einmal im Monat ist Gespräch , meistens in der 1.Woche im Monat. Ich Rate jedem (in Hessen ) Stellt den 2/3tel oder Halbstrafenantrag nicht zu früh Etwa 5 bis 6 Monate vor dem Termin stellen**
das würde ich mit eurem Anwalt besprechen
Der soll seine Strafe absitzen, auch wenn es Dein Mann ist! Irgendetwas hat er ja wohl ausgefressen?!
*Bett *Häschen gespielt damit sie es Überlebten ! Laberst hir von Zeug wo von Du Pflaume keine Ahnung hast.
Gib doch Tips und Ratschläge bei : Wie Pflanze ich einen Tomatenstock ???#### **
Genau,das hoffe ich auch!!!Vieleicht hab ich diese Frage für einen Neujahrstag einfach zu FRÜH gestellt!!! :)
Wenn du keine Antwort hast dann häng dich hier net rein...
der Antrag muss bei der Staatsanwaltschaft/Strafkammer gestellt werden, die entscheiden auch über Lockerung oder ähnliche Fragen. Allerdings berät auch der zuständige Sozialarbeiter der JVA zu diesem Thema.
Das stimmt es ist die frage wo in Deutschland dieser Antrag auf ! ! ! Vorzeitige Entlassung i
Nun ja, das Jahr ist ja noch "jung". Da können wir ja noch Hoffnung haben, dass der Wert Deiner Beiträge noch steigt. ;-)