Haftpflicht und Übernahme von Kosten bei Schäden?
Moin,
ein Freund von mir hat einen Schaden in seinem Badezimmer
(Schimmel an der Decke).
Nun verlangt der Vermieter, dass er den Schaden zu spät gemeldet hat und er die Kosten für die Sanierung der Handwerksfirma übernehme soll.
Er hat jedoch einen Mangel gemeldet, dass es von der Decke tropft.
Es gab anscheinend einen Wasserschaden in der Wohnung über ihm.
Schimmel ist ihm erst Wochen später aufgefallen, als er schwarze Flecken an der Decke entdeckt hat.
An der Decke über der Dusche ist Tapete. Es sind keine Fliesen wie in gewöhnlichen Badezimmern.
Nun zu meiner Frage. Würde eigentlich die Haftpflichtversicherung die kosten Übernehmen bzgl. der hohen Handwerkerrechnung.
Kenne mich nicht besonders aus mit Haftpflichtversicherungen, deswegen frage ich. Oder hat die Haftpflichtversicherung nichts damit zu tun?
Der Vermieter unterstellt ihm doch indirekt damit, dass der Schimmel durch ihn sozusagen gewachsen ist, weil er sich nicht rechtzeitig gemeldet hat.
9 Antworten
Behaupten kann der Vermieter viel, aber kann er es auch beweisen? Kann er nachweisen, dass der Mieter die alleinige Schuld am Schimmel trägt?
An der Decke über der Dusche ist Tapete. Es sind keine Fliesen wie in gewöhnlichen Badezimmern.
Ich kenne kein einziges Badezimmer, in dem die Decke über der Dusche gefliest ist. Das aber nur nebenbei.
Er hat jedoch einen Mangel gemeldet, dass es von der Decke tropft.
Es gab anscheinend einen Wasserschaden in der Wohnung über ihm.
Das kann er nachweisen weil schriftlich? Oder weil der Vermieter tätig geworden ist? Und den Wasserschaden beseitigen ließ?
Schimmel ist ihm erst Wochen später aufgefallen, als er schwarze Flecken an der Decke entdeckt hat.
Wurde im Zuge der Beseitigung des Wasserschadens auch in seinem Bad gearbeitet? Dass der Schimmel durch den Mieter entstanden ist, ist zwar häufig der Fall, erscheint mir hier aber unwahrscheinlich. Der Mieter meldet, dass es von der Decke tropft - bedeutet Decke nass/feucht - Schimmelbildung, wenn nicht gehandelt wird. Die logische Konsequenz wäre Schuld des Vermieters, weil der gepennt hat und nicht Schuld des Mieters wegen zu spätem Melden.
Sprich mit deiner Haftpflichtversicherung. Nicht weil die den Schaden übernehmen sollen, sondern weil sie auch unberechtigte Ansprüche abwehren. Sie fungiert wie eine passive Rechtschutzversicherung.
Die Haftpflichtversicherung ist nicht zuständig
U an den Decken, der Bäder, ist es nicht üblich, dass dort Fliesen angebracht sind. Ich hab noch keine Wohnung gesehen, deren Decken gefließt sind^^
Dein Freund hätte den Mangel am besten schriftlich anzeigen müssen u um Behebung bitten.
Wenn der Mangel durch einen Wasserschaden über ihm entstanden ist, zahlt das entweder die Gebäudeversicherung des Vermieters,Rohrbruch, oder die Haftpflicht des Mieters, wenn der Schaden durch ihn verursacht wurde.
Er hat jedoch einen Mangel gemeldet, dass es von der Decke tropft.
Dann ist die entscheidende Frage, ob er den Mangel sofort gemeldet hat, als es zu tropfen begann oder erst, als es schimmlig wurde. Wenn er wirklich erst viel zu spät gemeldet hat, verlangt der Vermieter zurecht die Erstattung der Sanierungskosten wenigstens zu einem bestimmten Anteil, denn auch wenn es erst einmal nur nass gewesen wäre, also noch ganz zu Beginn, wären Sanierungskosten nicht auszuschließen gewesen.
Wenn der Schaden durch Leitungswasser entstand, also nicht etwa durch undichtes Dach, trägt die Wohngebäudeversicherung erst einmal alle Schäden und diese könnte dann evtl. weitere Schadensverursacher in Regress nehmen.
Grundsätzlich aber läßt sich die Frage, ob die Haftpflichtversicherung eintritt, nicht so eindeutig beantworten, denn niemand kennt hier die genauen Vertragsbedingungen, die zur Police Deines Freundes gehören. Er sollte die Versicherung auf jeden Fall dazu einschalten.
Super, danke für die ausführliche Information. Gebe ich weiter.
Wer Geld will, muss seinen Anspruch beweisen.
Das heißt also, der VERMIETER muss belegen, dass die Schimmelbildung vom Mieter verursacht wurde.
Wenn der VM das als Mietsachschaden betrachtet, kann der Mieter die Forderung an seine Haftpflichtversicherung weiter leiten. Diese wird dann in seinem Sinne die unberechtigte Forderung (auch vor Gericht)zurück weisen.
Wenn er die wasserbewegung gemeldet hat, ist es der Vermieter der weiteres versäumt hat. Der haftpflicht des Verursacher sollte das mitgeteilt werden. Die sehen sich das an und entscheiden ob sie den Schaden übernehmen.
Dankeschön, hast Recht. Im Badezimmer sind wirklich an der Decke immer Fliesen :-).
Danke für deine ausführlichen Ratschläge.