habe meine Katze im Keller gefunden sie ist noch sehr sehr klein wir haben sie nicht im Tierschutz abgeben abgeben die Artztin meinte das es dokumentiert hat?

3 Antworten

Ich glaube, diese Dokumentation ist nur, falls jemand die Katze vermißt und beim Tierarzt anruft oder die Katze sonstwo als vermißt gemeldet ist. Sonst hat das keine Folgen. Wahrscheinlich ist sie ja auch nicht gechipt, sonst hätte die Ärztin schon was gesagt. Normalerweise schaut man ja immer, ob die Katze, die man findet, einen Besitzer hat. Aber dass Du sie aufgenommen hast und sogar beim Tierarzt mit ihr warst, ist super. Es kann halt sein, dass sich jemand meldet, dem die Katze gehört. Wahrscheinlich aber eher nicht.

Lenauwv6 
Fragesteller
 06.09.2021, 16:23

Also wir haben auch rumgefragt und so aber die Katze ist halt noch unter 12 Wochen kann es folgen haben dass wir sie nicht abgeben haben zum Tierschutz

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sunny739  06.09.2021, 16:25
@Lenauwv6

Nein, keine Angst. Frag nochmal den Tierarzt, ob er bei sich einen Aushang macht. Ist die Katze denn gechipt?

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sunny739  06.09.2021, 16:28
@sunny739

Man muß nicht jede Katze, die man findet, im Tierheim abgeben. Man kann sie auch behalten, aber man soll halt suchen, ob sich ein Besitzer findet, ob die Katze jemanden gehört. Wenn sich dann jemand meldet, muß man sie natürlich abgeben.

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Weißt Du was: Am einfachsten ist es, Du rufst die Tierärztin an und fragst sie. Dann wirst Du eine einfache und klare Antwort erhalten, vor der Du keine Sorge haben mußt. Du kannst sie fragen, ob Du noch was unternehmen mußt. Alles Gute für Dich und Deine Mieze.

Theoretisch ist es Fundunterschlagung und könnte, sofern es rauskommt, eine Strafe nach sich ziehen.

Eigentlich musst du den Fund beim Fundbüro anzeigen. Der eigentliche Eigentümer hat dann 6 Monate Zeit, die Katze zurückzufordern.

Lenauwv6 
Fragesteller
 06.09.2021, 16:21

nein wie haben ein Plakat geschrieben im Haus und alle die oder wohnen haben es gelesen und wie haben alle gefragt

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Frauemma1987  06.09.2021, 16:28
@Lenauwv6

Ja, das zählt aber nicht.

Du hast gefragt ob es Folgen für dich haben kann: Theoretisch ja.

Morgen kommt jemand zu deiner Tierärztin und will einen Zettel aufhängen, weil er seine Katze sucht. Die Tierärztin sagt, sie weiß wer die Katze hat. Der Typ geht zur Polizei und macht eine Anzeige…. dann kommen die zu dir, du musst die Katze rausgeben. Bekommst eventuell eine Strafe oder Verwarnung, der Typ verlangt von dir noch Schadensersatz, weil seine edle Zuchtkatze an drei Ausstellungen nicht teilnehmen konnte…

Alles theoretisch! Aber faktisch ist es Fundunterschlagung. Egal ob ein Portemonnaie mit 10.000€ drin oder eine Katze.

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sunny739  06.09.2021, 16:37
@Lenauwv6

Man kann auch noch Zettel in der Umgebung aufhängen, dass Katze gefunden wurde und im Tierheim anrufen, ob eine als vermißt gemeldet wurde.

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sunny739  06.09.2021, 16:40
@Frauemma1987

Meines Erachtens nicht. So viel ich weiß, darf man die Katze vorerst behalten, bis der Besitzer gefunden wurde. Man muß nantürlich bekannt machen, dass man eine Katze gefunden hat bei den entsprechenden Stellen wie Polizei, Tierheim und durch Plakate in der Umgebung. Sonst wären ja die Tierheime noch voller.

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sunny739  06.09.2021, 16:23

Katzen werden aber nicht im Fundbüro abgegeben, die interessiert das nicht. Eher das Tierheim oder Tasso.

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Frauemma1987  06.09.2021, 16:38
@sunny739

Stimmt so nicht. Oft übernimmt das Tierheim die Aufgabe im Namen/Auftrag der Kommune aber eigentlich muss der Fund einer Behörde gemeldet werden.

ICH REDE HIER NUR VON THEORIE! Aus meiner persönlichen Sicht ist Tasso, Tierheim und Zettel ausreichend, wenn man dort Bescheid gibt.

Kopiert von Pfötchensuche.de

“Das Fundrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Es bezieht sich auf Fundsachen und auch auf Tiere. Der §90a des BGB besagt: "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt (Tierschutzgesetz, Tierschutz-Hundeverordnung etc.). Auf sie (die Tiere) sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist." Das heißt, wenn ein Haustier gefunden wird, dann muss es zwar unverzüglich der Behörde (Polizei, Ordnungsamt oder Fundbüro) gemeldet werden, das Tier/ der Fund darf aber auch nicht an Wert verlieren. Das heißt, wenn das Tier Hunger oder Durst leidet, dann sollten ihm Futter und Wasser angeboten werden. Und wenn es verletzt oder sichtlich krank ist (Notfall), dann darf Frau/ Mann unverzüglich zum Tierarzt fahren und das Tier dort, auf Kosten der Gemeinde, behandeln lassen (Erstversorgung, belegen lassen!). Gleichzeitig muss in dieser Zeit der Fund unverzüglich der entsprechenden Behörde angezeigt werden (§965 BGB).

Die Gesetzeslage "Fundtier" hat zur Folge, dass die Städte/ Gemeinden die Kosten der Ernährung, Pflege, Unterbringung, sowie die tierärztliche Versorgung für die Aufbewahrungszeit von sechs Monaten (nach §973 BGB) übernehmen müssen. Ebenso die Kosten der Kastration, sofern die Tiere wieder an ihren gewohnten Platz verbracht werden. 

Ist die Behörde sicher, dass der Finder nach §2 Nr.3 TierSchG über erforderliche Kenntnisse und Räumlichkeiten der entsprechenden Tierhaltung verfügt, darf die Behörde den Finder, wenn er dazu bereit ist, beauftragen das Tier einstweilig oder auf Dauer artgerecht unterzubringen oder zu versorgen. Dabei hat der Finder Anspruch auf Erstattung der Fütterungs- und Tierarztkosten durch die Gemeinde für die Zeit von sechs Monaten. Die Gesetze gelten für alle Haustiere, für zugelaufene oder zugeflogene.“

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