Habe Ikamet und türkischen Führerschein? Wie lange kann ich mit meinem deutschen Kfz ohne Überführung in der Türkei fahren?

4 Antworten

Aus deutscher Sicht

So lange das Fahrzeug weiter in .de angemeldet ist (Wohnsitz in .de):

Unbegrenzt. 

Selbst die abgelaufene HU stellt in der Türkei erst mal kein Problem dar. Sollte das Fahrzeug wieder zurück nach Deutschland kommen -> muss direkt zur HU. 

Wie es die türkischen Behörden sehen...

...musst du vor Ort in der Türkei klären. Der Führerschein spielt dabei keine Rolle, dir geht es ja um das Fahrzeug.

Ikamet

Meines Wissens 90 Tage, dann ist diese Art der  Aufenthaltserlaubnis erloschen - oder hat sich da was geändert? 

Du bist ausschließlich nicht-türkischer Staatsbürger?

Meines Wissens maximal 90 Tage am Stück, für einen längeren Zeitraum brauchst du eine andere Art der Aufenthaltserlaubnis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

ich kenne es nur von den Deutschen die in Spanien gelebt haben und ihr Auto nie umgeschrieben haben. Sie sind nur alle 2 Jahre zum TÜV nach Deutschland gefahren. Solange es eine Adresse in Deutschland gibt, Steuer und Versicherung bezahlt wird, interesssiert es keinen. Was ist Ikamet?


Gaskutscher  31.10.2017, 11:33

Ikamet -> (einfach gesagt) Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei.

Da das Konstrukt dort aber etwas kompliziert ist -> gibt diverse Fristen und Kosten - und Bedingungen. 

Meines Wissens sind 90 Tage ohne Gebühr möglich, für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung müssen entsprechende Gebühren bezahlt werden wenn man kein türkischer Staatsbürger ist.

Aber: Ist schon ein paar Jahre her das ich damit zu tun hatte, könnte sich in den letzten 2 Jahren auch einiges verändert haben.
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Was dies für Auswirkungen auf das KFZ hat -> mir nicht bekannt.

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1/2 Jahr 6 Monate danach verliert deiner seine Gültigkeit hier . Fahren ohne Füherschein . 

Die türkische Fahrerlaubnis kann nach § 31 Abs. 2 FeV i. V. Anlage 11 FeV in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. 

Dazu muß ( da kein Listenstaat i.S.d. Anlage 11 FeV) die theoretische und praktische Fahrprüfung absolviert werden.

Erlassen wird der erste- Hilfe- Nachweis, der Sehtest und grundsätzlich auch alle Theorie- und Praxisstunden an der Fahrschule.

Jedoch wird Dich kein Fahrlehrer zur praktischen Prüfung anmelden, ohne daß Du ein paar Stunden bei ihm gefahren bist.

Binekle 
Fragesteller
 31.10.2017, 10:51

Hallo und herzlichen Dank . Bin im Besitz von deutschem und türkischen Führerschein . Habe lange Jahre ein türkisches Auto in der Türkei gefahren . 

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Gaskutscher  31.10.2017, 11:22

Frage nicht verstanden. Er will nicht in .de fahren sondern in .tr.

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185 Tage.