Hab ich eine Straftat begangen?
Moin also ich bin 17 und hab mit ein Typ auf Snapchat geschrieben der mir angeboten hat für 100 Euro ein Treffen zu machen ohne sex meinte er. Ich habe zugestimmt, ihn gesagt das es aber noch dann dauern wird mit dem Treffen weil ich gerade viel zu tun habe, da meinte er das wäre kein Problem ich hab auch gesagt das ich 17 bin da meinte er auch kein Problem. Ich hab ihn dann meine Iban geschickt für die Überweisung an das Geld und er meinte für mehr Geld müsste ich ein snap von mir schicken oder ein Videoanruf wo er in ein Glas kommt. Das habe ich aber abgelehnt, daraufhin meinte er er wird heute noch zur Polizei gehen weil ich betrug begangen habe. Meine Frage ist jetzt ob das wirklich betrug war? Das Treffen hat ja noch garnicht stattgefunden bzw. Wir haben ja noch nichts dazu ausgemacht ich habe ihn ja auch von Anfang an gesagt das es dauern könnte bis es klappt und damit war er einverstanden, das Geld habe ich nicht erhalten und ich habe ihn ja nicht gezwungen mir das Geld zu überweisen im Gegenteil er hat ja gesagt für mehr Geld würde er das im Videochat machen und er meinte ich soll ihn sofort ein snap von mir schicken ansonsten geht er zur Polizei. Ich hab ihn gesagt das ich gerade unterwegs bin und nachher ein snap schicken kann aber er meinte entweder schick snap jetzt oder er wettet mit mir das er zur Polizei geht. Ich hab mit mein anderes Handy ein Video von dem Chat gemacht und ihn dann blockiert und ihn nochmal erklärt das ich ja noch keine 18 bin, und das mit dem Treffen ja auch gar nicht ausgemacht wurde er war mit allen einverstanden was ich vorher gefragt habe. Ist das eine Straftat die ich begangen habe? Kann er mich damit anzeigen wenn ja was passiert dann mit mir? Ich hab dann wie gesagt ihn noch ein schönen Tag gewünscht und den dann blockiert nachdem ich ein Video von unser Chat gemacht habe.
Bitte nur ernstgemeinte und hilfreiche Antworten
12 Antworten
Nein, er hat sich im Gegenzug strafbar gemacht. Es ist nämlich verboten, wissentlich mit Minderjährigen Sex gegen Entgelt zu haben bzw. dies zu versuchen.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
[...]
(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Im Fall des Absatzes 2 ist der Versuch strafbar.
Das macht er völlig bewusst um dich unter Druck zu setzen und zu Dingen zu überreden, die du nicht machen willst.
Überleg mal: Da bietet dir jemand 100 € für ein Treffen OHNE Sex? Glaubst du im ernst der zahlt dir 100 Öcken fürs Kaffeetrinken? Spätestens nach dem Treffen, wenn nicht schon dabei hätte er dich versucht zu mehr zu überzeugen, á lá "Ich habe dir 100 € bezahlt, dafür will ich zumindest ein Nacktbild von dir haben. Ich lege auch noch 50 € drauf!", du denkst dir "leicht verdiente Kohle" und schon hat er ein Druckmittel um mehr von dir zu verlangen.
Solche Typen schreiben jeden Tag zig bis hunderte Personen bei Snapchat, Instagram & co an und landen wirklich damit regelmäßig auch Erfolge.
Da wird nichts von der Polizei kommen und selbst wenn wird diese bei so Kleinbeträgen nicht tätig. Da muss es schon mind. 250-1000 € sein bevor die überhaupt aktiv wird.
... der mir angeboten hat für 100 Euro ein Treffen zu machen ...
An der Stelle sollte der Kontakt abrupt beendet werden.
Der will Dich erpressen. Der geht nicht zur Polizei. Eher hast Du einen Grund ihn anzuzeigen.
Na, das ist doch ganz klar...
Damit ein Betrugstatbestand im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches erfüllt ist, müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Täuschung über Tatsachen,
- Irrtum beim Geschädigten,
- Vermögensverfügung aufgrund dieses Irrtums,
- Vermögensschaden und
- Vorsatz bezüglich aller genannten Punkte.
Aus Deiner Darstellung geht hervor, dass
- der Kontakt über Snapchat zustande kam,
- Du von vornherein gesagt hast, dass es mit dem Treffen zeitlich dauern würde,
- der andere Beteiligte trotzdem freiwillig (bzw. eigeninitiativ) Geld anbieten wollte, und
- letztlich überhaupt kein Geldfluss stattgefunden hat.
Allein das Übersenden der IBAN ist für sich genommen noch keine Täuschungshandlung. Entscheidend wäre, ob von Deiner Seite mit Täuschungsabsicht gehandelt wurde, um das Geld zu erlangen, ohne jemals die vereinbarte Leistung (in dem Fall ein Treffen) erbringen zu wollen. Da das Treffen noch nicht einmal konkret festgelegt war und der andere Beteiligte das akzeptiert hat, ist es aus Sicht einer Betrugsprüfung nicht klar ersichtlich, dass Du eine Täuschungsabsicht hattest (zumal kein Geld überwiesen wurde).
Fazit: Unter den geschilderten Umständen ist ein Betrug eher nicht ersichtlich, wenn Du tatsächlich nie vorhattest, jemanden arglistig zu täuschen. Ohne Überweisung und ohne konkrete Irreführung, die zu einem Vermögensschaden führt, ist die Betrugsvoraussetzung in der Regel nicht erfüllt.
ABER:
Da Du minderjährig bist, könnten grundsätzlich Schutzvorschriften des Jugendschutzgesetzes oder Vorschriften über sexuelle Handlungen mit Minderjährigen betroffen sein. Allerdings ist hier aus Deiner Schilderung nicht erkennbar, dass Du eine Straftat begangen haben könntest; eher besteht unter Umständen die Gefahr, dass sich die andere Person strafbar machen könnte (bspw. wegen Anbahnung sexueller Kontakte zu einer minderjährigen Person oder Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen). Dies hängt von den genauen Umständen und den konkreten Inhalten Eurer Kommunikation ab.
Sobald Geld für sexuelle Handlungen angeboten oder vereinbart wird, können komplexe Rechtsfragen entstehen. Gerade im Zusammenhang mit minderjährigen Personen ist besondere Vorsicht geboten, weil hier strafrechtliche Tatbestände schneller erfüllt sein können (z. B. § 182 StGB – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen). Allerdings liegt der Fokus dieser Normen eher darauf, den Minderjährigen zu schützen – nicht darauf, dass der Minderjährige selbst verfolgt wird.
Jeder kann theoretisch eine Anzeige stellen. Ob diese im Ergebnis zu einer Ermittlung und zu einer Strafe führt, ist eine ganz andere Frage. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen nach einer Anzeige grundsätzlich, ob überhaupt ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht.
Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Betrug oder eine andere Straftat erkennt, wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Ein rein theoretisches Anzeigen „wegen Betrugs“ führt also nicht automatisch zu einer Verurteilung, schon gar nicht, wenn die objektiven Voraussetzungen eines Betruges nicht erfüllt sind.
Betrug ist hier nach Deiner Schilderung sehr unwahrscheinlich, weil kein Geld geflossen ist, keine eindeutige Täuschungsabsicht ersichtlich ist und kein Vermögensschaden eingetreten ist.
Jugendschutzrechtliche Verstöße könnten eher den anderen Beteiligten betreffen, sofern er wissentlich versucht, mit einer minderjährigen Person entgeltliche sexuelle Kontakte anzubahnen.
Natürlich nicht strafbar. Der wollte dich nur erpressen bzw. verunsichern.