Wer hat bei dem unfall schuld?

5 Antworten

Egal wie schnell Du angeblich gefahren bist, er hat alleine Schuld, da er sich vergewissern muss, ob wirklich frei ist!!!!

Zudem kann jeder Gutachter feststellen, anhand der Kratzspuren und Dellen an deinem Fahrzeug wie schnell Du gefahren bist und wie schnell er rückwärts gefahren ist...

Wenn das eine öffentliche Straße ist, dann kannst Du dort sogar 50 fahren und der hat trotzdem Schuld...


Hlghrl 
Beitragsersteller
 25.01.2025, 06:03

Ja er ist übelst schnell rückwärts raus hat so doll geknallt sogar mein rad ist schief und der meinte nur joa konnte dich nicht sehen weil da rechts von uns jemand stand

Lachenpur  25.01.2025, 06:05
@Hlghrl

Das wird ein Gutachter deiner Werkstatt schon regeln, hoffe Du hast sehr viele Bilder gemacht... Besser wäre gewesen, doch die Polizei hinzuzuziehen, die hätten kommen müssen, wenn Du darauf bestanden hättest... Bezahlen muss das dann die gegnerische Versicherung.

Hlghrl 
Beitragsersteller
 25.01.2025, 06:09
@Lachenpur

Wir haben polizei gerufen die Polizei sagte aber dass es nicht nötig sei wenn es keinen streit gibt war ja auch so dass die da alle vor ort mies korrekt waren und es erst im Nachhinein auffällt beim schreiben mit dem dass der irgendwas seiner Versicherung erzählt was nicht stimmt der meinte auch die ganze zeit auf Parkplätzen ist immer 50/50 und sowas wollte mir irgendwas einreden

Lachenpur  25.01.2025, 06:10
@Hlghrl

Ist nix mit 50/50, keine Sorge. Deine Werkstatt hat sicherlich auch einen Rechtsanwalt an der Hand, das wird schon...

Funship  25.01.2025, 15:03
@Hlghrl
dass der irgendwas seiner Versicherung erzählt was nicht stimmt

Deswegen füllt man ja einen Unfallbericht aus, den beide Seiten unterschreiben.

Hlghrl 
Beitragsersteller
 25.01.2025, 15:30
@Funship

Und was ist wenn er da irgendwas behauptet was nicht stimmt und ich kann nicht das Gegenteil beweisen alleine das wäre doch dann schon aussage gegen aussage und ich hätte direkt teilschuld

Funship  25.01.2025, 17:43
@Hlghrl

Wenn er da falsche Angaben macht, musst du es ja nicht unterschreiben. Aber wenn es über den Ablauf des Geschehens keine total entgegengesetzten Darstellungen gibt, ist das eine äußerst sinnvolle Maßnahme - um eben zu vermeiden, dass der Gegenseite später etwas ganz anderes einfällt.

Wichtig dabei: es soll keine Aussage über das Verschulden gemacht werden! Selbst dann nicht, wenn es eindeutig ist. Einfach nur schildern, was passiert ist ("ich fuhr aus der Parklücke, und plötzlich war da dieser gelbe Fiat im Weg").

Hlghrl 
Beitragsersteller
 25.01.2025, 17:49
@Funship

ich bin der im gelben clio wenn ich das jetzt falsch verstehe bzw du der schwarze ist mir beim rückwärts reingefahren während ich da extra bisschen links fahre wegen den Autos damit sowas eben nicht passiert und die sind halt dann extrem schnell aus ihrer Parklücke raus

Funship  25.01.2025, 17:56
@Hlghrl

Das mit dem gelben Fiat war ein rein fiktives Beispiel 🙂

Der Punkt ist: man schildert einfach nur - möglichst objektiv und ohne Schuldzuweisung -, wie man die Situation erlebt hat. Daraus können sich die beteiligten Versicherungen in der Regel ein gutes Bild machen - und wenn noch fragen offen bleiben, können sie immer noch Gutachter beauftragen.

Natürlich ist es hilfreich, wenn man das noch zB mit Fotos dokumentieren oder Zeug*innen benennen kann.

Das lässt sich nur über zeugenaussagen klären. aber gerade bei so was wie einem Parkplatzunfall gibt es selten eine klare Alleinsschuld, vor allem nicht, wenn beide Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt in Bewegung gewesen sind.

Ich hätte mich gar nicht auf Diskussionen eingelassen ich hätte die Polizei gerufen


Funship  25.01.2025, 15:08

Dein Vertrauen in die Ordnungshüter in allen Ehren, aber welche Zauberkräfte können die wirken lassen? Die Polizei war beim Unfall nicht dabei, die können auch nur aufschreiben, was ihnen erzählt wird. Die Polizei entscheidet auch nicht darüber, wer den Unfall verursacht hat.

Hlghrl 
Beitragsersteller
 25.01.2025, 07:33

Haben wir die polizei meinte sei nicht nötig dass die kommen müssen

Schuld hat definitiv er weil rückwärts gefahren ..aber wenn er schon so anfängt ist ärger vorprogrammiert u du solltest dir nen Anwalt nehmen

Glaub ich nicht da er rückwärts gefahren ist ich bin kein Anwalt aber glaube an logisches denken.


Hlghrl 
Beitragsersteller
 25.01.2025, 05:49

Es geht halt darum dass der Typ wahrscheinlich seiner versicherung sagt dass ich schuld habe weio ich angeblich zu schnell war und er mich nicht gesehen hat das sieht man doch aber allein schon daran dass das rad schief ist wie schnell der in mich reingefahren ist

Hlghrl 
Beitragsersteller
 25.01.2025, 05:52
@Lassmickdoch

wir haben bei Polizei angerufen die meinten aber dass es nicht nötig wäre wenn es keine streiterein gibt war ja auch so vorort jetzt im Nachhinein sagt der typ mir das ja

Lassmickdoch  25.01.2025, 05:57
@Hlghrl

:-/ immer die Polizei rufen btw hoffe ich das ihr die erste Aussage so schriftlich festgehalten habt oder direkt der Versicherung so bescheid gegeben habt.

Hlghrl 
Beitragsersteller
 25.01.2025, 06:02
@Lassmickdoch

Ja haben direkt bei deren Versicherung angerufen also bei der Versicherung wo der andere ist und direkt gesagt wie was passiert ist

migebuff  25.01.2025, 09:18
@Hlghrl
seiner versicherung sagt dass ich schuld habe weio ich angeblich zu schnell war und er mich nicht gesehen hat

Etwas besseres kann dir doch garnicht passieren, damit gibt er auch noch selbst zu, dass er die Alleinschuld trägt. Wenn er nichts sieht, kann er nicht fahren.

§9 StVO:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.