GYM Vertrag wiederrufen?

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.3. Online-Vertragsschluss

Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied

durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Anmelden“ ein

verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem

ausgewählten Studio. Das Mitglied erhält vom Studiobetreiber (Studio)

per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Die Annahme des Angebots (und

damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch eine ausdrückliche

Annahmeerklärung per E-Mail durch den Studiobetreiber (Studio), für

welches der Interessent den Onlineantrag abgegeben hat. Der

Studiobetreiber (Studio) speichert den Vertragstext und sendet die

Vertragsdokumente, einschließlich des „Mitgliedsvertrag“ in der

ausdrücklichen Annahmeerklärung per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt

das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei

Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.4. Zutrittsmedium (Transponder / QR-Code)

Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-

Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch einen Transponder oder

per E-Mail einen QR-Code die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den

Studios ermöglicht. Die Übergabe des Transponders oder des QR-

Codes begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen

Anspruch auf Nutzung der Studios.

https://easyfitness.club/studio/easyfitness-bornheim/

Das steht und fällt mit der Aussage, ob in deinem Vertrag auf dieses Widerrufsrecht verzichtet wurde, z.B. durch eine checkbox mit "sofort beginnen", die dann meist den Zusatz des Verzichts eines Widerrufs beinhaltet. Das ist aber m.W. derzeit offenbar schon Standard. Also würde meine Antwort zu "nein, das geht wohl nicht mehr", tendieren, aber prüfe das nach.

Unterlagen:

Anwendung auf das Sportstudio

Ein Vertrag mit einem Sportstudio, der online abgeschlossen wird, fällt in der Regel unter die Kategorie eines Dienstleistungsvertrags. Wenn der Verbraucher das Sportstudio einmal benutzt hat, stellt sich die Frage, ob damit die Dienstleistung teilweise oder vollständig erbracht wurde.

Teilleistung und Widerruf
  1. Beginn der Dienstleistung: Wenn der Verbraucher das Sportstudio einmal benutzt hat, hat er die Dienstleistung in Anspruch genommen. Dies könnte als Beginn der Dienstleistung betrachtet werden.
  2. Ausdrückliche Zustimmung: Entscheidend ist, ob der Verbraucher vor der Nutzung des Studios ausdrücklich zugestimmt hat, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Dienstleistung erlischt. Dies muss klar und verständlich kommuniziert worden sein.
  3. Kenntnis des Verlusts des Widerrufsrechts: Der Verbraucher muss darüber informiert worden sein, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Dienstleister mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt.
da ich es auch Online abgeschlossen habe und man es da ja wiederrufen kann geht es auch wenn ich jetzt schon 1 mal dort trainiert habe?

ja