Gutes Ausbildungszeugnis?
Herr Azubi, geboren am XX. März XX, absolvierte vom X. August X bis zum
X. Juni X in unserem Unternehmen eine Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe.
Entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan der Industrie- und Handelskammer wurde Herr Azubi mit allen Tätigkeiten und Aufgaben des Berufsbildes einer Fachkraft im Gastgewerbe vertraut gemacht. Er war während seiner Ausbildung im Restaurant mit folgenden Aufgaben und Inhalten betraut:
Ernährungslehre und Warenkunde
Zubereitung von Speisen und Getränken sowie Beratung und Verkauf
Lebensmittelrecht
Warenwirtschaft, wie Ermittlung des Warenbedarfs, Tätigen von Bestellungen und Bearbeiten von Zahlungsvorgängen
Umgang mit dem Gast
Gastorientierten Gesprächen
Umgang mit Beschwerden
Warenannahme und Lagerung
Vorschriften zu Hygiene, Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
Umsetzung von verkaufsfördernden Maßnahmen und Marketingaktionen im Restaurant
• Umsetzung von Promotions und Events
Ergänzend zur fachlichen Ausbildung wurden verschiedene soziale und persönliche Kompetenzen gefördert. So lernte Herr Azubi Veränderungen zu unterstützen und Innovationen umzusetzen.
Ebenso übte er zu planen und vorausschauend zu handeln. Für seine Ausbildung übernahm er außerdem selbstverantwortlich die Aufgabe, den Monats- und Musterausbildungsplan zu bearbeiten, diese zeitnah zu führen und stets aktuell zu halten
Neben der betrieblichen Ausbildung nahm Herr Azubi regelmäßig am Berufsschulunterricht und an
ergänzenden überbetrieblichen Schulungen teil.
Herr Azubi verfügt über solide Fachkenntnisse, die er sicher in der Praxis einsetzte. Er zeigte Eigeninitiative und überzeugte bei der Übernahme seiner Aufgaben durch Einsatzfreude
Die gesamte Ausbildungszeit war von seiner Lernbereitschaft geprägt. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies er sich als eine gute Unterstützung. Alle Aufgaben führte er effizient, genau und sorgfältig aus. Er überzeugte durch seine hohe Zuverlässigkeit. Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllte Herr Azubi stets zu unserer Zufriedenheit.
Aufgrund seines guten Verhaltens, seiner freundlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art war er bei allen Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen allseits geschätzt. Er trug zu einer guten Teamarbeit bei und leistete seinen Kolleginnen und Kollegen Unterstützung. Unseren Gästen gegenüber trat er freundlich und respektvoll auf.
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5 Antworten
Hui, was für ein schlechter Azubi warst du denn bitte und was hast du euren Kund*innen getan ;)?
Zeugnissprache spricht dann für gute oder sehr gute Leistungen, wenn dort mit Superlativen völlig übertrieben wird. Klassiker: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" = sehr gut, "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" = gut, "stets zu unserer Zufriedenheit" = befriedigend. Da in dem ganzen Zeugnis Worte wie "stets", "immer" und "jederzeit" sowie eben die Superlative fehlen, bewegt es sich durchgängig maximal im Bereich von "befriedigend". Und das ist die Untergrenze, bis zu der Arbeitgeber gehen können, ohne das Risiko einer Klage vor dem Arbeitsgericht einzugehen. Denn bei einer noch schlechteren Beurteilung müssten sie gerichtsfest beweisen können, dass die Leistungen wirklich so miserabel waren...
ich lese aus dem Kommentar heraus, dass es tatsächlich größere Konflikte gab, richtig? Somit tippe ich stark darauf, dass dieses Zeugnis tatsächlich so gemeint ist, wie es dort steht - und somit die schlechtmöglichste Bewertung, die man ohne allzu hohes Risiko auf eine Klage geben kann...
Letztendlich bleibt dabei aber auch immer die Frage offen, inwiefern eine Arbeitsleistung wirklich gut ist, wenn es ständig Konflikte mit Vorgesetzten gibt. Nicht nur "Ja und Amen" zu Aufgaben zu sagen ist Teil professionellen Verhaltens, sondern eben auch, persönliche Befindlichkeiten mal zur Seite schieben zu können und im Fall größerer Konflikte diese sachlich, freundlich und höflich zu lösen. Und erst recht ist es kein professionelles Verhalten, wenn man negativ und herablassend über Kolleg*innen oder Vorgesetzte spricht.
Auch ist es zum Beispiel nicht zwingend eine gute Leistung, wenn man Aufgaben außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs übernimmt, sondern kann auch durchaus als Kompetenzüberschreitung gewertet werden. Und das ist nicht gut, sondern enorm risikobehaftet, weil man ggf. eben nicht das nötige Können und Wissen hat, um die Aufgabe korrekt auszuführen. Wenn es dann trotzdem gut geht, ist das eher Glück als alles andere, aber eben keine gute Leistung, sondern potentiell eher ein Zeichen für Selbstüberschätzung...
Gilt natürlich für beide Seiten. Und natürlich ist es auch weder menschlich noch auf professioneller Ebene fair, wenn man Azubis drei Jahre lang während der Ausbildung in das offene Messer eines negativen Zeugnisses laufen lässt, anstatt rechtzeitig vorher durch Gespräche und Ermahnungen mit ihnen daran zu arbeiten, dass das Verhalten sich auf die gewünschte Art ändert.
Was dir letztendlich jetzt bleibt, wäre der Versuch, mit deinen Vorgesetzten ein klärendes Gespräch zu führen und gemeinsam zu überlegen, ob und wo das Zeugnis in deinem Sinn geändert werden kann. Hierfür ist jetzt aber wirklich maximal professionell-korrektes Verhalten notwendig! Also wirklich allen Frust und Ärger der letzten drei Jahre abschütteln für dieses Gespräch und dabei immer absolut freundlich, höflich, diplomatisch und deeskalierend bleiben! Und, so als letzter Tipp, ruhig auch noch mal selbstkritisch mit dir ins Gericht gehen und überlegen, an welchen Punkten du selbst zur Eskalation beigetragen hast, um das zukünftig in Jobs zu vermeiden!
Das passt für mich nicht ganz: "Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllte Herr Azubi stets zu unserer Zufriedenheit." Das wäre eine 3 und ich finde das Zeugnis liest sich ansonsten besser als 3. Da sollte m.E. "stets zu unserer vollen (oder vollsten) Zufriedenheit"
Für mich passt dass ganze auch nicht ganz. Deshalb frage ich nach, da mir dass ganze ganz komisch vorkommt, es auch ein paar Differenzen mit Vorgesetzten gab an denen sie aber auch selbst schuld hatten, da doofe Äußerungen, Beleidigung von Mitarbeitern und Nicht Respektvoller Umgang nicht zur Arbeitsmoral und zu den Werten des Unternehmens passen.
Ich denke schon, dass es ein sehr ordentliches Arbeitszeugnis ist.
Das Zeugnis würde mit einer befriedigend bewertet.
Nach § 109 der Gewerbeordnung muss ein Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein und darf keine unterschwelligen Botschaften enthalten. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs soll das Dokument außerdem „von verständigem Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein und ihm sein weiteres Fortkommen nicht erschweren“. Klar, verständlich und gleichzeitig wohlwollend – in der Praxis hat sich angesichts dieser Vorgaben eine spezielle Zeugnissprache herausgebildet. Die aufschlussreichen Bewertungen verstecken sich dabei, positiv formuliert, zwischen den Zeilen. Eine kleine Lesehilfe zu den typischen Floskeln:
„Frau Musterfrau hat die ihr anvertrauten Aufgaben …“
- „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit / stets sehr gut erledigt.“ (Note 1)
- „zu unserer vollsten Zufriedenheit / sehr gut erledigt.“ (Note 1–2)
- „stets zu unserer vollen Zufriedenheit / stets gut erledigt.“ (Note 2)
- „zu unserer vollen Zufriedenheit / gut erledigt.“ (Note 3)
- „stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.“ (Note 3–4)
- „zu unserer Zufriedenheit / zufriedenstellend erledigt.“ (Note 4)
- „im Wesentlichen zu unserer Zufriedenheit / im Wesentlichen zufriedenstellend erledigt.“ (Note 5)
- „Frau Musterfrau hat sich bemüht, die ihr anvertrauten Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.“ (Note 6)
Die Gesamtnote ist also mittelmäßig bis schlecht .
Also so wie ich das sehe (falls es wirklich schlecht ausfällt) kann ich dass nicht nachvollziehen. Ich habe jede Aufgabe um die man mich gebeten hat ja und Amen gesagt egal ob es Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Rasenmähen, den Weg mit einem hochdruckreiniger säubern oder der gleichen waren. Ich habe wirklich immer geholfen wo ich kann und Mitarbeiter unterstützt die Hilfe benötigten. Auch habe ich Hausmeister arbeiten durchgeführt, Probleme gelöst die für Vorgesetzte unlösbar waren oder Sachen bei denen sie sich nicht auskannten. Sei es einen Beamer eingerichtet oder wieder Funktionsfähig zu machen, Schalter mit Aktiver Stromversorgung! repariert, Wände gestrichen, neue Monturen in Toiletten/Waschräumen eingebaut usw.
Auch habe ich selbständig Kassen abgerechnet, den Tresor gezählt und Kleingeld bestellt (obwohl das nicht zu meinen Aufgaben gehörte, da der Schichtleiter dafür zuständig war der während der aktiven Schicht seinen Po im Büro platt saß und Fußball oder Ähnliches schaute) ich leitete auch Schichten, löste Pausen ab und war der Ansprechpartner für Mitarbeiter / Kollegen und Kolleg*innen, was ebenfalls die Aufgabe von Schichtleitern ist die aktiv auf der Schicht sind. Wie gesagt wenn diese Bewertung wirklich so schlecht ausgefallen ist wie sie mir es beschreiben, kann ich das ganze nicht nachvollziehen da ich finde man sollte so etwas immer wahrheitsgemäß beantworten auch wenn man vielleicht Persönliche Probleme mit Vorgesetzten hatte. DENN hier geht es um die Arbeitsleistung und nicht um Private Differenzen. Man sollte wegen ein paar Problemen die man miteinander hatte nicht die Zukunft des / der Auszubildenden gefährden und der beruflichen Karriere keine Steine in den Weg legen.