Groß- oder Kleinschreibung (Beschuldigten)?
Hi,
wird "Beschuldigten" in diesem Fall groß- oder kleingeschrieben?
"Von dem hier Beschuldigten Max Mustermann."
oder
"Von dem hier beschuldigten Max Mustermann."
Ich glaube groß, bin mir aber gerade nicht ganz sicher.
3 Antworten
Beides ist möglich, zum Beispiel alle Nomen werden groß geschreiben. Wenn das Wort klein geschreiben ist, nutzt man dies als Adjektiv in Partizip II, glaube ich.
Müsste nach, wenn man es groß schreibt, dann mit Kommas abtrennen? Also "Der Beschuldigte, Max Mustermann, __________"
Intuitiv denke ich, dass beides möglich ist.
der Beschuldigte (namens) Max Mustermann (als Nomen genutzt)
der beschuldigte Max Mustermann (als Adjektiv genutzt)
Müsste nach, wenn man es groß schreibt, dann mit Kommas abtrennen? Also "Der Beschuldigte, Max Mustermann, __________"
Entweder "von dem hier beschuldigten M. M." (weil beschuldigt dann zwingend ein Adjektiv ist, das durch das Adverb "hier" näher bestimmt ist)
oder "von dem Beschuldigten hier, M.M." (weil nach dem Artikel dann ein Nomen kommt)