Groß oder Kleinschreibung der Tatverdächtigen?
Hi,
wird "Tatverdächtigen" in den nachfolgenden Sätzen groß oder klein geschrieben?
"Befragung der Tatverdächtigen Mara Mustermann."
".... wird die Tatverdächtige kindgerecht als Tatverdächtige belehrt."
3 Antworten
Es gibt im ersten Satz meiner Meinung nach keine eindeutige Antwort: T/tatverdächtigen kann hier sowohl als Substantiv als auch als Adjektiv verstanden werden; beides scheint ist grammatisch möglich.
Bei einer Kleinschreibung wäre tatverdächtig ein Adjektiv (ein attributives zum Namen). Diese Verwendung gibt es: Der Mann ist äußerst tatverdächtig.). Der Satz müsste dann ähnlich gelesen werden wie: "Befragung der schönen Mara Mustermann."
Bei einer Großschreibung wäre der Kern der Phrase das Substantiv (die) Tatverdächtige. Der Name wäre dann das Attribut dazu (eine Apposition). Ähnlich wäre: "Die Befragung der Bäckerin Mara Mustermann."
Grundsätzlich ist tatverdächtig ein Adjektiv. Man kann tatverdächtig sein (prädikativer Gebrauch), die tatverdächtigen Kinder können gefaßt werden (attributiver Gebrauch), und jemand kann einen Tatverdächtigen gesehen haben (substantivischer Gebrauch). Nur in letzterem Fall schreibt man groß. Das ist im Prinzip gleich wie bei jedem anderen Adjektiv, nur wll mir kein ordentiches Beispiel für adverbialen Gebrauch einfallen.
Dieses Adjektiv hat aber eine Eigenheit: Es wird überproportional oft substantivisch verwendet, viel häufiger als bei anderen Adjektiven. Das geht soweit, daß der substantivische Gebrauch eigentlich der Normalfall ist. Vermutlich kommt das daher, daß das Wort selten außerhalb des bürokratischen oder juristischen Jargons auftritt, und in diesem Jargon ist Substantivierung grundsätzlich sehr häufig.
Befragung der Tatverdächtigen Mara Mustermann
Das kann man sowohl substantivisch als auch adjektivisch interpretieren. Ich würde allerdings auf jeden Fall großschreiben, weil „die Tatverdächtige“ als bürokratisch geschaffene Kategorie gemeint ist, und die Kategorie drückt man durch ein Substantiv aus. Das geht aber nur deshalb, weil dahinter ein Name steht; in anderen Fällen ist zwingend kleinzuschreiben, z.B. Befragung der tatverdächtigen Frauen.
wird die Tatverdächtige kindgerecht als Tatverdächtige belehrt
Hier ist natürlich nur Großschreibung möglich.
Die tatverdächtige Mara Mustermann. "Die" bezieht sich auf "Mara", Wie ist Mara? Tatverdächtig. Wie-Wort. Klein geschrieben.
Die Tatverdächtige. Ein Nomen. Groß.
Grammatikalisch ist es richtig, hier ist es aber anders gemeint. Die Großschreibung ist schon korrekt.
"Die Tatverdächtige, Mara Mustermann" würde groß geschrieben.
Ah stimmt. Danke.