Gibt es Karrieremöglichkeiten als Verwaltungswirt (NRW)?
Liebe Mitglieder,
ich beende im kommenden Jahr meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (Nordrhein-Westfalen) und überlege nun, ob ich mich im Anschluss für die zweijährige Ausbildung zum Verwaltungswirt bewerbe.
Grund dafür ist, dass ich das Beamtenverhältnis attraktiver finde.
Als Angestellter könnte ich den ALG II machen um auch Aufgaben des gehobenen Dienstes übernehmen zu dürfen.
Wie sieht dies als Verwaltungswirt aus? Könnte man auch den Angestellten Lehrgang II im Beamtenverhältnis machen?
Gibt es generelle Weiterbildungsmöglichkeiten nach der zweijährigen Ausbildung?
Im Internet gibt es Stimmen die dies bejahen und verneinen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :-)!
2 Antworten
Ich beende ebenfalls im kommenden Jahr meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ;) (Bayern).
Den Angestellten Lehrgang II ( genauer gesagt Beschäftigtenlehrgang II) wird soweit ich weiß nur im Angestelltenverhältnis durchlaufen. Deshalb heißt dieser ja auch "AngestelltenLehrgang".
Nach der zweijährigen Ausbildung zum Verwaltungswirt (Mittlerer Dienst) kannst du dich eigentlich höchstens nur in der Besoldungsgruppe hocharbeiten bis A8 und dann die modulare Qualifizierung für den gehobenen Dienst durchlaufen. Jedoch kommt es auf deinen Dienstherrn drauf an, ob es frei Stellen des gehobenen Dienstes gibt oder ob er die Kosten für die modulare Qualifizierung übernehmen würde.
Ansonsten habe ich auch schon im Internet gelesen, dass es Möglichkeiten gibt vom Angestelltenverhältnis einfach so in das Beamtenverhältnis zu wechseln. Jedoch ist bei uns noch kein Fall bekannt, dass jemand einfach so in das Beamtenverhältnis gewechselt ist, soweit ich weiß.
Kommt drauf an, aber meistens dauert es bei den Beamten länger. Ich hatte vor kurzem Beamtenrecht und bei den Beamten in Bayern hat der gehobene Dienst eine Wartezeit von 3 Jahren bis man befördert werden kann ( Ausnahme die aller erste Beförderung nach dem Studium/Ausbildung). Jedoch muss man nach der Ausbildung/Studium noch seine Probezeit von 2 Jahren beenden und 3 Monate Erprobungszeit (d.h. 3 Monate davor die Aufgaben der nächsthöheren Stelle) durchlaufen.
Beim mittleren Dienst beträgt die Wartezeit 2 Jahre, genauer gesagt bis A10, ab A10 Wartezeit von 3 Jahren.
In NRW ist es bestimmt ähnlich. Jedoch können die Zahlen abweichen, BaWü hat z.b. eine Probezeit von 3 Jahren. Während der Probezeit darf man nicht befördert werden.
Bei den Beschäftigten ist es nicht so kompliziert. Gibt es eine Stelle mit höherer Entgeltgruppe, kannst du dich darauf bewerben und bspw. von EG 7 auf EG9b springen, sofern die schulischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bei den Beamten muss man alle Besoldungsgruppen durchlaufen, Verbot der Sprungbeförderung.
Jedoch habe ich auch gehört, dass es manche Behörden ohne Stellenbewertung gibt. Da kann es dann auch schwer werden, schnell in den Entgeltgruppen aufzusteigen.
Hab jetzt erst gemerkt, dass es um die Stufen geht :p. Habe die Frage falsch gelesen.
Die Stufen innerhalb einer EG erreichst du als Beschäftigter schneller. Immer fortführend nach 1 Jahr Berufserfahrung Stufe 2, nach 2 Jahren Stufe 3, nach 3 Jahfen Stufe 4 usw. Als Beschäftigter brauchst du insgesamt 15 Jahre zur letzten Stufe.
Bei den Beamten hängt es vom Landesrecht ab. An sich brauchen die Beamten in Bayern ca 25 Jahre bis sie die letzte Stufe erreichen ( kommt drauf an in welcher Besoldungsgruppe).
Die Beschäftigten steigen allgemein viel schneller auf, jedoch haben sie auch mehr Abzüge vom Gehalt als der Beamte.
Super, du hast mir schon sehr weitergeholfen :-)!
Wenn es in der Nähe eine Kneipe gibt, dann hast du sicher eine Chance als Verwaltungswirt. Ansonsten würde ich dir Raten eine Aufstiegsfortbildung zum VerwaltungsFACHwirt zu machen, die werden nämlich gesucht
Vielen Dank für die Infos!
dauert es denn erfahrungsgemäß länger eine Besoldungsstufe zu erreichen, als die Entgeltstufe beim tariflich Beschäftigten?
Viele Grüße