Gibt es ein Mindestalter für Personen die in einem YouTube Video gezeigt werden?

1 Antwort

Ja, es gibt tatsächlich wichtige rechtliche und jugendschutzrechtliche Regelungen, die beachtet werden müssen, wenn Personen – insbesondere Kinder und Jugendliche – in YouTube-Videos gezeigt werden. Es gibt jedoch keine pauschale Altersgrenze, aber folgende gesetzliche Rahmenbedingungen sind relevant:

1. Einwilligung der abgebildeten Person
  • Grundsatz: Jede Person muss zustimmen, bevor sie in einem Video gezeigt werden darf.
  • Bei Kindern unter 14 Jahren: Die Einwilligung müssen die Erziehungsberechtigten (z. B. Eltern) geben.
  • Bei Jugendlichen ab 14: Sie können in bestimmten Fällen selbst zustimmen, aber meist wird zusätzlich die Zustimmung der Eltern verlangt – insbesondere bei öffentlicher Verbreitung im Internet.
2. Kinder- und Jugendschutz (§ 5 JMStV & § 6 JuSchG)
  • Kinder dürfen nicht bloßgestellt oder gefährdet werden – z. B. durch:
  • Bloßstellung im Internet,
  • unangemessene oder sexualisierte Inhalte,
  • Verletzung der Privatsphäre (z. B. intime Situationen, Schulweg, Namen, Wohnort).
  • YouTube selbst erlaubt Kinder in Videos, wenn gesetzliche Vorgaben eingehalten werden – fordert aber bei Inhalten „für Kinder“ oder mit Kindern eine entsprechende Markierung („Made for Kids“).
📹 3. YouTube-Richtlinien & Werbung
  • YouTube verlangt bei Monetarisierung mit Minderjährigen besondere Vorsicht.
  • Inhalte mit Kindern unterliegen zusätzlichen Überprüfungen, z. B. im Hinblick auf Ausbeutung, Kinderdarstellung oder kommerzielle Nutzung.
Woher ich das weiß:Hobby