Gibt es an bayrischen Schulen keine Nachprüfungen?
Hallo,
es geht im aktuellen Fall um die Versetzung von Klasse 9 in Klasse 10 an einem bayrischen Gymnasium.
Letztes Jahr gab es eine Nachprüfung (Chemie und Englisch) bei der Versetzung von Klasse 8 in Klasse 9, angeblich nur wg. Corona.
Stimmt das, oder hat der Schüler geflunkert? Kennt sich da jemand aus? Gibt es da womöglich auch einen Unterschied zwischen G8 und G9?
Ich freue mich auf eure Antworten.
AstridDerPu
2 Antworten
Müsste eigentlich gehen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-33
Aber:
(2) Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch und Schülerinnen und Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Mal besuchen.
Nachprüfungen gibt es nicht generell, sondern nur für einzelne Schüler auf Antrag. Die Bedingungen stehen in §33 der GSO. Mit G8 oder G9 hat das nichts zu tun:
§ 33
Nachprüfung
(1) 1Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. 2Diese findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt.
(2) Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch und Schülerinnen und Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Mal besuchen.
(3) 1Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule vorliegen muss. 2Die Schülerinnen und Schüler können bei einem Wohnsitzwechsel die Nachprüfung auch an der neuen Schule ablegen.
(4) 1Die Schülerinnen und Schüler haben sich der Nachprüfung in den Vorrückungsfächern zu unterziehen, in denen ihre Leistungen schlechter als „ausreichend“ waren. 2In Fächern, in denen Schulaufgaben vorgeschrieben sind, wird die Prüfung in schriftlicher Form abgenommen; die Aufgaben haben etwa den Umfang einer Schulaufgabe. 3In anderen Fächern bleibt die Art der Durchführung der Prüfung der Schule überlassen. 4Den Prüfungen liegt der Stoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe zugrunde.
(5) 1Reichen die in der Nachprüfung erzielten Noten zusammen mit den übrigen Noten für das Vorrücken aus, wird das Bestehen der Nachprüfung und das Vorrücken festgestellt. 2In einem neuen Jahreszeugnis werden die jeweils besseren Noten aus Jahresfortgang oder Nachprüfung eingetragen. 3Das Zeugnis erhält einen Vermerk darüber, welche der Noten auf der Nachprüfung beruhen.