GEZ Befreiung auch nach Bürgergeld?

2 Antworten

Deine Befreiung erlischt in dem Moment kraft Gesetzes, in dem die Voraussetzungen für die Befreiung - der Bezug von Bürgergeld - entfällt. Allerdings musst du das dann dem Beitragsservice selbst melden, weil er davon sonst nichts erfährt.

Da du durch die Befreiung bereits beim Beitragsservice angemeldet bist und eine Beitragsnummer hast, darfst du dich auf keinen Fall erneut anmelden. Dann wärst du zweimal gemeldet und müsstest bei Wegfall der befreiung dann ein zweites Mal zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn kein Anspruch mehr auf eine Aufstockung durch Bürgergeld besteht, dann musst Du das natürlich melden und die Befreiung ist hinfällig.