GEZ Befreiung als Student mit Bafög abgelehnt?

4 Antworten

Da ist irgendwas gewaltig schief gelaufen. Wenn am Hauptwohnsitz bezahlt wird, wie du schreibst, dann zahlen dort vermutlich deine Eltern.

Es sieht so aus, dass du eine Befreiung für eine Nebenwohnung beantragt hast. Die kann dir nicht gewährt werden, weil das nur funktioniert, wenn du auch für die Hauptwohnung zahlen würdest.

Evtl. hat auch der Beitragsservice deinen Antrag falsch verstanden. Deine Befreiung wegen BAföG-Bezugs muss dir gewährt werden. Das gilt selbst dann, wenn du auch für die Hauptwohnung zahlen würdest. Dann würde die Befreiung für beide Wohnungen gelten.

Lege gegen den Bescheid Widerspruch ein, beantrage ausdrücklich eine Befreiung nach § 4 Abs. 1 Nr. 5a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und füge die Bestätigung für deinen BAföG-Bezug hinzu. Dann müsste es klappen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Guten Tag!

Der Ablehnungsbescheid ist als Verwaltungsakt im Sinne des § 35 S. 1 VwVfG erstmal rechtskräftig. Dagegen können Sie jedoch Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen (vgl. § 68 ff. VwGO).

Haben Sie den Hauptwohnsitz nur angemeldet, oder Sie sind der Beitragsschuldner für den Hauptwohnsitz, sprich: Zahlen Sie bereits für den Hauptwohnsitz? In diesem Fall ist eine Befreiung nach § 4a Abs. 1 RBStV möglich. Beitragsschuldner der Hauptwohnung und der Nebenwohnung müssen nämlich identisch sein.

Ich vermute, dass die Befreiung von der Zweitwohnung nicht der richtige Antrag war. Die Befreiung sollte nach § 4 Abs. 1 Nr. 5a RBStV beantragt werden. Rufen Sie dort mal an (falls Nummer vorhanden) und fragen Sie nach beziehungsweise erklären das einmal.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kann es sein, dass du eine Befreiung wegen Zweitwohnung und nicht wegen BAföG beantragt hast? Die Ablehnung klingt ganz danach, als sei dem Beitragsservice nichts vom BAföG Bezug bekannt.


Ahegao785 
Fragesteller
 09.05.2024, 11:36

Also, den genauen Prozess der Befreiung habe ich nicht mehr im Kopf, ich meine allerdings meine Bafög Bezugsnummer mit angegeben zu haben.

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DerCaveman  09.05.2024, 11:41
@Ahegao785

Klaere das mit dem Beitragsservice. Entweder hast du bei der Beantragung einen Fehler gemacht oder der Beitragsservice bei der Bearbeitung deines Antrags. Es sieht jedenfalls nicht so aus, als waere dein BAföG Bezug beruecksichtigt worden.

Einen Anwalt brauchst du nicht. Keine Ahnung, warum ein anderer User zu einem solchen Bloedsinn raet.

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Du scheinst nur den Nebenwohnsitz angemeldet zu haben, und kannst Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen.

Bitte wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.