GEZ Befreiung als Student mit Bafög abgelehnt?
Hi, folgendes
ich bin seit ca. Oktober letztem Jahres umgezogen, in eine Studentenbude. Die GEZ in meinem Hauptwohnsitz wird schon bezahlt, hier ist es folgendermaßen. Ich hab einen eigenen Raum, teile mir aber mit meinem direkten Nachbar ein Bad, und ein Flur. Dass heißt, ich schließe vom Außenflur die Tür auf, und komme in einen extra Flur mit Bad, und es gibt zwei Türen zu unseren beiden Räumen, als eine WG ist dies allerdings nicht angegeben.
Ich habe dann ab Mitte Februar ca. Bafög erhalten, plus Nachzahlungen, und habe am 26.02 dann eine Befreiung der GEZ aufgrund von diesen Abgeschickt.
Heute (09. Mai) habe ich einen Brief im Briefkasten, bei dem es um die Ablehnung der Befreiung geht. Die Gründe seien wohl, Zitat:
“Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung kann gewährt werden, wenn
-auf den Namen der Antragstellungen Person mehr als eine Wohnung beim Beitragsservice angemeldet ist oder
-eine weitere Wohnung während des Antragsverfahrens auf den Namen der antragstellenden Person angemeldet wird oder
-der*die Ehepartner*in […]“
Online findet man allerdings immer wieder das gleiche: Bei Bafög oder anderen Leistungen beziehenden ist es möglich, die GEZ nicht Bezahlen zu müssen
Ich bin kein Jurist, deswegen wäre meine Frage, erstens, ist die Ablehnung rechtskräftig? Oder hätte ich das Anrecht auf Befreiung? Am besten dazu belegende Gesetzestexte oder Abschnitte.
Und zweitens, ich habe auch gelesen, dass wenn dieser genau beschrieben Fall von mir oben eintrifft, dass wenn bezahlt werden muss, nur einer bezahlen muss.
Danke schonmal.
4 Antworten
Da ist irgendwas gewaltig schief gelaufen. Wenn am Hauptwohnsitz bezahlt wird, wie du schreibst, dann zahlen dort vermutlich deine Eltern.
Es sieht so aus, dass du eine Befreiung für eine Nebenwohnung beantragt hast. Die kann dir nicht gewährt werden, weil das nur funktioniert, wenn du auch für die Hauptwohnung zahlen würdest.
Evtl. hat auch der Beitragsservice deinen Antrag falsch verstanden. Deine Befreiung wegen BAföG-Bezugs muss dir gewährt werden. Das gilt selbst dann, wenn du auch für die Hauptwohnung zahlen würdest. Dann würde die Befreiung für beide Wohnungen gelten.
Lege gegen den Bescheid Widerspruch ein, beantrage ausdrücklich eine Befreiung nach § 4 Abs. 1 Nr. 5a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und füge die Bestätigung für deinen BAföG-Bezug hinzu. Dann müsste es klappen.
Guten Tag!
Der Ablehnungsbescheid ist als Verwaltungsakt im Sinne des § 35 S. 1 VwVfG erstmal rechtskräftig. Dagegen können Sie jedoch Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen (vgl. § 68 ff. VwGO).
Haben Sie den Hauptwohnsitz nur angemeldet, oder Sie sind der Beitragsschuldner für den Hauptwohnsitz, sprich: Zahlen Sie bereits für den Hauptwohnsitz? In diesem Fall ist eine Befreiung nach § 4a Abs. 1 RBStV möglich. Beitragsschuldner der Hauptwohnung und der Nebenwohnung müssen nämlich identisch sein.
Ich vermute, dass die Befreiung von der Zweitwohnung nicht der richtige Antrag war. Die Befreiung sollte nach § 4 Abs. 1 Nr. 5a RBStV beantragt werden. Rufen Sie dort mal an (falls Nummer vorhanden) und fragen Sie nach beziehungsweise erklären das einmal.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Kann es sein, dass du eine Befreiung wegen Zweitwohnung und nicht wegen BAföG beantragt hast? Die Ablehnung klingt ganz danach, als sei dem Beitragsservice nichts vom BAföG Bezug bekannt.
Klaere das mit dem Beitragsservice. Entweder hast du bei der Beantragung einen Fehler gemacht oder der Beitragsservice bei der Bearbeitung deines Antrags. Es sieht jedenfalls nicht so aus, als waere dein BAföG Bezug beruecksichtigt worden.
Einen Anwalt brauchst du nicht. Keine Ahnung, warum ein anderer User zu einem solchen Bloedsinn raet.
Du scheinst nur den Nebenwohnsitz angemeldet zu haben, und kannst Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen.
Bitte wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.
Also, den genauen Prozess der Befreiung habe ich nicht mehr im Kopf, ich meine allerdings meine Bafög Bezugsnummer mit angegeben zu haben.