Gewerbe ummeldung mit Namensänderung?
Guten Tag, folgende frage
Ich habe in einem anderen Landkreis ein gewerbe. Dies habe ich nun zum 01.05 im alten bezirk abgemeldet und in einem neuen Bezirk angemeldet zum 01.05. allerdings mit einem anderen namen ( mit der bemerkung des alten namens ). Muss ich nun mit altem oder neuen namen Rechnungen schreiben? eine neue Gewerbeanmeldung aus dem neuen bezirk habe ich noch nicht bekommen.
1 Antwort
Du hast das Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet, richtig?
Dann heißt das Unternehmen genau so wie DU !
Viele Leute schreiben einen "Firmennamen" in das Feld 1 der Gewerbeanzeige. Wenn das Unternehmen aber nicht im Handelsregister eingetragen ist, dann hat dieser Eintrag keinerlei Bedeutung.
Die Identität des Gewerbetreibenden wird auf einer Rechnung durch die Steuernummer erkennbar. Irgendwelche Fantasienamen haben keine Bedeutung.
Wer ist denn wir? Seit Ihr eine GbR oder eine GmbH?
Für ein Einzelunternehmen sind meine Ausführungen ganz sicher richtig. Und dass ein Gewerbeamt von einem Einzelunternehmen verlangt, einen Namen, der nicht der des Unternehmers ist, zu verwenden, ist unglaublich.
Das ist leider schwer zu glauben da wir die ganze Zeit im alten Namen arbeiten MUSSTEN und mir das damals vom Gewerbe Amt auch so mitgeteilt wurde