Gewährleistung und Widerruf?

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Bei Fernabsatzgeschäften (z.B. Onlineshop) hast du ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Da kannst du die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Bei ladenkäufen geht das nicht.

Die Gewährleistung für neuere beträgt 2 Jahre, nicht 2 Wochen.

Einfach zurückgeben ist während der Gewährleistung nicht.
Der VK hat das Recht 2 mal nachzubessern, erst danach kannst du die Ware zurückgeben oder du und der Händler werdet euch anderweitig einig und der VK akzeptiert die Rückgabe.


Astrid1475 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 17:55

Ich habe mich professionell beraten lassen und sagte das gleiche, was du sagst. Ich danke dir vielmals für die Nachricht.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Neuware 2 Jahre. Der Händler hat ein Recht auf 2-3 Nacherfüllungsversuche ( Reparatur), erst dann kannst du vom Vertrag zurücktreten. Das betrifft aber nur Mängel, keine Bedienprobleme.

Du hast das Recht auf Reparatur, Wandlung und dann Rückgabe bei Mängeln. Details

Das was Du meinst, das zweiwöchige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es nur bei online Bestellungen.

"gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Wochen"

Nein, zwei Jahre

Hat aber nichts damit zu tun, dass du das Gerät nicht zurückgeben kannst, nur weil du mit der Bedienung überfordert bist.