Kann Verkäufer an Hersteller verweisen im rahmen der gesetzlichen Gewährleistung?
Hallo ich möchte meinen Fernseher von Sony reklamieren (eineinhalb Jahre) alt für 750€ gekauft, weil der Fernseher manchmal nur einen schwarzen Bildschirm beim anmachen hat, der Ton ist aber da. Der Verkäufer Euronics verweist mich in einer Email zu dem Hersteller sony und haben mir eine komplett falsche Telefonnummer von Sony gegeben. das dürfen die doch gar nicht zu dem Hersteller verweisen in der gesetzlichen Gewährleistung ?? finde es beschämend in letzter zeit was in Deutschland mit den großen Elektrofachgeschäften los ist. Nur noch negative Erfahrungen sei es saturn, und jetzt Euronics. Soll ich meinen Anwalt einschalten damit die gierigen mal zu sich kommen was sagt ihr ?
2 Antworten
Garantie gibt der Hersteller und Gewährleistung der Händler. Er kann also darauf verweisen, solange der Hersteller das unterstützt, aber trotzdem ist der Händler der eigentliche Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle. Nach 1,5 Jahren kann durchaus auch noch Garantie bestehen und dann ist der Hersteller der beste Ansprechpartner, was dann aber auch der Händler regeln könnte. Immerhin ist der Händler der Vertragspartner des Käufers.
wenn nun nach 1,5 Jahren ein Defekt aufgetreten ist, dann hat das nichts mit Gewährleitung zu tun, das ist ein Garantiefall wenn du noch Garantie auf den Fernseher hast.
und Garantie gibt immer der Hersteller und nicht der Verkäufer, also in deinem Fall die Firma Sony